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Gleichstellung> Aufgaben & Kontakt

Was wir tun

Frauen- und Gleichstellungsarbeit setzt an den Hochschulstrukturen und der Wissenschaftspolitik an. Sie zielt auf

  • eine ausgewogene Teilung von Verantwortung, Ressourcen und Machtbefugnissen bei Frauen und Männern unter Beachtung der Vielfalt von Lebenswirklichkeiten (Diversity)
  • und strebt ein egalitäres Geschlechterverhältnis in allen sozialen und ökonomischen Bereichen der Gesellschaft an.

 

Systematisch werden die Entscheidungen und Entwicklungen an der HAW Hamburg daraufhin geprüft, in wieweit sie den Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen als Studierende, Lehrende und Beschäftigte gerecht werden.

Organigramm Gleichstellung

Die Frauenbeauftragte wirkt als Vermittlerin zwischen den Frauen des technischen, Bibliotheks-und Verwaltungsdienst (TVP) und ist zuständig für die Förderung der Gleichstellung in diesem Bereich.
Ihre Aufgaben sind

  • die Beteiligung an Stellenausschreibungen,
  • die Beteiligung an Auswahlverfahren mit der Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen und
  • die Beteiligung an allen Angelegenheiten grundsätzlicher Art, an denen auch Frauen betroffen sind.

Die Frauenbeauftragte der HAW Hamburg nach § 14 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes wird von der Frauenvollversammlung gewählt und vom Präsidenten für zwei Jahre ernannt. Sie kann im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben  " Netzwerkerinnen"   mit ihren Aufgaben betrauen. Die Netzwerkerinnen sind Frauen aus dem TVP, die auch als Bindeglied zwischen der Frauenbauftragten und dem Mitarbeiterinnen vor Ort an den Fachbereichen fungieren, um eine starke Verankerung der Frauenförderung zu erreichen.