Promovieren an der HAW Hamburg
Grundsätzlich haben Fachhochschulen / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften kein Promotionsrecht. Das institutionelle Promotionsrecht haben weiterhin ausschließlich die Universitäten und die ihnen gleichgestellten Institute. Den Absolventen der FH bzw. HAW soll unter bestimmten Voraussetzungen aber die Möglichkeit zur Promotion gegeben werden.
Die Landeshochschulgesetze sind dahingehend angepasst worden, dass für besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen Promotionsmöglichkeiten ohne vorherigen Universitätsabschluss bestehen. Die landesgesetzlichen Regelungen zum Eignungsnachweis sind in den einzelnen Bundesländern (und hier Universitäten) unterschiedlich.
In den Forschungsprojekten der HAW Hamburg gibt es die Möglichkeit, in Kooperation mit einer Universität zu promovieren. Unterstützt werden diese Promotionen durch ein Promotionskolleg.




