Richtlinien für die Vorpraxis
Zeitrahmen
Die Vorpraxis dauert 13 Wochen, von denen mindestens die acht Wochen des mechanischen bzw. mechanisch elektrischen Teils vor Vorlesungsbeginn des ersten Semesters abgeleistet werden sollten.
Die vollständige Vorpraxis ist bis zum Ende des ersten Studienjahres, dem Fakultätsbeauftragten für Praktikumsangelegenheiten nachzuweisen. Über die vollständig abgeleistete Vorpraxis oder eine gleichwertige Ausbildung wird vom Praktikumsbeauftragten des Studienganges eine Bescheinigung ausgestellt.
Anerkennung von Ausbildungszeiten
Auf die Vorpraxis wird der Abschluss einer geeigneten Ausbildung angerechnet. Für Absolventen der Fachoberschule Technik (FOS Technik) entfällt die Vorpraxis. Ausbildungsberufe werden gemäß beigefügter Liste (siehe Anhang) auf die Vorpraxis angerechnet.
Nicht angerechnet werden:
- Schul- und Hochschulpraktika
- Aushilfs-; oder Hilfsarbeitertätigkeiten
- Tätigkeiten bei Betrieben, die nicht den Anforderungen von Punkt 4 genügen
- Tätigkeiten, für die kein Praktikumszeugnis oder kein Berichtsheft vorgelegt wird.
Inhalt des Praktikums
Die Vorpraxis besteht wahlweise aus einem mechanischen Teil (A und B1) oder einem mechanisch-elektrischen Teil (A und B2) sowie einem studiengangsspezifischen Teil (C). Ziel des Praktikums ist, dass die Praktikanten Grundlagen der Werkstoffbearbeitung und Fertigungsverfahren bzw. elektrischer Anlagentechnik und elektronischer Geräte kennen lernen. Die dabei zu sammelnden Erfahrungen sind wichtig für den Kontakt mit Werkstätten und Lieferanten, wie er nach Abschluss der angestrebten Ausbildung zu erwarten ist. Für den studiengangsspezifischen Teil sollen bevorzugt Ausbildungsbetriebe gewählt werden, in denen der Praktikant die typischen Tätigkeitsmerkmale von Ingenieuren mit dem angestrebten Abschluss und das Berufsfeld kennen lernen kann.
Teil A: Werkstoffbearbeitung (4 Wochen)
Grundlagen der Werkstoffbearbeitung (Metall und/oder Kunststoffe): Anreißen, Feilen, Sägen, Gewindeschneiden von Hand, Biegen u.a. sowie Arbeiten an Werkzeugmaschinen, wie Bohren, Drehen, Schleifen. Der Praktikant soll grundlegende handwerkliche Fertigkeiten erlernen und eigenhändig mit den entsprechenden Geräten und Maschinen arbeiten. Dabei soll die Beurteilung des Umfangs, des zeitlichen Aufwandes und besonders der Durchführbarkeit der von ihm im Rahmen seiner späteren beruflichen Tätigkeit zu vergebenden Werkstattaufträge erlernt werden.
Teil B: Fertigungsverfahren (B1) oder Elektrotechnik (B2) (4 Wochen)
Eine der Alternativen B1 bzw. B2, die im Folgenden näher beschrieben sind, kann der Praktikant nach eigenem Interesse wählen:
- Alternative B1: Einführung in Fertigungsverfahren, 4 Wochen
Spanende Formung: Drehen, Fräsen, Schleifen, Hobeln usw. sowie Verbindungstechnik (Schweißen, Löten, Kleben), Gießerei- und Umformtechnik.
Angestrebt ist die Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten bei Arbeiten an Drehmaschinen, Bohrwerken und sonstigen Fertigungswerkzeugen.
- Alternative B2: Grundlagen der Elektrotechnik/Elektronik, 4 Wochen
Elektrowerkstatt: Materialien, Leitungsverlegung, elektrische Messgeräte, Sicherheitsvorschriften und -einrichtungen, Anschluss, Prüfen und Testen sowie Reparatur elektrischer Geräte, gegebenenfalls Montage von Schaltschränken.
Elektronikwerkstatt: Handhabung elektronischer Geräte und Messeinrichtungen, Anschluss, Prüfen und Testen sowie Reparatur elektronischer Geräte, ggf. Kopplung mit Datenerfassungsgeräten (Datalogger, Computer)
Der Umgang mit elektrischen und elektronischen Geräten, wie sie bei Praktika des Studiums und im beruflichen Alltag vorkommen, soll erlernt werden.
Teil C: Studiengangsspezifischer Praktikumsteil (5 Wochen)
Für die Durchführung von Teil C sind für den Studiengang Rescue Engineering folgende Einrichtungen geeignet:
- Feuerwehr
- Technisches Hilfswerk
- Hilfsorganisationen (DRK, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe etc.)
- Krankenhaus
- Schwerpunktpraxen Notfallmedizin
Zeitlicher Ablauf des Praktikums
Sofern sich durch bereits absolvierte Ausbildungen nicht anderes ergibt, umfasst das Praktikum die Teile A + B + C mit 13 Wochen (alternativ A + B1 + C oder A + B2 + C).
Die Teile A und B der Vorpraxis sind vor Aufnahme des Vorlesungsbesuchs zu absolvieren, soweit sie nicht aufgrund vorangegangener Ausbildungen entfallen.
Die Teile A, B (entweder B1 oder B2) und C der Vorpraxis sind jeweils im zeitlichen Zusammenhang grundsätzlich in einem Betrieb abzuleisten, um auch Einblicke in betriebliche Abläufe zu bekommen, die bei kürzerer Aufenthaltszeit nicht deutlich werden.
Nachweis der Vorpraxis
Berichtsheft
Die Praktikanten haben über ihre Tätigkeiten Bericht zu führen. Entsprechende Berichtshefte sind im Schreibwarenhandel erhältlich. Die Berichte sind wöchentlich vom Ausbilder abzuzeichnen. Neben den Tagesberichten sind eigenhändig Werkstattzeichnungen von den bearbeiteten Werkstücken zu erstellen. Vordrucke des Ausbildungsbetriebes oder Kopien aus Büchern usw. werden nicht akzeptiert. Bei Laborarbeiten sind Chemikalienansätze, Analysenverfahren oder Versuchsaufbauten in nachvollziehbarer Form zu beschreiben und gegebenenfalls zu skizzieren. Reicht der vorgesehene Platz auf dem Wochenberichtsblatt nicht aus, sind Zusatzseiten einzufügen.
Praktikumszeugnis
Die Ausbildungsbetriebe erteilen nach Abschluss des Praktikums ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass die Ausbildung gemäß den vorliegenden Praktikumsrichtlinien durchgeführt wurde und das Ausbildungsziel erreicht ist.
Ausbildungsbetriebe
Der Praktikant sucht sich seinen Ausbildungsbetrieb selbst. Dabei helfen Branchenbücher, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Informationsbroschüren von Technologie-Zentren u. a. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften vermittelt keine Praktikumsplätze. Für die Teile A und B muss er einer Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer angehören und Auszubildende der Metall- bzw. Elektrobranche ausbilden dürfen. Die Ausbildung hat unter Anleitung eines Meisters (Teil A und B) bzw. einer geeigneten Fachkraft (Teil C) zu erfolgen.
Der Praktikant schließt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Praktikantenvertrag ab, in dem Fragen der Versicherung, Arbeitszeit usw. geklärt sind. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist an dem Vertrag nicht beteiligt.
Fehlzeiten, Ausnahmeregelungen und Förderung
Die Vorpraxis verlängert sich bei Fehlzeiten, z.B. Krankheit, um die entsprechenden Fehltage.
Der Fakultätsbeauftragte für Praktikumsangelegenheiten kann Ausnahmen zulassen, wenn das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt wird. Eine Verkürzung des Praktikums ist jedoch nicht statthaft.


