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Im Studienablauf ist ein Praktikum von mindestens 20 Wochen Dauer vorgesehen. Es wird i. d. R. als Praxissemester im 6.Semester absolviert. Das Praxissemester soll durch praktische Mitarbeit in einer Ausbildungsstätte die Studierenden systematisch an die anwendungsorientierte Tätigkeit als Rettungsingenieur heranführen.
Die Studierenden erhalten damit Gelegenheit, die im theoretischen Studium vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten auf komplexe Probleme der Praxis anzuwenden. Dabei sollen die verschiedenen Aspekte der betrieblichen Entscheidungsprozesse kennengelernt und vertiefte Einblicke in naturwissenschaftlich-technische, organisatorische, ökonomische und soziale Zusammenhänge des Betriebsgeschehens erhalten werden.
Richtlinie für die Durchführung des Praxissemesters im Studiengang Rescue Engineering
Sie können die komplette Richtlinie auch hier als PDF zum Download erhalten.
1. Allgemeine Hinweise
Das Praxissemester ist nach Prüfungs- und Studienordnung Pflichtbestandteil des
Studiums. Das erfolgreich abgeschlossene Praxissemester ist Voraussetzung
für die Vergabe der Bachelorarbeit.
Das Praxissemester umfasst
- eine vorbereitende Lehrveranstaltung an der Fakultät
- 20 Wochen ununterbrochener praktischer Tätigkeit in einem Betrieb, einer Behörde, einer
Organisation oder einer Forschungseinrichtung (im Weiteren Ausbildungsstelle genannt) - einen schriftlichen Zwischenbericht
- einen schriftlichen Abschlussbericht
- ein mündliches Referat im Rahmen einer abschließenden Lehrveranstaltung an der
Fakultät. Hierfür ist grundsätzlich die nächste Veranstaltung, die auf den Abschluss der
praktischen Tätigkeit folgt, zu wählen.
2. Ziele und Inhalte
Das Praxissemester soll den Studierenden anwendungsorientierte und ingenieurnahe Tätigkeiten
im beruflichen Umfeld des Rettungswesens näher bringen. Angestrebte
Inhalte und Lernziele sind dabei:
- das selbstständige Bearbeiten einer fest umrissenen, ingenieurgemäßen Aufgabe
- Einblicke in betriebliche Aufgabenstellungen und in das gesamtbetriebliche Geschehen zu
erhalten - interdisziplinäre Zusammenarbeit zu praktizieren und die eigene Teamfähigkeit
weiterzuentwickeln
Die Inhalte sollen vor Beginn des Praktikums in Absprache zwischen Ausbildungsstelle,
Studierender/Studierendem und Betreuerin/Betreuer (s. Punkt 5) festgelegt werden.
3. Tätigkeitsfelder
- ingenieurnahe Tätigkeit im Servicebereich von Einrichtungen oder Behörden der
Gefahrenabwehr und des Gesundheitswesens - ingenieurnahe Tätigkeit in Entwicklung, Vertrieb, Service, Marketing, Projektmanagement
oder Forschung eines Unternehmens oder einer Organisation im Bereich der Sicherheits-
oder Medizintechnik - ingenieurnahe Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Organisation, die Beratung /
Dienstleistung im Bereich Arbeitssicherheit und Gefahrenabwehr bieten - ingenieurnahe Tätigkeit in einem Wirtschaftsunternehmen im Bereich Sicherheit /
Gefahrenabwehr - ingenieurnahe Tätigkeit im humanitären Sektor, wie zum Beispiel Auslandshilfe von
Hilfsorganisation (sowohl Notfallhilfe als auch langfristige Projekte) oder anderen
karitativen Einrichtungen
4. Beauftragte/Beauftragter für Praktikumsangelegenheiten
Der Fakultätsrat setzt eine/einen Beauftragte/Beauftragten für Praktikumsangelegenheiten aus
dem Kreis der Professorinnen/Professoren ein. Diese/Dieser berät die Studierenden bei der Wahl
eines Praktikumsplatzes und in Fragen der Organisation des Praxissemesters und prüft, ob die
Voraussetzungen für den Beginn des Praxissemesters erfüllt und der gewählte Praktikumsplatz
für die Durchführung des Praxissemesters geeignet ist. Weiterhin organisiert sie/er die
vorbereitende und die abschließende Lehrveranstaltung.
Vor Beginn der praktischen Tätigkeit ist das Praxissemester bei der Beauftragten/beim
Beauftragten für Praktikumsangelegenheiten anzumelden und deren/dessen Zustimmung
einzuholen. Dabei ist die Betreuerin/der Betreuer des Praxissemesters (s. Punkt 5) der
Beauftragten/dem Beauftragten für Praktikumsangelegenheiten mitzuteilen.
Das Praxissemester gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die/der Studierende
alle Leistungen nach Punkt 1 erbracht und der Beauftragten/dem Beauftragten für
Praktikumsangelegenheiten nachgewiesen hat. Die erfolgreiche Ableistung des Praxissemesters
bescheinigt die Beauftragte/der Beauftragte für Praktikumsangelegenheiten.
5. Betreuerin / Betreuer
Die Betreuung des Praxissemesters durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird
von einer/einem Professorin/Professor (Betreuerin/Betreuer) der Fakultät Life Sciences
übernommen. Die Betreuerin/der Betreuer, die/der von der/dem Studierenden selbst gewählt
wird, erteilt ihre/seine Zustimmung zur Betreuung durch ihre/seine Unterschrift. Die
Betreuerin/der Betreuer ist zuständig für fachliche Beratung im Zusammenhang mit dem
betreuten Praxissemester. Die Betreuerin/der Betreuer legt fest, zu welchem Zeitpunkt und in
welcher Form ihr/ihm der Zwischenbericht vorzulegen ist.
Nach Beendigung der praktischen Tätigkeit, aber spätestens zwei Wochen vor der
abschließenden Lehrveranstaltung, hat die/der Studierende der Betreuerin/dem Betreuer einen
schriftlichen Abschlussbericht vorzulegen, dessen sachliche Richtigkeit durch das
Praktikumszeugnis von der Ausbildungsstelle bestätigt ist (s. Punkt 6). Auf Wunsch der
Ausbildungsstelle kann der Bericht vertraulich behandelt werden. Die Betreuerin/der Betreuer
prüft, ob der Abschlussbericht ausreichend ist und stellt hierüber eine Bescheinigung aus, die
der/dem Studierenden ausgehändigt wird. Diese ist der Beauftragten/dem Beauftragten für
Praktikumsangelegenheiten als Nachweis für den Abschlussbericht vorzulegen.
6. Ausbildungsstelle
Die/der Studierende hat sich eine geeignete Ausbildungsstelle selbst zu suchen. Grundsätzlich ist
die Wahl der Ausbildungsstelle frei, soweit diese für die Durchführung des Praxissemesters
geeignet ist.
Das Praxissemester ist bei einer einzigen Ausbildungsstelle im zeitlichen Zusammenhang
durchzuführen. Eine Aufteilung in mehrere Zeitabschnitte ist grundsätzlich nicht statthaft.
Unverschuldete Fehlzeiten, z.B. bei Krankheit, sind nachzuholen. Die/der Studierende soll
während der gesamten Dauer in einem einzigen Arbeitsbereich der Ausbildungsstelle eingesetzt
und durch eine Fachkraft der Ausbildungsstelle angeleitet werden.
Die/der Studierende schließt mit der Ausbildungsstelle einen Arbeitsvertrag, in dem Einzelheiten,
wie Arbeitszeiten, Einsatzbereich, Vergütung usw. geregelt sind. Nach Abschluss der 20-
wöchigen praktischen Tätigkeit bescheinigt die Ausbildungsstelle die Dauer, den
Tätigkeitsbereich, die erfolgreiche Durchführung der praktischen Tätigkeit und die sachliche
Richtigkeit des Abschlussberichtes in einem Praktikumszeugnis.
7. Rückmeldung
Studierende haben auch in den Zeiten, in denen sie das Praxissemester ableisten, die
Rückmeldung termingerecht durchzuführen.

