Informationen für:

Ablauf der Gebührenerhebung

Fälligkeit mit Rückmeldung bzw. Immatrikulation

Die Studiengebühren werden mit der Rückmeldung/Immatrikulation fällig. Die Rückmeldung bzw. Immatrikulation erfolgt mit Zahlung des Semesterbeitrags (auch bekannt als Semestergebühren. Nachdem Sie sich zurückgemeldet haben, werden die Studiengebühren nach Semesteranfang erhoben.

Gebührenhöhe und Kontoverbindung

Warten Sie bitte stets den Gebührenbescheid zu den Allgemeinen Studiengebühren ab, bevor Sie den Gebührenbetrag in Höhe von 375 Euro an die HAW Hamburg überweisen: Sowohl das Konto als auch der Verwendungszweck unterscheiden sich bei den Semestergebühren und den Allgemeinen Studiengebühren. Bitte geben Sie explizit die Ihnen im Gebührenbescheid mitgeteilte Referenznummer als Verwendungszweck an.

Gebührenbescheid

Der Gebührenbescheid geht Ihnen nicht postalisch, sondern ausschließlich über Ihr E-Mail-Konto bei der HAW Hamburg zu. Wenn Sie Ihre HAW-Mailer-Adresse bislang nicht aktiviert haben, können Sie das hier nachholen.

Zahlungsfristen

Die Allgemeinen Studiengebühren müssen innerhalb eines Monats gezahlt werden. Die genaue Zahlungsfrist können Sie dem Gebührenbescheid entnehmen.

Befreiung und Nachlagerung

Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine Stundung der Allgemeinen Studiengebühren zu erhalten (auch bekannt als „Nachlagerung“ oder eine vollständige Befreiung.

Letzte Änderung: 09.08.11

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