Informationen für:

 Verfahrenstechnik/ Process Engineering (Bachelor)

 Fakultät Life Sciences

1 Allgemeines

1.1 Zeitrahmen
Die Vorpraxis dauert 13 Wochen, von denen mindestens die acht Wochen des mechanischen bzw. mechanisch-elektrischen Teils vor Vorlesungsbeginn des ersten Semesters abgeleistet werden sollten.

Die vollständige Vorpraxis ist in den Diplom-Studiengängen bis zur Diplom-Vorprüfung, in den Bachelor-Studiengängen bis zum Ende des zweiten Studienjahres, dem Beauftragten für Praktikumsangelegenheiten nachzuweisen. Über die vollständig abgeleistete Vorpraxis oder eine gleichwertige Ausbildung wird vom Praktikumsbeauftragten des Studienganges eine Bescheinigung ausgestellt.

1.2 Anerkennung von Ausbildungszeiten
Auf die Vorpraxis wird der Abschluss einer geeigneten Ausbildung angerechnet. Für Absolventen der Fachoberschule Technik (FOS Technik) entfällt die Vorpraxis. Ausbildungsberufe werden gemäß beigefügter Liste (s. Anhang) auf die Vorpraxis angerechnet.

Nicht angerechnet werden:

  • Schul- und Hochschulpraktika
  • Aushilfs- oder Hilfsarbeitertätigkeiten
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Tätigkeiten bei Betrieben, die nicht den Anforderungen von Punkt 4 genügen
  • Tätigkeiten, für die kein Praktikumszeugnis oder kein Berichtsheft vorgelegt wird


2. Inhalt des Praktikums

Die Vorpraxis besteht wahlweise aus einem mechanischen Teil (A und B1) oder einem mechanisch-elektrischen Teil (A und B2) sowie einem studiengangsspezifischen Teil (C). Ziel des Praktikums ist, dass die Praktikanten Grundlagen der Werkstoffbearbeitung und Fertigungsverfahren bzw. elektrischer Anlagentechnik und elektronischer Geräte kennen lernen. Die dabei zu sammelnden Erfahrungen sind wichtig für den Kontakt mit Werkstätten und Lieferanten, wie er nach Abschluss der angestrebten Ausbildung zu erwarten ist. Für den studiengangsspezifischen Teil sollen bevorzugt Ausbildungsbetriebe gewählt werden, in denen der Praktikant die typischen Tätigkeitsmerkmale von Ingenieuren mit dem angestrebten Abschluss und das Berufsfeld kennen lernen kann.

2.1     Teil A:  Werkstoffbearbeitung (4 Wochen)

Grundlagen der Werkstoffbearbeitung (Metall und/oder Kunststoffe): Anreißen, Feilen, Sägen, Gewindeschneiden von Hand, Biegen u.a. sowie Arbeiten an Werkzeugmaschinen, wie Bohren, Drehen, Schleifen.
Der Praktikant soll grundlegende handwerkliche Fertigkeiten erlernen und eigenhändig mit den entsprechenden Geräten und Maschinen arbeiten. Dabei soll die Beurteilung  des Umfangs, des zeitlichen Auf¬wandes und besonders der Durchführbarkeit der von ihm im Rahmen seiner späteren beruflichen Tätigkeit zu vergebenden Werkstattaufträgen erlernt werden.

2.2  Teil B: Fertigungsverfahren (B1) oder  Elektrotechnik (B2) (4 Wochen)

Eine der Alternativen B1 bzw. B2, die im Folgenden näher beschrieben sind, kann der Praktikant nach eigenem Interesse wählen:

  • Alternative B1:  Einführung in Fertigungsverfahren, 4 Wochen
    Spanende Formung: Drehen, Fräsen, Schleifen, Hobeln usw. sowie
    Verbindungstechnik (Schweißen, Löten, Kleben), Gießerei- und Umformtechnik

Angestrebt ist die Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten bei Arbeiten an Drehmaschinen, Bohrwerken und sonstigen Fertigungswerkzeugen.

  • Alternative B2:  Grundlagen der Elektrotechnik/Elektronik, 4 Wochen
    Elektrowerkstatt: Materialien, Leitungsverlegung, elektrische Messgeräte, Sicherheitsvorschriften und -einrichtungen, Anschluss, Prüfen und Testen sowie Reparatur elektrischer Geräte, gegebenenfalls Montage von Schaltschränken. 
    Elektronikwerkstatt: Handhabung elektronischer Geräte und Messeinrichtungen, Anschluss, Prüfen und Testen sowie Reparatur elektronischer Geräte, ggf. Kopplung mit Datenerfassungsgeräten (Datalogger, Computer)

Der Umgang mit elektrischen und elektronischen Geräten, wie sie bei Praktika des Studiums und im beruflichen  Alltag vorkommen, soll erlernt werden.

2.3    Teil C:  Studiengangsspezifischer Praktikumsteil (5 Wochen)

Für die Durchführung von Teil C sind je nach Studiengang folgende Einrichtungen geeignet:

Studiengang Biotechnologie/Biotechnology

  • Biotechnologisch arbeitende Betriebe: Kultivierung von Mikroorganismen, Aufarbeitung von Bioprodukten, Analytik in Zusammenhang mit Bioprozessen
  • Mikrobiologisches oder medizinisch-mikrobiologisches Labor: Hygieneuntersuchungen, Keimzahlbestimmung, -identifizierung, Mikroskopie
  • Lebensmittel-Untersuchungslabors, Lebensmittel verarbeitende Betriebe (z.B. Brauerei): Keimzahlbestimmung in Lebensmitteln, Hygiene, physikochemische und enzymatische Analytik
  • Umweltbiotechnologische Ausrichtung: Abfall- und Abwasseruntersuchungen mit physikochemischen und/oder mikrobiologischen Methoden oder gleichwertige
  • Analytik bei Abluftbehandlung oder Sanierung schadstoffkontaminierter Böden
     

Studiengang Medizintechnik/Biomedical Engineering

  • Pflegedienst in einem Krankenhaus
  • klinisch-chemisches, mikrobiologisches oder physikalisches Labor
  • Entwicklungs- oder Serviceabteilung der produzierenden Industrie in der Medizintechnik
  • medizintechnische Abteilung in einem Krankenhaus

Studiengang Umwelttechnik/Environmental Engineering

  • Laboratorien für Luftreinhaltung und Schadstoffmessung in der Atmosphäre, Emissions- und Immissionsmessungen
  • Laboratorien für Gewässeruntersuchungen, Messungen in Abwässern, Abwasseraufbereitung, Trinkwasserkontrolle
  • Betriebe, die sich mit Untersuchung und Aufbereitung belasteter Böden befassen
  • Kläranlagen
  • Umweltabteilungen der produzierenden Industrie, die sich mit der Kontrolle und der Verminderung von Umweltlasten befassen
  • Umweltbehörde: Überwachungsaufgaben, Registrierung von Umweltdaten und administrative Maßnahmen
  • Betriebe für Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Energietechnik
  • Laboratorien, die sich mit Forschung und Entwicklung im Bereich regenerativer
     Energien beschäftigen

Studiengang Verfahrenstechnik/Process Engineering

  • Apparate- und Rohrleitungsbau
  • Maschinenwesen (Pumpen, Verdichter, Turbinen)
  • Chemische Industrie, Petrochemie
  • Lebensmittel-, Pharma-, Kosmetikindustrie
  • Papier-, Textilindustrie
  • Werkstofftechnik (Metall, Kunststoff, Glas, Keramik)
  • Bergbau-, Hüttenwesen
  • Energie-, Nuklear-, Feuerungstechnik
  • Aufbereitungstechnik (Luft, Wasser, Boden)
  • Biotechnik (z. B. Brauereiwesen)


2.4     Zeitlicher Ablauf des Praktikums

Sofern sich durch bereits absolvierte Ausbildungen nicht anderes ergibt, umfasst das Praktikum die Teile A + B + C mit 13 Wochen (alternativ A + B1 + C oder A + B2 + C).

Die Teile A und B der Vorpraxis sind vor Aufnahme des Vorlesungsbesuchs zu absolvieren, soweit sie nicht aufgrund vorangegangener Ausbildungen entfallen.

Die Teile A, B (entweder B1 oder B2) und C der Vorpraxis sind jeweils im zeitlichen Zusammenhang in einem Betrieb abzuleisten, um auch Einblicke in betriebliche Abläufe zu bekommen, die bei kürzerer Aufenthaltszeit nicht deutlich werden.     

3. Nachweis der Vorpraxis
3.1 Berichtsheft

Die Praktikanten haben über ihre Tätigkeiten Bericht zu führen. Entsprechende Berichtshefte sind im Schreibwarenhandel erhältlich. Die Berichte sind wöchentlich vom Ausbilder abzuzeichnen. Neben den Tagesberichten sind eigenhändig Werkstattzeichnungen von den bearbeiteten Werkstücken zu erstellen. Vordrucke des Ausbildungsbetriebes oder Kopien aus Büchern  usw. werden nicht akzeptiert.

Bei Laborarbeiten sind Chemikalienansätze, Analysenverfahren oder Versuchsaufbauten in nachvollziehbarer Form zu beschreiben und gegebenenfalls zu skizzieren. Reicht der vorgesehene Platz auf dem Wochenberichtsblatt nicht aus, sind Zusatzseiten einzufügen.

3.2 Praktikumszeugnis

Die Ausbildungsbetriebe erteilen nach Abschluss des Praktikums ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass die Ausbildung gemäß den vorliegenden Praktikumsrichtlinien durchgeführt wurde und das Ausbildungsziel erreicht ist.

4. Ausbildungsbetriebe

Der Praktikant sucht sich seinen Ausbildungsbetrieb selbst. Dabei helfen Branchenbücher, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Informationsbroschüren von Technologie-Zentren u. a. Die Hochschule vermittelt keine Praktikumsplätze.

Die Ausbildungsbetriebe für die Vorpraxis müssen grundsätzlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen. Für die Teile A und B muss er einer Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer angehören und Auszubildende der Metall- bzw. Elektrobranche ausbilden dürfen. Die Ausbildung hat unter Anleitung eines Meisters (Teil A und B) bzw. einer geeigneten Fachkraft (Teil C) zu erfolgen.

Der Praktikant schließt mit dem Ausbildungsbetrieb einen Praktikantenvertrag ab, in dem Fragen der Versicherung, Arbeitszeit usw. geklärt sind. Die Fachhochschule ist an dem Vertrag nicht beteiligt.

5. Fehlzeiten, Ausnahmeregelungen und Förderung

Die Vorpraxis verlängert sich bei Fehlzeiten, z.B. Krankheit, um die entsprechenden Fehltage.

Der Fachbereichsbeauftragte für Praktikumsangelegenheiten kann Ausnahmen zulassen, wenn das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt wird. Eine Verkürzung des Praktikums ist jedoch nicht statthaft.

Informationen über die BAFöG-Förderung während der Vorpraxis können bei den Ämtern für  Ausbildungsförderung eingeholt werden (für Hamburg: Studentenwerk Hamburg, Grindelallee 9, 20146 Hamburg).

Die Beauftragten für Praktikumsangelegenheiten:
(aktuelle Sprechzeiten sind im Studentensekretariat der Fakultät oder im Internet zu erfahren)

Biotechnologie 
Prof. Dr.-Ing. Reiner Luttmann
Raum Bt 2, Tel. (0 40) 428 75-6357
reiner.luttmann(@)ls.haw-hamburg.de

Medizintechnik 
Prof. Dr. Bernd Kellner
Raum N 5.13, Tel. (0 40) 428 75-6220
bernd.kellner(@)haw-hamburg.de

Umwelttechnik 
Prof. Dr. Bettina Knappe
Raum S 2.05, Tel. (0 40) 428 75-6063
bettina.knappe(@)haw-hamburg.de

Verfahrenstechnik 
Prof. Dr.-Ing. Rainer Stank
Raum N 5.05, Tel. (0 40) 428 75-6275/6203
rainer.stank(@)ls.haw-hamburg.de

Sekretariat für studentische Angelegenheiten der Fakultät Life Sciences:
Frau S. Jäger, Frau C. Schulz, Herr S. Hoepfner und Herr M. Wulff
Raum 0.05, Tel. (0 40) 428 75-6408/ 6135/ 6407
Sprechzeit: Mo - Do 8.30 - 12.15 Uhr

Studierendenzentrum der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Stiftstr. 69
20099 Hamburg
Tel. (0 40) 25 41 47 40

Berufsausbildungen, die auf die Teile A und B (B1 bzw. B2) der Vorpraxis mit 8 Wochen angerechnet werden:

         
A Achatschleifer Agrartechniker Arbeitserzieher Aufbereiter im Bergbau
  Augenoptiker Augenoptiker Ausbaufacharbeiter Automateneinrichter
B Backofenbauer Bauschlosser Baustoffprüfer Bautechniker
  Bekleidungstechniker Bergmechaniker Berg- und Maschinenmann Bergvermessungstechniker
  Berufskraftfahrer Betonstein- und Terrazzohersteller Beton- und Stahlbetonbauer Betonwerker
  Betriebsschlosser Bildtechniker Binnenschiffer Blechschlosser
  Blechverarbeitungstechniker Bohrer Bohrwerkdreher Böttcher
  Brauereitechniker Brennereitechniker Brillenoptikschleifer Brunnenbauer
  Büchsenmacher Büromaschinenmechaniker    
C Chemiefacharbeiter Chirurgiemechaniker    
D Dachdecker Diamantschleifer Drahtwarenmacher Drahtzieher
  Drechsler Dreher Druckformhersteller Drucktechniker
E Edelsteingraveur Edelsteinschleifer Elektroanlageninstallateur Elektroassistent
  Elektrogerätemechaniker Elektroinstallateur Elektromaschinenbauer Elektromaschinenmonteur
  Elektromaschinenwickler Elektromechaniker Elektrotechniker Energieanlagen- elektroniker
  Energiegeräteelektroniker E-Werk-Führer    
F Fahrzeugstellmacher Farbsteinschleifer Federmacher Feinblechner
  Feingeräteelektroniker Feinmechaniker Feinoptiker Feinpolierer
  Feinwerktechniker Fernmeldeelektroniker Fernmeldehandwerker Fernmeldeinstallateur
  Fernmeldemechaniker Feuerungs- und Schornsteinbauer Flaschner Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  Flugingenieur Flugtriebwerkmechaniker Flugzeugmechaniker Former
  Formstecher Fräser Funkelektroniker Funkoffizier
G Galvaniseur Galvaniseur und Metallschleifer Galvanotechniker Gas- und Wasserinstallateur
  Geigenbauer Gießereimechaniker Gießereitechniker Glaser
  Glashüttentechniker Glasinstrumentenmacher Glaswerker Gleisbauer
  Glockengießer Goldschmied Gold-, Silber-, Aluminiumschläger Gürtler/ Gürtler und Metalldrucker
H Hafenschiffer Handzuginstrumentenmacher Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechniker Hobler
  Hobler Hochdruckrohrschlosser Hörgeräteakustiker Holzbearbeitungsmechaniker
  Holzblasinstrumentenmacher Holzblasinstrumentenmacher    
I Informationselektroniker Ingenieurassistent Innenarchitektur-Assistent Isolierer
J Juwelengoldschmied      
K Kabeljungwerker Kachelofen- und Luftheizungsbauer Kälteanlagenbauer Kanalbauer
  Kapitän in der kleinen und großen Hochseefischerei Kapitän und Schiffsoffizier des nautischen Dienstes Karosseriebauer Karosserie- und Fahrzeugbautechniker
  Keramiker Keramiktechniker Kessel- und Behälterbauer Klavierbauer
  Klavier- und Cembalobauer Klempner    
L Landmaschinenmechaniker Landwirt Lokomotivführer  
M Maschinenbauer Maschinenbautechniker Maschinenglasmacher Maschinenschlosser
  Maschinenzusammensetzer Maurer Mechaniker Medizintechniker
  Mess- und Regelmechaniker Mess- und Regeltechniker Metallblasinstrumentenmacher Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher
  Metallflugzeugbauer Metallformer Metallgewebemacher Metallschleifer
  Modellbauer Modellschlosser Modelltischler Mühlenbautechniker
  Müllereitechniker Messerschmied    
N Nachrichtengerätemechaniker Nähmaschinen- und Zweiradmechaniker Natursteinschleifer Nautischer Schiffsoffizier, Kapitän (in der kleinen und großen Hochseefischerei)
O Optiker Orgelbauer Orgel- und Harmoniumbauer Orthopädiemechaniker
  Orthopädietechniker      
P Parkettleger Physikalisch-technischer Assistent Physiklaborant Planungstechniker
R Radio- und Fernsehtechniker REFA-Techniker Revolverdreher Rohrinstallateur
  Rohrleitungsbauer Rohrnetzbauer Rollladen- und Jalousienbauer  
S Schalenschmied Schalenschmied Schiffbauer Schiffsbautechniker
  Schiffszimmerer Schleifer Schlosser Schloss- und Schlüsselmacher
  Schmelzschweißer Schmied Schreiner Silberschmied
  Spengler Stahlbauschlosser Stahlformenbauer Steintechniker
  Stuckateur Systemmacher(Gewehr)    
T Techniker-EDV Techn. Assistent für Metallographie und Werkstoffkunde Technischer Schiffsoffizier Technischer Zeichner
  Textilmechaniker Textiltechnischer Assistent Tiefbaufacharbeiter Tischler
  Trockenbaumonteur      
U Uhrmacher Universalfräser - Universalhärter Universalhobler Universalschleifer
V Verfahrenstechniker Vermessungstechniker Ver- und Entsorger  
W Wagner Walzendreher, Wasserbauwerker Wasser- und Kulturbautechniker Werkstoffprüfer (Physik)
  Werkzeugmacher      
Z Zahntechniker Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Zimmerer Zupfinstrumentenbauer

Berufsausbildungen, die auf den studiengangsspezifischen Teil C der Vorpraxis mit 5 Wochen angerechnet werden:

Studiengang Biotechnologie/Bioprocess Engineering und Studiengang Umwelttechnik/Process Engineering

  • Biologisch-technischer Assistent
  • Biologielaborant
  • Chemikant
  • Chemielaborant
  • Chemisch-technischer Assistent
  • Landwirtschaftlich-technischer Assistent
  • Medizinisch-technischer Assistent
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Umweltassistent:
  • Umwelt-technischer Assistent
  • Umweltschutz-Assistent
  • Umwelttechniker
  • Ver- und Entsorger

 Studiengang Medizintechnik/Medical Engineering

  • Biologielaborant
  • Biologisch-technischer Assistent
  • Chemikant
  • Chemielaborant
  • Chemisch-technischer Assistent
  • Chirurgiemechaniker
  • Hörgeräteakustiker
  • Krankenpfleger/-schwester
  • Medizinisch-technischer Assistent
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Zahntechniker

Studiengang Verfahrenstechnik/Process Engineering

  • alle Ausbildungen nach Anhang Teil 1
  • Labor-orientierte Ausbildungen:
    Biologisch-technischer,
    Chemisch-technischer,
    Pharmazeutisch- technischer Assistent
  • Chemikant
  • Chemielaborant

Ähnliche Ausbildungsberufe, die hier nicht aufgeführt sind, auf Anfrage.

Letzte Änderung: 08.03.11

An die Redaktion