Fakultätsratsbeschluss SuK vom 12.02.2026

Fakultätsratsbeschluss zur Regelanfrage beim Verfassungsschutz

Der Fakultätsrat SuK hat sich in seiner Sitzung am 12.02.2026 mit der geplanten Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz für die zukünftigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes befasst und gibt den damit verbundenen einstimmigen Beschluss den Mitgliedern des Hochschulsenats für seine weitere Befassung zur Kenntnis.

Der Fakultätsrat SuK hat sich in seiner Sitzung am 12.02.2026 mit der geplanten Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz für die zukünftigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes befasst und gibt den damit verbundenen einstimmigen Beschluss den Mitgliedern des Hochschulsenats für seine weitere Befassung zur Kenntnis.

Beschluss:
Der Fakultätsrat Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik lehnt die geplante Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz für die zukünftigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ab.

Auch der Fakultätsrat und die Fachdisziplinen der Fakultät setzen sich für eine demokratische Gesellschaft ein und wirken damit aktiv demokratiefeindlichen Bestrebungen und Tendenzen entgegen. 
In der Vergangenheit hat sich das Instrument der Regelanfrage beim Verfassungsschutz als Irrweg erwiesen und wissenschaftlich ist gut belegt, dass Bildung und die Reduzierung von sozialer Ungleichheit sehr wirksam gegen demokratiefeindliche Bestrebungen sind.

Weitere Schritte:
Bekanntmachung des Beschlusses an der Hochschule, auf der Website der Fakultät und insbesondere gegenüber dem Hochschulsenat

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