Arbeitsunfall Corona

Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen.

Hierzu hat Beratungsstelle Arbeit und Gesundheit Hamburg im Februar eine Veranstaltung angeboten.

Informationen zum Thema finden Sie in dieser Powerpoint-Präsentation

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