Hintergrund
Neben den Studiengebühren sind für ein Studium an einer deutschen Hochschule Semesterbeiträge zu zahlen. Im Gegensatz zu den Semesterbeiträgen werden die Studiengebühren nicht von der jeweiligen Hochschule, sondern vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegt.
Wie sich die Semesterbeiträge zusammensetzen
| Im Sommersemester 2012 betragen die Semesterbeiträge: | 298,90 EUR |
| Darin enthalten sind die Anteile für: | |
| Studierendenwerk | 75,00 EUR |
| Studierendenschaft (AStA) | 18,50 EUR |
| Semesterticket | 150,90 EUR |
| Semesterticket-Härtefond | 4,50 EUR |
| Verwaltungskostenbeitrag (s.u.) | 50,00 EUR |
| Hinweis: Die Studiengebühren sind in den Semesterbeiträge nicht enthalten. |
Verwaltungskostenbeitrag
Mit dem Verwaltungskostenbeitrag wird eine Pauschale für alle Dienstleistungen der Hochschulverwaltung erhoben, die außerhalb der fachlichen Betreuung erbracht werden. Darunter fallen beispielsweise Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldungen, Organisation der Prüfungen und die zentrale Studienberatung.
Befreiung vom Verwaltungskostenbeitrag
In folgenden Fällen wird kein Verwaltungskostenbeitrag erhoben:
- Bei Gaststudierenden von Partnerhochschulen aus dem Ausland, mit denen es einen Kooperationsvertrag gibt, der Abgabenfreiheit gewährt.
- Bei Gaststudierenden, die im Rahmen von Förderprogrammen studieren, die überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Mitteln finanziert werden.
- Bei Studierenden, die länger als ein Semester beurlaubt wurden. In diesen Fällen muss angegeben werden, dass es sich um einen Antrag auf Beurlaubung für mehrere aufeinander folgende Semester handelt.
- Bei Studierenden, die sich in einem öffentlich- rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Hierbei handelt es sich um die Studierenden des Studiengangs Public Management bzw. des Diplomstudiengangs "Allgemeine Verwaltung".
Rückerstattung des Verwaltungsbeitrages
Wenn Sie sich nach Bezahlung des Semesterbeitrags exmatrikulieren lassen, erfolgt keine Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags (das gilt auch dann, wenn das Semester noch nicht begonnen hat).
Wenn dagegen die Hochschule die Zulassung vor Semesterbeginn zurücknimmt, wird der Verwaltungskostenbeitrag erstattet.
Andere Beiträge und Gebühren
Informationen über die sonstigen Gebühren und Beiträge erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Beispiele:
- Verspätungsgebühr bei Rückmeldungen
- Gebühren für externe Prüfungen,
- Teilnahme an Eignungsprüfungen und Beratungsgesprächen



