Praktikum
Richtlinie für das Praktikum des Bachelorstudiengangs Ökotrophologie an der
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
(gemäß § 4 der Fachspezifischen Prüfungs- und Studienordnung vom 14.06.2007)
1. Aufgabe und Funktion des Praktikums
Das Praktikum ist ein in das Studium integrierter, von der Hochschule geregelter und betreuter, inhaltlich abgestimmter Ausbildungsabschnitt. Es soll die Inhalte des Studiums und die Theorie-Praxis-Verbindung in der Arbeitssituation erfahrbar machen. Insbesondere sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Probleme der beruflichen Praxis angewandt werden.
Die Erfahrungen aus dem Praktikum sollen den Studierenden Möglichkeiten und Grenzen der Anwendbarkeit theoretischen Wissens in der betrieblichen Praxis aufzeigen. Darüber hinaus soll das Praktikum auch helfen, die technischen, ökonomischen und sozialen Zusammenhänge im Betrieb zu erkennen und den Studierenden erlauben, ihre Berufsziele zu konkretisieren und ggf. zu überprüfen.
2. Formale Vorgaben / Dauer des Praktikums
Das Praktikum ist in einem Betrieb bzw. einer Institution des Berufsfeldes der Ökotrophologie abzuleisten. Es umfasst in der Regel mindestens 16 Wochen und muss zusammenhängend absolviert werden. Das Praktikum kann frühestens nach Abschluss des zweiten Studienjahres und dem Erwerb von 90 CP durchgeführt werden. Es wird durch ein Seminar begleitet und durch eine Prüfung abgeschlossen.
Mit erfolgreichem Abschluss des Praktikums und des begleitenden Seminars erwirbt die oder der Studierende 20 CP.
3. Auswahl des Praktikumsbetriebs
Der Praktikumsbetrieb wird von den Studierenden selbst ausgewählt. In Betracht kommen dabei Betriebe bzw. Institutionen, deren Aufgaben einen hinreichenden Bezug zu den Studieninhalten aufweisen, die also zum Berufsfeld der Ökotrophologie gehören, wie Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung, der Ernährungs- und Geräteindustrie, Beratungseinrichtungen, Verbände, Marktforschungseinrichtungen, Redaktionen usw. Im Interesse der Studierenden liegt es, ein möglichst breites Spektrum betrieblicher Aufgaben kennen zu lernen. Die Studierenden sollten im Praktikum einerseits ihr Informationsbedürfnis im erforderlichen Umfang befriedigen können, andererseits auch als produktiv Tätige gefordert werden. Vorteilhaft wäre es, wenn die Praktikantin oder der Praktikant in eine Projektaufgabe eingebunden wäre, die auf die Bachelorarbeit vorbereitet, denn in der Regel soll die Bachelorarbeit eine Aufgabe oder Problemstellung aus der Praktikumseinrichtung behandeln.
Die oder der Praktikumsbeauftragte stellt den Studierenden auf Wunsch Informationsunterlagen über geeignete Betriebe zur Verfügung. Darüber hinaus sollten die Studierenden auch den Rat und ggf. die Vermittlung der Lehrenden des Departments Ökotrophologie in Anspruch nehmen.
4. Genehmigung des Praktikums
Die Praktikumsstelle ist v o r Aufnahme des Praktikums von der oder dem Beauftragten für Praktikumsangelegenheiten zu genehmigen. Voraussetzung für die Genehmigung ist der Nachweis der Teilnahme an der Veranstaltung „Einführung in das Praktikum“ sowie der Nachweis der bisher erlangten 90 CP. Vor Aufnahme des Praktikums ist mit dem betreffenden Betrieb ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Eine Kopie des Praktikumsvertrags erhält die oder der Beauftragte für Praktikumsangelegenheiten.
5. Betreuung
Die Studierenden werden im Praktikum von einer oder einem hauptamtlich Lehrenden des Departments Ökotrophologie betreut. Diese oder dieser sollte die Praktikantin oder den Praktikanten ggf. auch im Betrieb aufsuchen. Während des Praktikums findet im Department eine begleitende Veranstaltung, das Praktikumskolloquium“, statt. Hierfür sind die Studierenden vom Betrieb zu beurlauben.
6. Praktikumsbericht
Über das Praktikum ist ein schriftlicher, aus zwei Teilen bestehender Bericht vorzulegen. Der erste Teil des Berichts, der Kurzbericht, ist unter Beachtung der Vorgaben im Formblatt zu erstellen und dann mit einer kurzen Stellungnahme der oder dem betreuenden Lehrenden über die Betriebseignung zu versehen.
Der zweite Teil des Berichts, der Langbericht, soll einer wissenschaftlichen Hausarbeit entsprechen und ausführlich beschreiben:
- Art, Aufgabenstellung und Struktur des Praktikumsbetriebs,
- Art und Umfang der im Praktikum ausgeübten Tätigkeiten,
- ggf. fallweise Darstellung einer besonderen, selbstständig bearbeiteten Aufgabe,
- Erfahrungen der oder des Studierenden im sozialen Umfeld des Betriebs.
Der zweite Teil wird von der betreuenden Lehrkraft und von der oder dem Beauftragten für Praktikumsangelegenheiten bewertet, jedoch nicht benotet.
Der Praktikumsbericht, Lang- und Kurzbericht mit Stellungnahme, sowie der Praktikumsnachweis mit der Bestätigung des Praktikumsbetriebs zur ordnungsmäßigen Praktikumsdurchführung sind spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums der betreuenden Lehrkraft vorzulegen.
Diese leitet die Unterlagen an die oder den Beauftragten für das Praktikum weiter.
7. Anerkennung des Praktikums
Zur Anerkennung des Praktikums (Ausstellen des Praktikumsscheins und Vergabe von CP) müssen
nachgewiesen werden:
- die Bestätigung des Praktikumsbetriebs über die ordnungsmäßige Ableistung des Praktikums auf der Rückseite des Praktikumsnachweises (Formblatt),
- der Praktikumsbericht,
- ggf. ein mündlicher Bericht über das abgeleistete Praktikum in der vorbereitenden Veranstaltung „Einführung in das Praktikum“.
Beauftragte für Praktikumsangelegenheiten
Hinweis zum Formular
Praktikumsnachweis
Das Formular ist von der oder dem Studierenden 2-fach auszufüllen und das Praktikum ist vor Beginn von der Beauftragten für Praktikumsangelegenheiten genehmigen zu lassen.
Zur Genehmigung sind neben diesem Formular auch der
- Teilnahmeschein “Einführung in das Hauptpraktikum“,
- ggfs. eine Kopie des Praktikumsvertrages (kann bis Praktikumbeginn nachgereicht werden)
- und der Nachweis der bisher erlangten 90CP einzureichen.
Nach Beendigung des Praktikums ist dieses Formular mit der rückseitigen Bestätigung des Praktikumsbetriebes im Original zusammen mit dem Praktikumsbericht bei dem betreuenden HAW-Dozenten einzureichen, der die Unterlagen dann an die Beauftragte für Praktikumsangelegenheiten weiterleitet.

