Berufungsverfahren (Kostenerstattung)

Abrechnungsmöglichkeit der Reisekosten für externe Berufungsausschussmitglieder

Externe Berufungsausschussmitglieder haben an der HAW Hamburg zwei Möglichkeiten ihre Reisekosten abzurechnen: Entweder in Form einer pauschalen Abrechnung oder in Anwendung des Reisekostenrechts über das Büro Reisekosten, sofern die realen Kosten die Pauschalen übersteigen:

Pauschale Reisekostenerstattung:

Externe Mitglieder von Berufungsausschüssen erhalten auf Antrag als Aufwandsentschädigung sowie als Ausgleich für entstandene Fahrt- und Übernachtungskosten pro Reise eine Pauschale in folgender Höhe:

a)      Mitglieder, deren Wohnort innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) liegt, 35,00 €

b)     Mitglieder, deren Wohnort außerhalb der FHH, jedoch innerhalb einer geographischen Entfernung bis zu 200 Kilometer zur FHH liegt: 200.- € 

c)      Mitglieder, deren Wohnort innerhalb einer geographischen Entfernung von mehr als 200 bis zu 500 Kilometer zur FHH liegt: 300.- € 

d)     Mitglieder, deren Wohnort mehr als 500 km von der FHH entfernt ist: 400.- €.“ 

Bitte verwenden Sie folgendes Formular für die Beantragung:

PDF Pauschale Abrechnung

Es können mit einem Antrag mehrere Sitzungen zusammen abgerechnet werden.

Abrechnung gem. Reisekostenrecht:

Sofern die tatsächlichen Kosten die zu gewährende Pauschale übersteigen empfiehlt sich, eine Erstattung in Anwendung der Regelungen des Hamburgischen Reisekostengesetzes (HmbRKG) zu beantragen.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular für die Beantragung:

PDF-Abrechnung; bitte entsprechende Originalbelege beilegen

Unabhängig vom Verfahren sind die erforderlichen Unterlagen in der jeweiligen Fakultätsverwaltung einzureichen. Von dort erfolgt die Auszahlung der pauschalen Erstattung bzw. die Weiterleitung an das Büro Reisekosten, wenn eine genaue Abrechnung nach den reiskostenrechtlichen Regelungen erfolgen soll. 

Eine Abrechnung unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung ist möglich.

Fragen zum Verfahren richten Sie bitte ebenfalls an die Fakultätsverwaltung.