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Hintergrund

Studiengebühren nach § 6b des Hamburgischen Hochschulgesetzes werden letztmalig für das Sommersemester 2012 erhoben.

Somit fallen ab dem Wintersemester 2012/2013 die Allgemeinen Studiengebühren in Höhe von 375,00 Euro weg.

Das Gesetz zur Verabschiedung der Studiengebühren finden Sie hier.

 

Höhe der Studiengebühren

Zum Zeitpunkt der Einführung im Sommersemester 2007 betrug die Höhe der Allgemeinen Studiengebühren 500 Euro.

Seit dem Wintersemester 2008/09 beträgt die Höhe der pro Semester von jeder/m Studierenden zu zahlenden Allgemeinen Studiengebühren 375 Euro. Die Gebühren sind damit um 125 Euro pro Semester gesenkt worden.

Verwendung der Studiengebühren

Nicht zuletzt infolge der finanziellen Verwerfungen der internationalen Finanzmarktkrise stehen die Haushalte der Länder unter hohem Druck. Die staatlichen Hochschulen sind für ihre zahlreichen Aufgaben strukturell unterfinanziert. Mit den Studiengebühren werden zahlreiche Vorhaben zur Verbesserung von Studium und Lehre finanziert; die Studiengebühren kommen so den Studierenden wieder direkt zugute. Die HAW Hamburg legt dabei großen Wert auf Transparenz und veröffentlicht deshalb jährlich die Verwendung der Studiengebühren((Verlinkung -> www.haw-hamburg.de/9304.html)).

Befreiung und Stundung

Es gibt die Möglichkeit, für einzelne Semester einen befristeten Zahlungsaufschub für die Allgemeinen Studiengebühren zu erhalten, sie sozusagen „gestundet“ zu bekommen (auch bekannt als „Nachlagerung“), oder vollständig von ihrer Zahlung befreit zu werden.

Individuelle Beratung

Zahlungsbestätigungen über gezahlte Studiengebühren können auch in den Helios-Accounts heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Regelungen für die Erhebung der Allgemeinen Studiengebühren und zur Regelung der damit verbundenen Verfahrensabläufe

Letzte Änderung: 27.11.12

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