Studienplatzvergabe
Bewerber/innen aus Deutschland und Europäischen Union
Durchschnittsnote und Wartezeit
Der Grenzwert, bis zu dem die Bewerber/innen zugelassen werden können, ergibt sich erst bei der Erstellung der Ranglisten aus den Angaben (Noten und Wartezeiten) aus einzelnen aktuellen Bewerbungen. Der Grenzwert steht also für jeden Studiengang erst nach Ende des jeweiligen Zulassungsverfahrens fest und besitzt keine Gültigkeit für nachfolgende Verfahren, sondern nur eine sehr grobe Orientierung.
Überblick über die Grenzwerte der letzten Zulassungsverfahren
Andere Auswahlkriterien
Im Übrigen ist die Durchschnittsnote nur eines von mehreren Kriterien, die bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt werden. In einigen Studiengängen findet auch schon ein ausführlicheres Auswahlverfahren statt.
Auswahlkriterien in den Bachelor- Studiengängen.
Die Kriterien Leistung und Wartezeit werden getrennt bewertet, d.h. eine lange Wartezeit verbessert nicht den Notendurchschnitt.
Department Design
Im Zulassungsverfahren für die künstlerischen Studiengänge ist allein das Ergebnis der künstlerischen Eignungsprüfung entscheidend. Notendurchschnitt des Abiturs bzw. der Fachhochschulreife und die Wartezeit zählen hier nicht.
Härtefall
Auf werden Studienplätze der sogenannten Härtequote an Personen vergeben, für die es aus besonderen persönlichen Umständen, insbesondere aus...
- gesundheitlichen,
- familiären,
- wirtschaftlichen,
- oder sozialen
Gründen eine besondere Härte bedeuten würde, wenn sie keinen Studienplatz erhielten.
Wollen Sie einen Härtefallantrag stellen?
Die Begründung Ihres Antrags (Beschreibung Ihres persönlichen Härtefalls / Ihrer Situation) geben Sie im Verlaufe der Online-Bewerbung ein. Aussagekräftige Belege/Nachweise Ihres Härtefalls müssen zusammen mit dem Zulassungsantrag fristgerecht eingereicht werden.
Informieren Sie sich über unsere Härtefallrichtlinien.
Ausländische Bewerber/innen
An der HAW Hamburg ist eine Quote von bis zu 15% für ausländische Studierende (aus den Ländern außerhalb von EU) vorgesehen.
Auswahlverfahren
Durch die Vergabe von Punkten nach folgenden Kriterien wird eine Rangliste gebildet
| Durchschnittsnote der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung | bis zu maximal 40 Punkte |
| studiengangbezogene Berufsausbildung und sonstige praktische Tätigkeiten (u.a. Praktikum) | bis zu 10 Punkte |
| über die für den Hochschulzugang erforderlichen deutschen Mindestsprachkenntnisse hinausgehende deutsche Sprachkenntnisse | bis zu 10 Punkte |
| Motivationsschreiben | 5 Punkte |
| studienerfolgsrelevante Leistungen, z.B. besondere Sprachkenntnisse | bis zu 10 Punkte |
Auf der Grundlage der ermittelten Gesamtpunktzahl wird für alle Bewerber/innen, die mind. 45 Punkte erreicht haben, eine Rangliste erstellt. Bei Ranggleichheit mehrerer Bewerber entscheidet über den Rangplatz das Los.
Tipp: Damit Ihre studiengangbezogene praktische Erfahrungen, Kenntnisse und besondere Kompetenzen bei der Auswahl berücksichtigt werden und Sie eine höhere Punktezahl bekommen können, nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Stärken im Lebenslauf und Motivationsschreiben gut erkennbar zu präsentieren.
Auswahlausschuss
Über die Zulassung entscheidet der Ausschuss für die Auswahl ausländischer Studierender. Er setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- ein Mitglied aus dem Präsidium
- je ein Mitglied pro Fakultät aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren, das vom
- Fakultätsrat für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt wird,
- zwei vom Präsidium auf unbestimmte Dauer bestellte Mitglieder aus der Hochschulverwaltung.



