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Promovieren an der HAW Hamburg

Grundsätzlich haben Fachhochschulen / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften kein Promotionsrecht. Das institutionelle Promotionsrecht haben weiterhin ausschließlich die Universitäten und die ihnen gleichgestellten Institute. Den Absolventen der FH bzw. HAW soll unter bestimmten Voraussetzungen aber die Möglichkeit zur Promotion gegeben werden.

Die Landeshochschulgesetze sind dahingehend angepasst worden, dass für besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen Promotionsmöglichkeiten ohne vorherigen Universitätsabschluss bestehen. Die landesgesetzlichen Regelungen zum Eignungsnachweis sind in den einzelnen Bundesländern (und hier Universitäten) unterschiedlich.

In den Forschungsprojekten der HAW Hamburg gibt es die Möglichkeit, in Kooperation mit einer Universität zu promovieren. Unterstützt werden diese Promotionen durch ein Promotionskolleg.

Weitere Informationen

abgeschlossene Promotionen

Letzte Änderung: 07.02.13

An die Redaktion

Ansprechpartnerinnen

Prof. Dr. Zita Schillmöller

professorale Leitung, Beratung, Kooperation UWS

T +49.40.428 75-9206 /-6128

zita.schillmoeller(@)haw-hamburg.de

Dr. Nina Feltz

Promotionskolleg, Beratung
T +49.40.428 75-9236
Sprechstunde: dienstags von 15-17 Uhr in Raum 10.28

nina.feltz(@)haw-hamburg.de