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Gleichstellung
Gleichstellung

Grundlagen der Gleichstellung

Die Hochschule trägt gemäß § 3 Absatz 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes und § 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im hamburgischen öffentlichen Dienst zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei.

 

Letzte Änderung: 01.08.11

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