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Hintergrund

Neben den Studiengebühren sind für ein Studium an einer deutschen Hochschule Semesterbeiträge zu zahlen. Im Gegensatz zu den Semesterbeiträgen werden die Studiengebühren nicht von der jeweiligen Hochschule, sondern vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegt.

Wie sich die Semesterbeiträge zusammensetzen

Im Sommersemester 2012 betragen die Semesterbeiträge: 298,90 EUR
Darin enthalten sind die Anteile für:  
Studierendenwerk 75,00 EUR
Studierendenschaft (AStA) 18,50 EUR
Semesterticket 150,90 EUR
Semesterticket-Härtefond 4,50 EUR
Verwaltungskostenbeitrag (s.u.) 50,00 EUR
Hinweis: Die Studiengebühren sind in den Semesterbeiträge nicht enthalten.  

Verwaltungskostenbeitrag

Mit dem Verwaltungskostenbeitrag wird eine Pauschale für alle Dienstleistungen der Hochschulverwaltung erhoben, die außerhalb der fachlichen Betreuung erbracht werden. Darunter fallen beispielsweise Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldungen, Organisation der Prüfungen und die zentrale Studienberatung.

Befreiung vom Verwaltungskostenbeitrag

In folgenden Fällen wird kein Verwaltungskostenbeitrag erhoben:

 

  • Bei  Gaststudierenden von Partnerhochschulen aus dem Ausland, mit denen es einen Kooperationsvertrag gibt, der Abgabenfreiheit gewährt.
  • Bei Gaststudierenden, die im Rahmen von Förderprogrammen studieren, die überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Mitteln finanziert werden.
  • Bei Studierenden, die länger als ein Semester beurlaubt wurden. In diesen Fällen muss angegeben werden, dass es sich um einen Antrag auf Beurlaubung für mehrere aufeinander folgende Semester handelt.
  • Bei Studierenden, die sich in einem öffentlich- rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Hierbei handelt es sich um die Studierenden des Studiengangs Public Management bzw. des Diplomstudiengangs "Allgemeine Verwaltung".

Rückerstattung des Verwaltungsbeitrages

Wenn Sie sich nach Bezahlung des Semesterbeitrags exmatrikulieren lassen, erfolgt keine Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags (das gilt auch dann, wenn das Semester noch nicht begonnen hat).

 

Wenn dagegen die Hochschule die Zulassung vor Semesterbeginn zurücknimmt, wird der Verwaltungskostenbeitrag erstattet.

Andere Beiträge und Gebühren

Informationen über die sonstigen Gebühren und Beiträge erhalten Sie im Studierendensekretariat.

 

Beispiele:

  • Verspätungsgebühr bei Rückmeldungen
  • Gebühren für externe Prüfungen,  
  • Teilnahme an Eignungsprüfungen und Beratungsgesprächen

Letzte Änderung: 08.12.11

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