Energiepreispauschale
200-Euro-Einmalzahlung für Studierende
Studierenden, die zum Stichtag 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, erhalten gemäß des Bundesgesetzes zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) eine finanzielle Entlastung in Höhe von 200 Euro. Die Einmalzahlung kann längstens bis zum 30.09.2023 beantragt werden (Ausschlussfrist). Zu den berechtigten Personen zählen auch Promotionsstudierende, ausländische sowie beurlaubte Studierende. Zudem haben nur Studierende Anspruch, die zum 01.12.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Gasthörer*innen oder Gaststudierende sind nicht anspruchsberechtigt.
Schritt 1: Erforderliches BundID-Nutzerkonto einrichten
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Alle berechtigten Studierenden müssen sich zuerst ein BundID-Nutzerkonto einrichten. Ohne dieses Konto ist die Beantragung nicht möglich. Sie können sich bereits jetzt um die Registrierung kümmern. Wir würden Sie bitten, dass Sie sich für die im Folgenden genannte Variante 1 entscheiden.
Es gibt zwei Varianten des BundID-Nutzerkontos:
- Mit hohem Vertrauensniveau (die Authentifizierung erfolgt hier mit der Online-Ausweisfunktion beim neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, der Europäischen eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat – für die Antragsstellenden ist das die schnellere Variante).
- Mit niedrigem Vertrauensniveau (Registrierung mit Benutzername, Passwort und E-Mail-Adresse – für die Antragsstellenden ist das die langsamere Variante).
Wir empfehlen dringend, dass Sie sich Ihr BundID-Nutzerkonto mit der Variante 1 (über die Europäischen eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat) anlegen. Bei dieser Variante mit höherem Vertrauensniveau benötigen Sie keinen zusätzlichen PIN, der Ihnen noch gesondert auf Nachfrage zugesandt werden müsste.
Wie Sie ein Elster-Zertifikat oder eine Online-Ausweisfunktion beantragen können, erfahren Sie in den FAQs
Schritt 2: Legitimationsdaten erhalten
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Eine Gesamtliste von allen zum Stichtag 01.12.2022 immatrikulierten und gesetzlich berechtigten Studierenden wurde von uns verschlüsselt an die zuständige zentrale Stelle übermittelt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Datenschutzhinweise am Ende der Seite.
Für die Antragsstellung benötigen Sie zusätzlich zum BundID-Nutzerkonto (siehe Schritt 1) einen Zugangscode bzw. -schlüssel und ggf. eine ergänzende PIN (persönliche Identifikationsnummer).
Alle anspruchsberechtigten Studierenden können sich ab dem 15.03.2023 in myHAW anmelden, um dort den Zugangscode zu erhalten. Dafür melden Sie sich mit Hilfe des Links im roten Feld auf der Startseite myhaw.haw.tuhh.de mit Ihrem bereits vorliegenden neuen HAW‑Account (w‑Kennung und persönliches Passwort) an.
Je nachdem, für welche der beiden Varianten Sie sich in Schritt 1 entschieden haben, benötigen Sie für eine erfolgreiche Antragstellung beim zentralen Webportal zusätzlich zum BundID-Nutzerkonto entweder nur den ergänzenden Zugangscode- bzw. -schlüssel (= Variante 1) oder den Zugangscode- bzw. -schlüssel mit PIN (= Variante 2).
Für den Fall, dass Sie keine der für Variante 1 benötigten Optionen (Online-Ausweisfunktion beim neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, Europäischen eID oder ein persönliches ELSTER-Zertifikat) nutzen, benötigen Sie für die Beantragung der Energiepreispauschale eine PIN. Diese wird allen anspruchsberechtigten Studierenden per Post ab dem 15.03.2023 zugesendet.
Wir empfehlen dringend, dass Sie sich Ihr BundID-Nutzerkonto mit der Variante 1 (über die Europäischen eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat) anlegen. Bei dieser Variante mit höherem Vertrauensniveau benötigen Sie keinen zusätzlichen PIN, der Ihnen noch gesondert auf Nachfrage zugesandt werden müsste.
Auch ehemalige Studierende, die zum Stichtag 01.12.2022 immatrikuliert waren und nun exmatrikuliert sind, haben Anspruch auf die Einmalzahlung. Diese erhalten den Zugangscode per Post.
Schritt 3: 200 Euro Einmalzahlung beantragen
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Die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale erfolgt durch die Studierenden selbst und ausschließlich über das Webportal www.einmalzahlung200.de. Eine Antragstellung ist erst ab dem 15.03.2023 möglich. Der Antrag muss bis spätestens 30.09.2023 (Ausschlussfrist) gestellt werden. Bitte stellen Sie vor Eingabe Ihrer Daten sicher, dass es sich um die korrekte Webseite handelt.
Die HAW Hamburg stellt nur die verschlüsselte Liste zur Verfügung, danach sind wir nicht mehr an dem Verfahren der Antragsstellung beteiligt. Die Antragstellung erfolgt nicht an der HAW Hamburg. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weder Angaben zum Stand des Antragsverfahrens machen, noch Einfluss darauf nehmen können. Sollten Sie Fragen zur Antragsstellung haben oder Probleme damit, wird auf der Antragsseite ein Kontakt für Fragen genannt sein, an den Sie sich wenden können. Wir gehen zudem davon aus, dass sich bei eventuell auftretenden Unklarheiten die für die Bewilligung und Auszahlung zuständige zentrale Stelle bei uns melden wird, um diese zeitnah zu klären und somit eine Auszahlung zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen
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Weitere Informationen zur Energiepreispauschale entnehmen Sie bitte den zentralen FAQs sowie denen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 Abs. 3 DS-GVO
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Informationen nach Art. 13 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anlässlich der Weiterverarbeitung von Daten Studierender für den Zweck der Auszahlung der Energiepreispauschale
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben und gestalten dies in transparenter Weise. Mit den folgenden Datenschutzinformationen erläutern wir Ihnen, inwiefern Daten von Ihnen verarbeitet werden, zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgt. Zudem erhalten Sie Auskunft über Ansprechstellen sowie Ihre Rechte.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)
Berliner Tor 5
20099 Hamburg
T +49.40.428 75- 0
datenschutz (at) haw-hamburg (dot) de
Die HAW Hamburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird gesetzlich vertreten durch Prof. Dr. Micha Teuscher, Präsident der HAW Hamburg, Berliner Tor 5, 20099 Hamburg.
1. Datenschutzbeauftragte
Die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten lauten:
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 8
28217 Bremen
www.datenschutz-nord-gruppe.de
office (at) datenschutz-nord (dot) de
2. Informationen über andere Zwecke
Studierende, die am 01.12.2022 an der HAW Hamburg immatrikuliert waren, haben im Rahmen des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) Anspruch auf eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 EUR (außer Gasthörer*innen oder Gaststudierende). Einen Anspruch haben zudem nur Personen, die am 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Die Beantragung erfolgt nicht bei der HAW Hamburg, sondern über eine zentrale digitale Antragsplattform des Bundes und der Länder. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg ist nicht Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes für die Durchführung des Antragsverfahrens.
Damit es Ihnen möglich ist, einen entsprechenden Antrag zu stellen, wurde die HAW Hamburg rechtlich verpflichtet, zu Ihrer Person bestimmte Daten für die Antragsplattform zur Verfügung zu stellen:
- Vor- und Nachname (verschlüsselt),
- Geburtsdatum (verschlüsselt),
- Ordnungsmerkmal (eine ID)
- Hashwert des Zugangsschlüssel)
- PIN (verschlüsselt)
- Name und Bundesland der Hochschule
Außerdem beinhaltet die Bereitstellung Ihrer Daten die Aussage, dass Sie am 01.12.2022 bei der Hochschule immatrikuliert waren und zum Kreis der berechtigten Personen gehören.
Diese Daten werden auf sicherem Transportweg an eine im Land zuständige Stelle übermittelt (siehe unten unter "Empfänger*innen"). Der Zugangsschlüssel und die PIN werden an Sie übermittelt.
Um die PIN auf dem Postweg an Sie übermitteln zu können, wurden zudem Ihre Postanschrift verarbeitet:
- Straße inkl. Hausnummer
- Postleitzahl
- Wohnort
- Ggf. Adresszusatz
3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS- GVO in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 EPPSG in Verbindung mit §§ 3 und 14 der Hamburgische Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (Hamburgische EPPSG-Durchführungsverordnung –HmbEPPSGDVO) vom 21. Februar 2023.
4. Empfänger*innen
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg.
5. Dauer der Datenspeicherung
Zugangsschlüssel, PIN und die Ausbildungsstätten-Liste werden spätestens zum 31.12.2023 gelöscht, gemäß § 14 Absatz 2 HmbEPPSGDVO.
6. Ihre Rechte
Gemäß der DS-GVO stehen Ihnen als von der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Betroffenen verschiedene Rechte zu. Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die HAW Hamburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO).
Die Aufsichtsbehörde in Hamburg ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.