Unfall, Krankheit oder altersbedingter Hilfebedarf kann jeden von uns unerwartet treffen. Unter Umständen führt dies zu Situationen, in denen man nicht mehr in der Lage ist, selbstverantwortlich zu entscheiden oder zu handeln. Das müssen dann andere für uns übernehmen. Durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung kann bestimmt werden, wer stellvertretend die gewünschten Entscheidungen treffen soll. Damit wird das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt und eine rechtliche Betreuung kann so vermieden werden. In dieser Veranstaltung informiert Frau Schneider Sie über diese Möglichkeiten der Vorsorge. Im Anschluss werden Fragen der Zuhörer gern beantwortet.
Die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht bietet am 11.06.2024 um 18:00 Uhr einen Vortrag an zum Thema: Rechtliche Betreuung vermeiden mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung