Tipp des Monats - März 2015

Passiert es Ihnen auch mal, dass Sie die von Ihnen entliehenen Werke länger als vier Wochen benötigen? Besonders in Prüfungszeiten?

Wenn das Werk nicht vorbestellt ist, konnten Sie die Leihfrist bisher zweimal  um je vier Wochen verlängern.

Jetzt gibt es eine Neuerung: Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen entliehenen Werke selbständig ein drittes Mal um weitere vier Wochen zu verlängern.

Das macht insgesamt 16 Wochen – damit ist das Semester gerettet.

Weitere Infos unter Bibliotheksnutzung

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