Hintergrund
Neben den Semestergebühren sind für ein Studium in der Freien und Hansestadt Hamburg Allgemeine Studiengebühren zu zahlen. Im Gegensatz zu den Semestergebühren werden die Allgemeinen Studiengebühren nicht von der jeweiligen Hochschule, sondern vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegt.
Höhe der Studiengebühren
Zum Zeitpunkt der Einführung im Sommersemester 2007 betrug die Höhe der Allgemeinen Studiengebühren 500 Euro.
Seit dem Wintersemester 2008/09 beträgt die Höhe der pro Semester von jeder/m Studierenden zu zahlenden Allgemeinen Studiengebühren 375 Euro. Die Gebühren sind damit um 125 Euro pro Semester gesenkt worden.
Verwendung der Studiengebühren
Nicht zuletzt infolge der finanziellen Verwerfungen der internationalen Finanzmarktkrise stehen die Haushalte der Länder unter hohem Druck. Die staatlichen Hochschulen sind für ihre zahlreichen Aufgaben strukturell unterfinanziert. Mit den Studiengebühren werden zahlreiche Vorhaben zur Verbesserung von Studium und Lehre finanziert; die Studiengebühren kommen so den Studierenden wieder direkt zugute. Die HAW Hamburg legt dabei großen Wert auf Transparenz und veröffentlicht deshalb jährlich die Verwendung der Studiengebühren((Verlinkung -> www.haw-hamburg.de/9304.html)).
Befreiung und Stundung
Es gibt die Möglichkeit, für einzelne Semester einen befristeten Zahlungsaufschub für die Allgemeinen Studiengebühren zu erhalten, sie sozusagen „gestundet“ zu bekommen (auch bekannt als „Nachlagerung“), oder vollständig von ihrer Zahlung befreit zu werden.
Individuelle Beratung
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Zahlungseingang oder dem Stand etwaiger Zahlungsverpflichtungen aus Studiengebührenforderungen immer an das Büro Studiengebühren. (In HELIOS werden Zahlungen zu Studiengebühren derzeit nicht verfolgt.)
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Regelungen für die Erhebung der Allgemeinen Studiengebühren und zur Regelung der damit verbundenen Verfahrensabläufe
- § 6 b, § 6 c HmbHG (Hamburgisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 23.09.2008)
- Studiengebührenverordnung (Verordnung über die Stundung und Einziehung von Studiengebühren vom 07.10.2008)
- Satzung zur Regelung der Ausnahmen von der Studiengebührenpflicht an der HAW Hamburg vom 15.12.2008
- Aufhebung der Satzung zur Vergabe von Stipendien an Studierende mit herausragenden Leistungen vom 09.10.2008



