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StudiumBewerbungDeutsche, EU-Bewerber/innenBewerbung

Achtung!

Wegen dringender Wartungsarbeiten werden die Online-Services am Freitag, den 19. März zwischen 16 Uhr und 22 Uhr nicht zur Verfügung stehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

 

Online Bewerbung

für Staatsangehörige von Deutschland, EU & EWR sowie Ausländer/innen und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben.


Wichtig: das Online-Bewerbungsformular ist nur während der  Bewerbungsfristen freigeschaltet. Alle Hinweise zum Verfahren und einzureichenden Unterlagen erhalten Sie im Verlaufe der Online-Bewerbung. Folgendes ist für die Bewerbung wichtig:

 

Selbsttest | beizufügende Unterlagen


Bachelor Information Engineering

Informationen zum Studiengang

Bewerbung nur zum Wintersemester möglich!


Alle anderen Bachelor Studiengänge

Für einige Studiengänge ist die Bewerbung nur zum Winter- oder nur zum Sommersemester möglich. Welche dies sind, entnehmen Sie der aktuellen Studiengangsübersicht.

Für das Sommersemester 2010 können noch Studienplätze für folgende Bachelor-Studiengänge vergeben werden:

  • Informations- und Elektrotechnik
  • Technische Informatik

Die Bewerbungsfrist geht bis zum 12.03.2010 bzw. bis alle Plätze vergeben werden konnten.  


Für höhere Fachsemester

Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und ein neues beginnen wollen oder ein bereits begonnenes Studium an der HAW Hamburg weiterführen möchten, dann bewerben Sie sich während der Bewerbungsfristen hier.
Voraussetzung: Einstufungsbescheid des Prüfungsausschussvorsitzenden


Unterlagen, die der Bewerbung beizufügen sind

Alle Unterlagen die benötigt werden, werden im Zulassungsantrag, den Sie sich am Ende der Online- Bewerbung ausdrucken, genannt. Bitte reichen Sie nur diese ein. Im Regelfall sind dies nur die Unterlagen, die ggf. Ihren Härtefallantrag begründen und eine einfache Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

 

Für nicht deutsche Zeugnisse ist mit der beglaubigten Kopie der Hochschulzugangsberechtigung eine amtliche Übersetzung einzureichen.

 

Wichtig: Alle Unterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss dem Studierendensekretariat vorliegen. Alle später eingegangenen Unterlagen können beim Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.