FAQ zur Chipkarte
1. Wie komme ich an eine Chipkarte?
1.1 Ich bin neu Immatrikuliert. Wie bekomme ich meine Chipkarte?
In den allen neuen Studierenden der HAW Hamburg zugesandten Unterlagen wird auf die Chipkarte hingewiesen. Studierendenausweise werden vom Chipkarten-Servicebüro gegen Vorlage eines gültigen Personalausweis/Reisepass und des papierenen Semestertickets produziert und ausgegeben.
1.2 Ich habe mein papierenes Semesterticket verloren. Kann ich trotzdem meine Chipkarte abholen?
In diesem Fall müssen Sie bei Abholung der Chipkarte eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Semestertickets ausfüllen. Anschließend wird Ihnen Ihr elektronischer Studierendenausweis ausgehändigt.
1.3 Wird mir die Chipkarte zugestellt?
Nein. Die Chipkarte muss gegen Vorlage eines amtlichen gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis/Reisepass) und dem papierenen Semesterticket abgeholt werden. Wo und wann die Chipkarte abgeholt werden kann, wird allen Bestandsstudierenden per eMail an Ihr HAW-Mailpostfach mitgeteilt. Neu immatrikulierte Studierende kommen bitte in eines unserer Chipkarten-Servicebüros.
1.4 Bekomme ich jedes Semester eine neue Chipkarte?
Nein. Die Chipkarte ist mit einem wiederbeschreibbaren Streifen versehen, auf dem nach erfolgreicher Rückmeldung ein neues Gültigkeitsende gedruckt werden kann. Dazu muss die Chipkarte in eine Validierungsstation eingesteckt werden. (siehe Punkt 5.3)
2. Wo finde ich was?
2.1 Wo finde ich die Chipkarten-Servicebüros?
Die Adressen der Chipkarten-Servicebüros lauten:
Alexanderstraße 1, 10. OG, Raum 10.32
Lohbrügger Kirchstraße 65, EG, Raum 0.09
2.2 Wo kann ich meinen Studierendenausweis aufladen?
Im Eingangsbereich der Mensa Berliner Tor 7 und dem Eingang Mensa Bergedorf befinden sich jeweils zwei Bargeldaufwerter.
2.3 Wo befinden sich die Validierungsstationen?
An folgenden Orten finden Sie die Validierungsstationen:
- Bergedorf, Lohbrügger Kirchstraße 65
2 x Hauptgebäude, Außenwand Hörsaal S, Raum 0.45
1 x Hauptgebäude, links vor dem Mensaeingang
- Berliner Tor:
2 x Berliner Tor 5, Foyer
2 x Berliner Tor 7, EG, Automatenraum
1 x Berliner Tor 21, 3. OG, Automatenraum
- Alexanderstraße:
1 x Alexanderstraße 1, 10 OG, Raum 10.32 - Saarlandstraße:
1 x Saarlandstraße 30, Eingangsbereich
3. Chipkartenfunktionen
3.1 Was habe ich von der Chipkarte?
Der neue elektronische Studierendenausweis vereinigt folgende Funktionen in sich:
- optischer Studierendenausweis mit Inhaberfoto (Vorderseite)
- optischer internationaler Studentenausweis (Rückseite)
- Schlüssel zu elektronisch gesicherten Räumen
- elektronische Geldbörse zur bargeldlosen Bezahlung von Speisen und Getränken in der Mensa
- Semesterticket (ohne Personalausweis / Reisepass gültig)
- Bibliotheksausweis
- Kopierausweis (in Vorbereitung)
3.2 Wichtige Information zum Semesterticket
Bei Fahrten mit gültigem Semesterticket können 3 Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden.
Eine anteilige Erstattung der Semsterticketgebühren aufgrund einer nach Semesterbeginn erfolgten Immatrikulation oder Rückmeldung ist nicht möglich. Die gleichen Bedingungen gelten für eine verspätete Validierung des elektronischen Studierendenausweises.
Es können auch keine Einzelkarten erstattet werden, die Sie vor Erhalt des Semestertickets oder des elektronischen Studierendenausweises gelöst haben. Sollten Sie sich dagegen vor Ende des Semesters exmatrikulieren lassen, können Sie sich ab dem Tag, der der Antragstellung folgt, bei der Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg GmbH, Hühnerposten 1 (Aufgang B, 6. Etage), 20097 Hamburg, Mo-Fr 8-18 Uhr, pro Tag 1/183 des Preises des Semestertickets erstatten lassen. Vorher müssen Sie das Semesterticket auf Ihrem elektronischen Studierendenausweis in einem der Chipkarten-Servicebüros der HAW Hamburg löschen lassen. Bei der Fahrgeldstelle legen Sie dann bitte eine Fotokopie Ihres Exmatrikulationsbescheides, die Löschbestätigung des Chipkarten-Servicebüros und Ihren elektronischen Studierendenausweis (ohne Semesterticket-Aufdruck) vor.
3.3 Wie benutze ich die Chipkarte als Bibliotheksausweis?
Wenn Sie bereits einen Bibliotheksausweis der HAW haben, können Sie ihn in einer der Fachbibliotheken abgeben und stattdessen Ihr Bibliothekskonto auf die Chipkarte umstellen lassen.
Wenn Sie noch keinen Bibliotheksausweis besitzen, handelt es sich um eine Erstanmeldung. Eine Beschreibung der notwendigen Schritte finden Sie auf der Seite „Bibliotheksnutzung“ .
Wenn Sie keinen Zugang zum Internet haben, können Sie das Antragsformular auch direkt vor Ort in einer der Fachbibliotheken ausfüllen.
3.4 Wie nutze ich die elektronische Geldbörse?
Um bargeldlos in der Mensa bezahlen zu können, müssen Sie Ihre Chipkarte zunächst an einem Automat des Studierendenwerkes per Bargeld aufladen. Die Beträge der Speisen und Getränke werden dann an der Mensakasse von der Chipkarte abgebucht.
3.5 Wie funktioniert die elektronische Geldbörse?
Die Geldbörse ist ein Bereich des "versteckten" Chips auf Ihrer Chipkarte. Diesem Bereich können Sie wie einer gegenständlichen Geldbörse Geld zufügen oder entnehmen. An sogenannten "Aufwertern" können Sie Ihre Chipkarte mit Bargeld aufladen. Es werden Beträge ab 5.-€ akzeptiert. Die Kassen von Mensen und Cafeterien verfügen über Karten-Lesegeräte, die mit der elektronischen Geldbörse kommunizieren können.
Der typische Dialog:
Lesegerät an Geldbörse: "Verstehst Du mich?"
Geldbörse an Lesegerät: "Klaro!"
Lesegerät an Geldbörse: "Was hast für Schätzchen in Deinem Speicher?"
Geldbörse an Lesegerät: "12 Euro und 41 Cent!"
Lesegerät an Geldbörse: "Dann minimiere mal um 2 Euro und 30 Cent!"
Geldbörse an Lesegerät: "Ok"
Lesegerät an Geldbörse: "Und was hast Du jetzt auf der Uhr?"
Geldbörse an Lesegerät: "10 Euro und 11 Cent"
Lesegerät an Geldbörse: "Ok und tschüss!"
Geldbörse an Lesegerät: "Tschüss!"
Diese Kommunikation ist - wie bei uns Menschen - ein sensibler und zeitintensiver Prozess. Also seien Sie bitte mitfühlend bei diesen Gesprächen und beenden Sie diese nicht vorzeitig durch zu frühes Entfernen Ihrer Chipkarte aus Aufwertern oder Kartenlese-Geräten. Denn eine gestörte Kommunikation wieder zu entstören, ist - wie bei uns Menschen - ein mühevoller und langwieriger Prozess.
Ach übrigens: Die Gespräche, sprich Transaktionen, Ihrer Geldbörse sind kostenfrei.
3.6 Warum wird die Berechtigung für das Semesterticket nicht auf meinen Studierendenausweis gedruckt?
Dies kann zwei Ursachen haben:
Fall 1.
Wenn Sie im aktuellen Semester vom Semesterticket befreit waren,
können Sie erst 10 Tage vor Beginn des neuen Semesters Ihr Semesterticket
auf Ihren Studierendenausweis an den Validierungsstation (siehe Punkt 2.3) drucken lassen.
Fall 2.
Ihre Rückmeldung war nicht erfolgreich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Studierendenzentrum der HAW Hamburg.
3.7 Ich kann auf dem Ausweis gar keinen Chip entdecken.
Der Chip Ihres elektronischen Studierendenausweises ist im Kartenkörper integriert. Mit der ebenfalls in der Karte enthaltenen Antenne nimmt der Chip Kontakt zu den Lesegeräten auf. Die Sendereichweite beträgt ca. 10 cm.
4. Das Ausweisfoto
4.1 Muss ich ein Ausweisfoto erstellen lassen?
Auf dem elektronischen Studierendenausweis muss laut geänderter Immatrikulationsordnung und Datensatzung ein Lichtbild aufgebracht sein.
4.2 Wie lange wird mein Foto gespeichert?
Ihr Foto wird sofort nach Ausweiserstellung gelöscht. Sollte eine Ersatz-Chipkarte notwendig sein, so wird vom Chipkarten-Serviceteam ein neues Foto erstellt.
4.3 Kann ich ein Foto von mir einsenden?
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei nahezu 12.000 Studierendenfotos aufgrund der Einheitlichkeit in Bezug auf Abmessungen, Dateiformat, Auflösung, etc. und dem zusätzlichen Arbeitsaufwand, keine privat aufgenommenen Fotos (Prints / digitale Fotos) verarbeiten können.
5. Gültigkeitsdauer der Chipkarte
5.1 Wie lange ist der neue Ausweis gültig?
Die Gültigkeitsdauer der Chipkarte ist auf ein Semester befristet. Nach erfolgreicher Rückmeldung kann die Chipkarte um ein weiteres Semester verlängert werden.
5.2 Meine neue Chipkarte hat keinen Semesterticket/Gültigkeits-Aufdruck
Bei neu erstellten Chipkarten erfolgt der Aufdruck des Semestertickets und des Gültigkeitsendes erst bei der Validierung siehe Frage 5.3
5.3 Was bedeutet „Validierung“?
Als Validierung wird die Aktualisierung der Gültigkeit des Studierendenausweises bezeichnet. Hierbei wird die Chipkarte in eine Validierungsstation eingesteckt, geprüft und bei erfolgreicher Prüfung mit dem aktuellen Gültigkeitsende (=Semesterende) bedruckt.
5.4 Was wird bei der Validierung überprüft?
Bevor die Gültigkeit einer Chipkarte verlängert wird, überprüft die Validierungsstation folgende Parameter:
- Liegt eine Rückmeldesperre vor?
- Hat sich der Karteninhaber ordnungsgemäß zurückgemeldet?
- Wurde der Semesterbeitrag gezahlt?
6. Geld und Gebühren
6.1 Was kostet mich die Chipkarte?
Sowohl die Fotoerstellung, als auch die Erstausstattung mit dem elektronischen Studierendenausweis ist kostenfrei.
6.2 Was kostet mich eine Ersatz-Chipkarte?
Je nach Antragsgrund ist die Erstellung einer Ersatzkarte kostenfrei oder –pflichtig (50.- €):
1) Namensänderung (kostenfrei)
2) elektronischer Defekt bei optisch unbeschädigter Karte (kostenfrei)
3) Diebstahl mit polizeilicher Anzeige (kostenfrei)
4) Diebstahl ohne polizeiliche Anzeige (kostenpflichtig)
5) Verlust (kostenpflichtig)
6) Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch (kostenpflichtig)
6.3 Bekomme ich anteilige Semesterticket-Gebühren bei Exmatrikulation zurück?
Ja. Dazu kommen Sie bitte mit Ihrem Exmatrikulationsbescheid und Ihrer Chipkarte in eines unserer Chipkarten-Servicebüros.
Dort wird die Löschung Ihres Semestertickets auf dem Studierendenausweis vorgenommen und eine Bestätigung ausgestellt. Mit dieser Bestätigung und dem Exmatrikulationsbescheid wenden Sie sich dann bitte für die Rückerstattung an den HVV.
6.4 Ich brauche kein Semesterticket. Was muss ich tun?
In diesem Fall müssen Sie die Befreiung vom Semesterticket beim Studierendenwerk.
beantragen. Wird die Befreiung bewilligt, so suchen Sie bitte mit dem Bewilligungsschreiben eines unserer Servicebüros auf, um den HVV-Aufdruck Ihrer Chipkarte löschen zu lassen. Ihnen wird dann eine Löschbestätigung ausgestellt, die an das Studierendenwerk Hamburg geschickt werden muss. Ist dies geschehen wird Ihnen das Studierendenwerk den Semesterticket-Beitrag erstatten.
6.5 Kann ich mein aufgeladenes Kartenguthaben erstattet bekommen?
Ja. Bei Beendigung Ihres Studiums können Sie sich das - auf der Chipkarte gespeicherte Guthaben - an einer Mensakasse auszahlen lassen. Bei verlorenen, bzw. beschädigten Chipkarten kann das vorhandene Guthaben auf eine Ersatzkarte übertragen werden.
7. Daten und Datenschutz
7.1 Welche Daten sind auf der Chipkarte gespeichert, bzw. aufgedruckt?
Bei einem Chipkartenprojekt müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden – sonst funktioniert es nicht. Um diesem kritischen Punkt, insbesondere aus der Sicht der Studierenden, gerecht zu werden haben der ASTA, das Präsidium der HAW Hamburg und die Projektleiter folgende Punkte festgelegt:
Die Menge der verwendeten personenbezogenen Daten ist so gering wie möglich zu halten.
Der Studierendenausweis ist kein Speichermedium für personenbezogene Daten oder für Kartenanwendungen.
Wo möglich, wird auf Protokollierung von Kartenanwendungen verzichtet.
Wo Kartenanwendungen protokolliert werden, erfolgt dies nur in pseudonymer Form (beispielsweise die Kartenserien-Nummer).
Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen ist nur in Ausnahmefällen, wie bei Straftatbestand, gestattet.
Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen darf nur von einem definierten Personenkreis erfolgen, hierbei gelten das Vieraugen-Prinzip und die Verwendung eines Doppel-Passworts (also nur durch Anwesenheit eines Mitglieds des Personalrats, der ein Teil des Passwortes kennt sowie Anwesenheit eines Bediensteten der Dienststelle, der den anderen Teil des Passwortes kennt, kann auf die Protokolldaten zugegriffen werden).
Abstimmung der datenschutzrechtlich relevanten Punkte des Projekts mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten durch Erstellung einer Risikoanalyse und Verfahrensbeschreibung. Ggf. Anpassungen des Projektes bis zur Freigabe durch die Aufsichtsbehörde.
Die Rahmenbedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten von Studierenden sowie das Auslesen von Protokolldaten werden in Vereinbarungen zwischen ASTA und Präsidium definiert.
Mit Aushändigung des elektronischen Studierendenausweises erhält jeder Studierende die Möglichkeit, sich seinen individuellen Datenspiegel auf dem verständlich aufgelistet wird, welche personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, ausdrucken zu lassen.
Folgende Daten sind auf der Chipkarte aufgedruckt:
Lichtbild (vierfarbig)
Doktortitel (wenn vorhanden)
Vorname
Nachname
Vorsatzwort (z.B. „von“ oder „zu“)
Namenszusatz (z.B. „Graf“, „Freifrau“, etc.)
Matrikelnummer
Chipkartenseriennummer
Gültigkeitszeitraum (wird bei Validierung aufgedruckt)
HVV-Semesterticket
Bibliothekskontonummer (Rückseite)
Barcode Bibliothek für Medienausleihe (Rückseite)
Auf der Chipkarte gespeicherte Daten:
Firma (Gruppe der Studierenden der HAW)
Personenkennziffer (relevant für Bezuschussung Mensa)
Matrikelnummer
Gültig ab (Tag der Validierung)
Gültig bis (Semesterende, für das Semesterbeitrag gezahlt wurde)
Bibliothekskontonummer
Zutrittsnummer
Zutrittsfolgenummer (relevant für Ersatzkarten)
Chipkartenseriennummer
Projektnummer Mensa (relevant für Teilnahme am Mensa Kassensystem)
7.2 Kann meine Chipkarte geortet werden?
Die Chipkarte kann nicht geortet werden, da die Sendereichweite des RFID-Chips lediglich
10 cm beträgt. Darüber hinaus ist der Funkverkehr verschlüsselt. Die Schlüssel zum Auslesen und Schreiben von Informationen auf den Chip sind getrennt nach Anwendungen in den Kartenlesegeräten gespeichert. (Ein Kartenleser für bargeldlose Bezahlung in der Mensa verfügt nur über Schreib-Lese-Schlüssel für die elektronische Kartenbörse und kann auf andere Anwendungen nicht zugreifen.)
7.3 Werden Bewegungsprofile meiner Chipkarte gespeichert?
Nein. Die einzelnen Bereiche der Kartennutzung (Mensa, Zutritt, Bibliothek, Drucke und Kopien) sind im Kartenchip strikt voneinander getrennt! Die elektronischen Anwendungen können nur auf das Chipfile zugreifen, für den sie die nötigen Schlüssel besitzen. Ebenso wie sie Ihren Briefkasten nicht mit dem Haustürschlüssel öffnen können, kann das Karten-Lesegerät für den elektronischen Zugang nicht auf die Kartenbörse zugreifen.
7.4 Wird in der Mensa gespeichert, was ich gegessen habe?
In der Mensa werden die bezahlten Speisen und Getränke unter Verwendung der Chipkartenseriennummer gespeichert. Diese Nummer lässt sich weder vom Zahlungssystem noch von den Mitarbeitern des Studierendenwerks Hamburg einer Person zuordnen. Diese aus Sicht des Datenschutzes „pseudonyme Nummer“ wird nur im Fall eines massiven Straftatbestands dem Karteninhaber zugeordnet und auf Anfrage der ermittelten Behörde zur Verfügung gestellt.
7.5 Können Daten von meiner Chipkarte gestohlen werden?
Nein. Durch die Verwendung des MIFARE DESFire Chips ist das missbräuchliche Auslesen von Kartendaten unmöglich.
7.6 Werden Daten bei der Chipkartennutzung protokolliert?
Ja. Bei Betreten und Verlassen eines elektronisch gesicherten Raumes werden Datum, Uhrzeit und Zutritts-ID gespeichert. Diese protokollierten Daten werden nach sechs Wochen automatisch gelöscht. Um die Daten einsehen und auswerten zu können muss grundsätzlich ein Straftatbestand wie Diebstahl od. Vandalismus vorliegen. Der Zugriff auf diese Daten ist durch ein Doppel-Passwort geschützt: Ein Teil des Passwortes ist im Besitz des Personalrats den anderen Teil verwahrt die Dienststelle (Administration Chipkarte).
7.7 Wer hat Zugriff auf meine Kartendaten?
Zugriff auf Ihre Kartendaten haben nur die Mitarbeiter der Chipkarten-Servicebüros der HAW Hamburg. Der Zugriff erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Kartenherstellung und des Chikarten-Supports. Alle Mitarbeiter sind auf die Wahrung des Datengeheimnisses schriftlich verpflichtet.
7.8 Geht’s auch ohne elektronischen Studierendenausweis?
Mit Änderung der Immatrikulationsordnung sowie der Datensatzung der HAW Hamburg wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung des elektronischen Studierendenausweises geschaffen.
Dieser wird den papierenen Studierendenausweis ersetzen.
Natürlich kann weiterhin in der Mensa mit Bargeld bezahlt werden und auch das kopieren wird auch ohne Chipkarte möglich sein. Das Entleihen von Medien in den Bibliotheken ist weiterhin mit den bisherigen Bibliothekskarten möglich.
8. Kartenänderungen, -verlust und -defekt
8.1 Mein Name hat sich durch Heirat geändert. Kann ich auch die Chipkarte entsprechend ändern lassen?
Ja. Nachdem Ihre Daten durch das Studierendenzentrum im System aktualisiert wurden, stellen wir Ihnen eine neue Chipkarte aus, die dann den neuen Namen tragen wird. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
8.2 Hilfe - meine Chipkarte ist weg!
Bei Verlust des elektronischen Studierendenausweises sollten Sie in eigenem Interesse sofort das Chipkarten-Servicebüro verständigen, damit die Chipkarte zeitnah gesperrt werden kann. Dies kann telefonisch (Hotline: 0172 - 410 20 85 oder 040-42875-9868), persönlich oder per eMail geschehen
8.3 Hurra - meine Chipkarte ist wieder da!
Kommen Sie wieder in den Besitz Ihrer Chipkarte kann diese auch wieder entsperrt werden. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie für die Entsperrung persönlich während der Chipkarten-Sprechstunde mit Ihrem Ausweis vorbeikommen.
Erfahrungsgemäß dauert die Entsperrung bei Studierendenwerk Hamburg, Bibliothek und Zutrittsberechtigungs-Service 2 - 3 Tage.
Anschließend sollte Ihre Karte wie gewohnt funktionieren!
8.4 Wie komme ich an eine Ersatz-Chipkarte und was kostet mich das?
Die Ersatz-Chipkarte kostet 50.-€.
Im Chipkarten-Servicebüro können Sie den Antrag auf Ausstellung einer Ersatz-Chipkarte ausfüllen: herunterladen.
Je nach Antragsgrund ist die Erstellung einer Ersatzkarte kostenfrei oder –pflichtig (50.- €):
1) Namensänderung (kostenfrei)
2) elektronischer Defekt bei optisch unbeschädigter Karte (kostenfrei)
3) Diebstahl mit polizeilicher Anzeige (kostenfrei)
4) Diebstahl ohne polizeiliche Anzeige (kostenpflichtig)
5) Verlust (kostenpflichtig)
6) Beschädigung durch unsachgemäßen Gebrauch (kostenpflichtig)
In den Fällen 1 bis 3 genügt zur Abholung der Ersatzkarte der ausgefüllte Antrag und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
In den Fällen 4 bis 6 überweisen Sie bitte 50.-€ auf das im Antrag angegebene Konto. Kommen Sie anschließend bitte mit dem ausgefüllten Antrag, dem Einzahlungs-/Überweisungsbeleg und einem gültigen amtlichen Personalausweis/Reisepass (es wird auch der amtliche Antrag auf einen solchen akzeptiert) in eines unserer Chipkarten-Servicebüros. Die Karte wird dann erstellt und Ihnen ausgehändigt.
8.5 Was mache ich bei defekter Chipkarte?
Bitte kommen Sie mit Ihrer Chipkarte in eines unserer Chipkarten-Servicebüros.
Hier überprüfen wir die Karte und stellen ggf. eine Ersatzkarte aus.
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9. Was tun bei Abwesenheit?
9.1 Ich befinde mich studienbedingt nicht in Hamburg: Wie komme ich an meine Chipkarte?
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Ausgabe Ihrer Chipkarte nicht in Hamburg befinden, schicken Sie uns einfach Ihr papierenes Semesterticket (falls Sie Semesterticket befreit sind, Ihren papierenen Studierendenausweis), eine Kopie Ihres Personalausweises, bzw. Reisepasses und einen an Sie adressierten Rückumschlag. Wir werden dann Ihre Chipkarte für Sie kostenfrei an Sie verschicken.
9.2 Ich befinde mich studienbedingt nicht in Hamburg: Wie validiere ich meine Chipkarte?
Wenn Sie sich nicht in Hamburg befinden und die Gültigkeit Ihrer Chipkarte abläuft, schicken Sie uns einfach Ihre Karte, eine Kopie Ihres Personalausweises, bzw. Reisepasses und einen an Sie adressierten Rückumschlag. Wir werden dann Ihre Chipkarte validieren und für Sie kostenfrei an Sie zurückschicken.
10. Der richtige Umgang
10.1 Was ist beim Umgang mit der Chipkarte zu beachten?
Die Chipkarte ist ein kleines Stück Hightech, gehen Sie deshalb bitte sorgsam mit ihr um! Hohen Temperaturen (Sonneneinstrahlung, Waschmaschine) und mechanischen Beanspruchungen (Verwendung als Eiskratzer, ungeschütztes Tragen in der Gesäßtasche) ist die Chipkarte nicht lange gewachsen! Günstig für den Ausweis ist das Tragen in einer transparenten Hardcoverhülle. Diese erhalten Sie ab sofort kostenfrei im Chipkarten-Servicebuero Alexanderstraße 1, Raum 10.32.
Zwei Beispielangebote:
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