Zulassung nach Durchschnittsnote und Wartezeit
Der Grenzwert, bis zu dem die Bewerber/innen zugelassen werden können, ergibt sich erst bei der Erstellung der Ranglisten aus den Angaben (Noten und Wartezeiten) aus einzelnen aktuellen Bewerbungen. Der Grenzwert steht also für jeden Studiengang erst nach Ende des jeweiligen Zulassungsverfahrens fest und besitzt keine Gültigkeit für nachfolgende Verfahren, sondern nur eine sehr grobe Orientierung.
Hier finden Sie einen Überblick über die Grenzwerte der letzten Zulassungsverfahren.
Andere Auswahlkriterien
Im Übrigen ist die Durchschnittsnote nur eines von mehreren Kriterien, die bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt werden. In einigen Studiengängen findet auch schon ein ausführlicheres Auswahlverfahren statt.
Hier finden Sie die Auswahlkriterien in den Bachelor- Studiengängen.
Die Kriterien Leistung und Wartezeit werden getrennt bewertet, d.h. eine lange Wartezeit verbessert nicht den Notendurchschnitt.
Department Design
Im Zulassungsverfahren für die künstlerischen Studiengänge ist allein das Ergebnis der künstlerischen Eignungsprüfung entscheidend. Notendurchschnitt des Abiturs bzw. der Fachhochschulreife und die Wartezeit zählen hier nicht.

