Hochschulrat der HAW Hamburg
Der Hochschulrat ist überwiegend mit Persönlichkeiten besetzt, die nicht Mitglieder der HAW Hamburg oder der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) sind. Der Hochschulrat hat insbesondere bei strategischen Fragestellungen Entscheidungs- und Beratungskompetenz. Er ist zudem an bedeutenden Personalentscheidungen beteiligt, insbesondere an der Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Kanzlerin oder des Kanzlers der Hochschule.
Der Hochschulrat besteht aus neun Personen, von denen jeweils vier von der HAW Hamburg und von der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) bestimmt werden. Das neunte Mitglied wählt der Hochschulrat selbst hinzu. Die derzeitigen Mitglieder des Hochschulrates sind:
- Prof. Dr. Eckart Kottkamp (Vorsitzender des Hochschulrates)
- Dr.-Ing. Jürgen Böhm (Stellvertretender Vorsitzender)
- Dr. Kathrin Adlkofer
- Prof. Dr. Gabriele Beibst
- Prof. Dr. Michael Gille
- Prof. Dr. Karin Luckey
- Prof. Dr. Wolfgang Renz
- Karl Dietrich Seikel
- N.N.
Der Hochschulrat nimmt nach dem Hochschulmodernisierungsgesetz vom Mai 2003 zentrale Steuerungsaufgaben der Hochschule wahr, insbesondere:
- Wahl und Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten
- Wahl und Abwahl der Kanzlerin oder des Kanzlers
- Genehmigung der Grundordnung der Hochschule
- Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschule
- Beschlussfassung über die Grundsätze für die Ausstattung der Hochschule und die Mittelverteilung
- Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule, zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots




