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Finanzen und Förderung

Auf den folgenden Seiten finden Sie spezielle Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten für ausländische Studierende.

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Kosten des Studiums

Allgemeine Informationen zu den Kosten des Studiums sowie zu den weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

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Finanzierung des ersten Studienjahres

Wenn Sie sich für ein Studium an der HAW Hamburg entscheiden, bedenken Sie bitte, dass Ihr Lebensunterhalt im ersten Studienjahr gesichert sein sollte. Denn in dieser Zeit gibt es keine finanziellen Fördermöglichkeiten, weder Stipendien noch Beihilfen in finanzieller Not.

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Stipendien ab dem dritten Semester

Studierenden mit guten bis sehr guten Studienleistungen bietet die HAW Hamburg die Möglichkeit, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.

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Finanzierung in der Abschlussphase

Studierenden, die  sich im letzten Studienjahr  befinden,  nur noch Fachprüfungen und die Diplomarbeit bzw.  die Bachelor-Thesis abzulegen haben und die das Studium überwiegend durch eigene Arbeit selbst finanzieren, kann eine Examensförderung gewährt werden.

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Stipendien für Master-Studierende

Gleich zum Studienbeginn haben ausländische Studierende in konsekutiven Master-Studiengängen die Möglichkeit, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Angebote der Standorte Lüchow-Dannenberg und Heide sowie die Postgraduierten-Studiengänge, die Studiengänge  Sound/Vision und Games und Renewable Energy Systems.

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Stipendien anderer Organisationen

Im Stipendiendatenbank des DAAD  finden Sie Stipendien für ausländische Studierende, Graduierte und PostDocs des DAAD und anderer ausgewählter Organisationen. Mehr Stipendien und Stiftungen finden Sie hier.

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Jobben neben dem Studium

Wenn Sie neben dem Studium arbeiten müssen, beachten Sie bitte die rechtlichen Regelungen für ausländische Studierende. Informationen darüber, welche sonstige Einschränkungen für alle Studierende gelten sowie darüber, wo und wie Sie Jobs finden, finden Sie hier.

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Stundung der Studiengebühren

Ausländische Studierende unter 45 Jahren, die die Regelstudienzeit plus zwei Semester nicht überschritten haben, haben die Möglichkeit, Studiengebühren stunden zu lassen. Das bedeutet, sie müssen  Studiengebühren nicht sofort sondern erst nach dem Abschluss des Studiums, wenn sie eine angemessene Arbeit gefunden haben, zahlen. Hierfür muss jedes Semester ein Antrag gestellt werden.

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Hilfe in finanziellen Notsituationen

Studierende, die unverschuldet in eine finanzielle Notsituation geraten sind, können sich an einen der Hamburger Notfonds wenden. Weitere Infos finden Sie hier.

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BAföG

Unter Umständen können auch internationale Studierende BAföG beantragen. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Studierendenwerks Hamburg.

Letzte Änderung: 19.08.11

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