Informationen für:

Studierendenausweis als Chipkarte

Mit dem elektronischen Studierendenausweis bietet die HAW Hamburg als eine der ersten Hochschulen Deutschlands ihren Studierenden eine multifunktionale Chipkarte: Auf der Vorderseite dient die Karte lesbar als Studierendenausweis und Semesterticket. Die Rückseite dient als Internationaler Studentenausweis, der in 117 Ländern gültig ist.

Die Chipkarte ist Ihr Studierendenausweis für die gesamte Dauer ihres Studiums an der HAW Hamburg. Sie müssen die Karte lediglich zu jedem Semester freischalten (validieren), denn die Gültigkeitsdauer der Chipkarte ist auf ein Semester befristet. Nach jeder erfolgreichen Rückmeldung kann die Chipkarte um ein weiteres Semester verlängert werden.

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Wie bekommen Sie Ihre Chipkarte?

Die Chipkarte erhalten Sie ausschließlich in unseren Chipkarten-Servicebüros gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reisepasses und des gedruckten Semestertickets, das Sie nach der Immatrikulation zugeschickt bekommen haben. Wenn Sie das gedruckte Semesterticket verloren haben, müssen Sie bei Abholung der Chipkarte eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust ausfüllen.

Das Foto erstellen wir für Sie vor Ort. Mitgebrachte Fotos können wir leider nicht verwenden.

Die erstmalige Erstellung der Chipkarte ist für Sie kostenlos.

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Verlängerung "Validierung" der Chipkarte

"Validierung" bedeutet die Aktualisierung der Gültigkeit des Studierendenausweises. Hierbei wird die Chipkarte in eine Validierungsstation eingesteckt, geprüft und bei erfolgreicher Prüfung mit dem aktuellen Gültigkeitsende (= Semesterende) bedruckt. Auch das Semesterticket wird aktualisiert. Bitte prüfen Sie deshalb nach der Validierung die aufgedruckten Daten.

Sollten die Daten nach der Validierung nicht stimmen, wenden Sie sich bitte an den Chipkarten-Service.

Bevor die Gültigkeit einer Chipkarte verlängert wird, überprüft die Validierungsstation, ob eine Rückmeldesperre vorliegt, ob Sie sich ordnungsgemäß rückgemeldet haben und ob der Semesterbeitrag gezahlt wurde.

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Validierungsstationen

Campus Bergedorf (Lohbrügger Kirchstraße 65)

  • 2 x Hauptgebäude, Außenwand Hörsaal S, Raum 0.45
  • 1 x Hauptgebäude, links vor dem Mensaeingang

Campus Berliner Tor

  • 2 x Berliner Tor 5, Foyer
  • 2 x Berliner Tor 7, EG, Automatenraum
  • 1 x Berliner Tor 21, 3. OG, Automatenraum
  • 1 x Stiftstr. 69, EG, vor Raum 77
  • 1 x Alexanderstr. 1, EG, Versammlungsraum

Campus Finkenau

  • 1 x Finkenau 35, EG, Flur
  • 1 x Finkenau 35, UG Hinterausgang
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Wie validieren Sie Ihre Chipkarte, wenn Sie studienbedingt länger nicht in Hamburg sind?

Wenn Sie sich nicht in Hamburg befinden und die Gültigkeit Ihrer Chipkarte abläuft, schicken Sie uns einfach Ihre Karte, eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses und einen an Sie adressierten, NICHT frankierten Rückumschlag. Wir werden dann Ihre Chipkarte validieren und für Sie kostenfrei an Sie zurückschicken.

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Was ist beim Umgang mit der Chipkarte zu beachten?

Die Chipkarte ist ein kleines Stück Hightech, gehen Sie deshalb bitte sorgsam mit ihr um!

Hohen Temperaturen (Sonneneinstrahlung, Waschmaschine) und mechanischen Beanspruchungen (Verwendung als Eiskratzer, ungeschütztes Tragen in der Gesäßtasche) ist die Chipkarte nicht lange gewachsen! Außerdem ist Ihr Semesterticket nur mit erkennbarem Lichtbild und lesbarer Beschriftung gültig.

Nutzen Sie deshalb für den Ausweis eine Hülle. Diese erhalten Sie kostenfrei in unseren Chipkarten-Servicebüros.

Semesterticket

Mit dem Semesterticket können Sie die Busse, U- und S-Bahnen sowie Nahverkehrszüge im Gesamtbereich des HVV (2. Klasse) nutzen. Für Schnellbusse wird ein Aufschlag fällig, den Sie bitte beim Fahrer bezahlen. Bei Fahrten mit gültigem Semesterticket können bis zu drei Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden. Mehr dazu auf der HVV-Seite.

Das Semesterticket ist gültig durch den aktuellen Aufdruck auf der Chipkarte. Der Aufdruck des Gültigkeitsendes erfolgt durch Validierung. Die Kosten des Semestertickets sind im Semesterbeitrag enthalten.

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Erstattung des Semestertickets vor dem Semesterbeginn

Der Gebührenanteil für das Semesterticket kann in folgenden Situationen komplett zurückerstattet werden:

  • aus gesundheitlichen Gründen, wenn z.B. die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist
  • wegen Ortsabwesenheit, z.B. Praktikum in einer anderen Stadt oder einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt
  • aus räumlichen Gründen, z.B. wenn Sie im unmittelbaren Nahbereich zur Fakultät wohnen
  • aus sozialen Gründen

Die Gebührenbefreiung können beim Studierendenwerk beantragen. Wird die Befreiung bewilligt, wenden Sie sich bitte mit dem Bewilligungsschreiben an unseren Chipkarten-Service. Dort können Sie dann den HVV-Aufdruck Ihrer Chipkarte löschen lassen. Danach wird Ihnen eine Löschbestätigung ausgestellt, die an das Studierendenwerk Hamburg geschickt werden muss. Erst danach erfolgt die Gutschrift.

Der Gebührenanteil für das Semesterticket kann ausschließlich für das gesamte Semester und nur vor Beginn des Semesters erstattet werden. Es können auch keine Einzelkarten erstattet werden, die Sie vor Erhalt des Semestertickets oder des elektronischen Studierendenausweises erworben haben.

Wenn Sie im aktuellen Semester vom Semesterticket befreit waren, können Sie erst zehn Tage vor Beginn des neuen Semesters Ihr Semesterticket auf Ihren Studierendenausweis an den Validierungsstationen aufdrucken lassen.

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Erstattung des Semestertickets bei Exmatrikulation

Wenn Sie sich vor Ende des Semesters exmatrikulieren lassen, können Sie ab dem Tag nach der Exmatrikulation bei der Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg GmbH eine anteilige Erstattung beantragen.

Fahrgeldstelle
Hühnerposten 1 (Aufgang B, 6. Etage)
20097 Hamburg
Montag - Freitag 8-18 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Sie vorher Ihr Semesterticket löschen lassen müssen. Wenden Sie sich dafür bitte an die Mitarbeiter des Chipkarten-Services. Sie benötigen dort eine Fotokopie Ihres Exmatrikulationsbescheides und Ihren elektronischen Studierendenausweis.

Bibliotheksausweis

Sie können die Chipkarte als Bibliothekausweis für die Bibliotheken der HAW Hamburg nutzen.

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Sie haben noch keinen Bibliotheksausweis? Erstanmeldung

Sie können sich online anmelden, ein Antragsformular online runterladen oder direkt vor Ort in einer der Fachbibliotheken ausfüllen. ǀ Mehr…ǀ

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Sie haben bereits einen Bibliotheksausweis der HAW Hamburg?

In diesem Fall können Sie ihn in einer der Fachbibliotheken abgeben und stattdessen Ihr Bibliothekskonto auf die Chipkarte umstellen lassen. Bitte bringen Sie dazu die Chipkarte mit. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet und können Ihren bisherigen Ausweis weiterhin verwenden.

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Bibliotheken der HAW Hamburg

Standorte und Öffnungszeiten finden Sie hier.

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Bibliotheksausweise an anderen Hochschulen

Studierende der HAW Hamburg können an den Bibliotheken der anderen Hamburger Hochschulen zum Teil kostenlos einen Bibliotheksausweis erhalten. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die jeweilige Bibliothek.

Elektronische Geldbörse

Mit der elektronischen Geldbörse können Sie in den Mensen und Cafés der HAW Hamburg an den Standorten Berliner Tor, Finkenau und Bergedorf bargeldlos bezahlen, die vom Studierendenwerk Hamburg betrieben werden. Die Nutzung  der elektronischen Geldbörse ist gebührenfrei.

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Aufladen und Auszahlen des Guthabens

Die Geldbörse ist Teil des Chips Ihrer Chipkarte. Sie können das Geld aufladen und wieder entnehmen bzw. bezahlen.

Um Ihre Karte aufzuladen, haben wir Automaten im Eingangsbereich der Mensa Berliner Tor 7 und im Eingangsbereich der Mensa Bergedorf angebracht. Außerdem können Sie Ihr Guthaben direkt an den Kassen der Mensen und Cafés aufladen und sich auszahlen lassen (tun Sie das aber bitte außerhalb der Hauptessenszeiten; die Nachfolgenden werden es Ihnen danken).

Ausnahme: In der Mensa an der Finkenau funktioniert lediglich die Bezahlung einwandfrei. Nutzen Sie dort zum Aufladen bitte die entsprechenden Automaten. Eine Entladung des elektronischen Guthabens ist dort leider zurzeit nicht möglich.

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Bezahlung mit der Chipkarte

Alle Kassen der Mensen und Cafés sind mit kleinen grauen Lesegeräten ausgestattet, über die Sie mit Ihrer Chipkarte bezahlen können. Beachten Sie hier bitte die Hinweise der Mitarbeiter: Wenn Sie Ihre Karte zu früh entfernen, muss die Ein- bzw. Auszahlung erneut begonnen werden.

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Sicherheit der elektronischen Geldbörse bei Verlust

Die elektronische Geldbörse kann bei Diebstahl gesperrt werden. Bitte beachten Sie, dass die Karte wie Bargeld funktioniert und wir Ihnen leider keine von anderen Personen abgehobenen Beträge rückerstatten können.

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Guthaben von der alten Chipkarte bei Ausstellung einer Neuen

Wenn Sie sich eine neue Chipkarte ausstellen lassen, können Sie das Guthaben übertragen lassen. Allerdings kann es ein bis zwei Tage dauern, bis Sie über das Guthaben auf der neuen Karte verfügen können. Wenn der Chip der alten Karte noch funktioniert, empfehlen wir Ihnen deshalb, sich das Guthaben vor dem Kartenwechsel an einer Kasse der Cafés oder Mensen auszahlen zu lassen.

Weitere Funktionen

Durch den integrierten Chip stehen Ihnen außerdem die folgenden Verwendungsmöglichkeiten offen:

  • Schlüssel zu elektronisch gesicherten Räumen (in Vorbereitung)
  • Kopierausweis (in Vorbereitung)
  • Bezahlung Telefone/Wäschetrockner in Studentenwohnheimen

Darüber hinaus erhalten Sie dank dem Internationalen Studienausweis bei über 170 Hamburger Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie, Handel und Kultur Nachlässe von 10 % bis 80 %.

Datenschutz und Technisches

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Wie lange wird mein Foto gespeichert?

Ihr Foto wird sofort nach Ausweiserstellung gelöscht. Sollte eine Ersatz-Chipkarte notwendig sein, so wird vom Chipkarten-Serviceteam ein neues Foto erstellt.

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Interne Vorgaben zur Sicherstellung des Datenschutzes

Bei einem Chipkartenprojekt müssen personenbezogene Daten gespeichert werden – sonst funktioniert es nicht. Um diesem kritischen Punkt, insbesondere aus der Sicht der Studierenden, gerecht zu werden haben der AStA, das Präsidium der HAW Hamburg und die Projektleiter folgende Punkte festgelegt:

  • Die Menge der verwendeten personenbezogenen Daten ist so gering wie möglich zu halten.
  • Der Studierendenausweis ist kein Speichermedium für personenbezogene Daten oder für Kartenanwendungen.
  • Wo möglich, wird auf Protokollierung von Kartenanwendungen verzichtet.
  • Wo Kartenanwendungen protokolliert werden, erfolgt dies nur in pseudonymer Form (beispielsweise die Kartenserien-Nummer).
  • Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen ist nur in Ausnahmefällen, wie bei Straftatbestand, gestattet.
  • Die Einsicht in Protokolle von Kartenanwendungen darf nur von einem definierten Personenkreis erfolgen, hierbei gelten das Vieraugen-Prinzip und die Verwendung eines Doppel-Passworts (also nur durch Anwesenheit eines Mitglieds des Personalrats, der ein Teil des Passwortes kennt sowie Anwesenheit eines Bediensteten der Dienststelle, der den anderen Teil des Passwortes kennt, kann auf die Protokolldaten zugegriffen werden).
  • Abstimmung der datenschutzrechtlich relevanten Punkte des Projekts mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten durch Erstellung einer Risikoanalyse und Verfahrensbeschreibung.


Die Rahmenbedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten von Studierenden sowie das Auslesen von Protokolldaten werden in Vereinbarungen zwischen AStA und Präsidium definiert.

Mit Aushändigung des elektronischen Studierendenausweises erhält jeder Studierende seinen individuellen Datenspiegel, auf dem verständlich aufgelistet wird, welche personenbezogenen Daten verarbeitet wurden.

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Umsetzung des Datenschutzes durch Technik

Die Projektverantwortlichen der HAW Hamburg haben sich für den Einsatz einer sicheren Chipkartentechnologie für den Studierenden- und Dienstausweis entschieden. Anstelle des „gehackten“ und in negative Schlagzeilen gekommenen RFID-Chip „MIFARE Classic“ wird jetzt der sogenannte „MIFARE DESfire“ Chip in allen Chipkarten der HAW Hamburg eingesetzt.

Der „MIFARE DESfire“ Chip ist mit einem eigenen Prozessor ausgestattet und daher in der Lage, deutlich höhere Sicherheitsanforderungen zu bewältigen. Sein Verschlüsselungsverfahren basiert auf dem bewährten „Advanced Encryption Standard“ und wird auf dem Kartenchip bei jeder Nutzung dreimal mit drei unterschiedlichen Schlüsseln („Triple-DES“) angewendet. Gegenüber dem „MIFARE Classic“ Chip erhöht sich die Schlüssellänge damit von 48 Bit auf 128 Bit.

Veranschaulicht bedeutet das: Wenn das Entschlüsseln eines 48-Bit-Schlüssels eine Minute dauern würde, dann würde es bei einem 128-Bit-Schlüssel so lange dauern, dass in der Zwischenzeit das Universum einige Male neu entstanden wäre.

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Folgende Daten sind auf der Chipkarte aufgedruckt

  • Lichtbild (vierfarbig)
  • Doktortitel (wenn vorhanden)
  • Vorname
  • Nachname
  • Vorsatzwort (z.B. „von“ oder „zu“)
  • Namenszusatz (z.B. „Graf“, „Freifrau“, etc.)
  • Matrikelnummer
  • Chipkartenseriennummer
  • Gültigkeitszeitraum (wird bei Validierung aufgedruckt)
  • HVV-Semesterticket
  • Bibliothekskontonummer (Rückseite)
  • Barcode Bibliothek für Medienausleihe (Rückseite)
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Auf der Chipkarte sind folgende Daten gespeichert

  • Firma (Studierende/r der HAW Hamburg)
  • Personenkennziffer (relevant für Bezuschussung Mensa)
  • Matrikelnummer
  • Gültig ab (Tag der Validierung)
  • Gültig bis (Semesterende, für das Semesterbeitrag gezahlt wurde)
  • Bibliothekskontonummer
  • Zutrittsnummer
  • Zutrittsfolgenummer (relevant für Ersatzkarten)
  • Chipkartenseriennummer
  • Projektnummer Mensa (relevant für Teilnahme am Mensa Kassensystem)
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Reichweite der Chipkarte

Die Chipkarte kann nicht geortet werden, da die Sendereichweite des RFID-Chips lediglich
10 cm beträgt. Darüber hinaus ist der Funkverkehr verschlüsselt.

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Es werden keine Bewegungsprofile erstellt.

Die einzelnen Bereiche der Kartennutzung (Mensa, Zutritt, Bibliothek, Drucke und Kopien) sind im Kartenchip strikt voneinander getrennt! Die elektronischen Anwendungen können nur auf den Bereich der Chipkarte zugreifen, für den sie die nötigen Schlüssel besitzen. Ebenso wie sie Ihren Briefkasten nicht mit dem Haustürschlüssel öffnen können, kann das Karten-Lesegerät für den elektronischen Zugang zu Räumen nicht auf die elektronische Kartenbörse zugreifen.

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Daten, die während der Kartenbenutzung gespeichert werden

In der Mensa werden die bezahlten Speisen und Getränke unter Verwendung der Chipkartenseriennummer gespeichert. Diese Nummer lässt sich weder vom Zahlungssystem noch von den Mitarbeitern des Studierendenwerks Hamburg einer Person zuordnen. Diese aus Sicht des Datenschutzes „pseudonyme Nummer“ wird nur im Fall eines massiven Straftatbestands dem Karteninhaber zugeordnet und auf Anfrage der ermittelnden Behörde zur Verfügung gestellt.

Bei Betreten und Verlassen eines elektronisch gesicherten Raumes werden Datum, Uhrzeit und Zutritts-ID gespeichert. Diese protokollierten Daten werden nach sechs Wochen automatisch gelöscht. Um die Daten einsehen und auswerten zu können, muss grundsätzlich ein Straftatbestand wie Diebstahl oder Vandalismus vorliegen. Der Zugriff auf diese Daten ist durch ein Doppel-Passwort geschützt: Ein Teil des Passwortes ist im Besitz des Personalrats den anderen Teil verwahrt die Dienststelle (Administration Chipkarte).

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Personen mit Zugriff auf Kartendaten

Zugriff auf Ihre Kartendaten haben nur die Mitarbeiter der Chipkarten-Servicebüros der HAW Hamburg. Der Zugriff erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Kartenherstellung und des Chipkarten-Supports. Alle Mitarbeiter sind auf die Wahrung des Datengeheimnisses schriftlich verpflichtet.

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Geht’s auch ohne elektronischen Studierendenausweis?

Mit Änderung der Immatrikulationsordnung sowie der Datensatzung der HAW Hamburg wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung des elektronischen Studierendenausweises geschaffen.

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Dieser wird den papiernen Studierendenausweis ersetzen.

Sie können aber auch weiterhin ohne die Chipkarte in den Cafés und Mensen bezahlen, die Fotokopierer nutzen und in der Bibliothek Bücher entleihen.

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Ich kann auf dem Ausweis gar keinen Chip entdecken.

Der Chip ist recht klein und relativ empfindlich. Um ihn zu schützen, wurde er in die Chipkarte integriert. Bitte schützen Sie ihn deshalb durch eine Schutzhülle (erhältlich beim Büro Chipkartenservice) und beachten Sie bitte weiterhin, dass er auch mit Schutzhülle empfindlich gegen Verbiegen, Hitze und andere äußere Einflüsse ist.

Mit der ebenfalls in der Karte enthaltenen Antenne nimmt der Chip Kontakt zu den Lesegeräten auf.

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Statistik

Bis zum 10. August 2011 wurden 19.172 Chipkarten in den Servicebüros ausgegeben.

Letzte Änderung: 23.11.11

An die Redaktion

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Chipkarten-Servicebüros

Campus Berliner Tor

Stiftstraße 69
Erdgeschoß
Raum 0.77

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 9 - 17 Uhr

 

Campus Bergedorf

Lohbrügger Kirchstraße 65
Erdgeschoß
Raum 0.09  

Öffnungszeiten:
Di. - Do. 10:00 – 14:00 Uhr

chipkarte(@)haw-hamburg.de

 

T +49.40.428 75-9865 /-9866 /-9867