Informationen für:

Studienberechtigung

Je nachdem, welchen deutschen Schulabschluss Sie haben und wo dieser erworben wurde (Hochschulzugangsberechtigung), können Sie sich entweder direkt an der HAW Hamburg bewerben oder Sie müssen Ihre Zeugnisse erst anerkennen lassen.

Anerkennung nicht erforderlich

Sie können sich direkt mit dem Abiturzeugnis an der HAW Hamburg bewerben, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse erworben haben:

  • Allgemeine Hochschulreife - Abschluss eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer gymnasialen Oberstufe
  • Fachhochschulreife - Abschluss einer Fachoberschule berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jeder Fachrichtung  
  • Fachgebundene Hochschulreife berechtigt für bestimmte Fächer bzw. Studiengänge
  • Wenn in Ihrem Abschlusszeugnis der folgende Vermerk steht: „Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen“.

Anerkennung unter Umständen erforderlich

Wenn Ihnen der oben genannte Vermerk fehlt und Sie einen der folgenden Abschlüsse haben, benötigen Sie eine Anerkennung durch das Schul-Informations-Zentrum (SIZ):

  • Schulischer Teil der Fachhochschulreife - Abschluss der gymnasialen Oberstufe (12. Klasse) z.B. Gesamtschule, Gymnasium, Fachgymnasium, Abendgymnasium, Hansa-Kollegs, Höhere Handelsschule
  • plus Fachpraxis - ein einjähriges Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Fachhochschulreife - Fachschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen und Berufskollegs anderer Bundesländer

Beachten Sie bitte, dass eine Anerkennung Zeit in Anspruch nehmen kann und dass Ihre Bewerbung nur dann berücksichtig wird, wenn Sie vollständig und fristgerecht im Studierendensekretariat vorliegt.

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Letzte Änderung: 15.12.11

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