Förderbedingungen

HOOU@HAW Förderlinie 4 (FL 4)

FÖRDERBEDINGUNGEN

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)
Hamburg Open Online University (HOOU)
Berliner Tor 5
20099 Hamburg
 

Förderzeitraum: 01.08.2021 bis 31.12.2022

Die Hamburg Open Online University (HOOU) ist eine Verbundeinrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, fünf staatlicher Hamburger Hochschulen, des Multimediakontor Hamburg (MMKH) und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Sie wurde im Jahr 2015 ins Leben gerufen und ist seit Anfang 2020 als Gesellschaft organisiert. Die gesellschaftsbeteiligten Institutionen sind: die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg), die Technische Universität Hamburg (TUHH), die HafenCity Universität (HCU), die Hochschule für bildende Künste (HFBK), die Hochschule für Musik und Theater (HFMT) sowie das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und das Multimediakontor Hamburg (MMKH).

Gegenstand der Förderphase 2021/22 der Hamburg Open Online University an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) ist die Förderung der Entwicklung, Erstellung und Bereitstellung hybrider Lehr-/Lernangebote als Open Educational Resources (kurz: OER). Hybride Lehr-/Lernangebote in diesem Sinne sind solche, bei denen eine didaktisch sinnvolle Kombination und Verzahnung verschiedener Lehr-/Lernelemente (z. B. synchron/ asynchron, digital/ face-to-face, virtuell/ in Präsenz u. a. m.) gegeben ist.

Förderungsfähig sind Projektideen oder Prototypen für OER, also Bildungsmaterialien und Konzeptausarbeitungen jeglicher Art und in jedem Medium (auch Software), die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden, d. h. zugänglich zur Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch andere ohne oder mit nur geringfügigen Einschränkungen bereitstehen. Die OER werden nach Fertigstellung durch die Projektverantwortlichen über die Plattform HOOU.de zur Weiternutzung und -entwicklung veröffentlicht.

Die ausgewählten Projekte erhalten während des Förderzeitraums durch die HOOU@HAW professionelle Betreuung bei der Umsetzung ihrer Projektidee, finanzielle Unterstützung sowie die Berechtigung zur Teilnahme an Workshopangeboten zur digitalen Qualifizierung, die vom Team der HOOU an der HAW Hamburg und dem MMKH angeboten werden.


1.         Förderberechtigung

Berechtigt zur Teilnahme an der Förderausschreibung sind alle Lehrenden, wissenschaftliche Mitarbeitenden und Studierenden sowie Angehörige des Technischen, Verwaltungs- und Bibliothekspersonals (TVP) der HAW Hamburg, die fristgerecht einen vollständigen Projektantrag beim Team der HOOU@HAW stellen.


2.         Antragsunterlagen / Antragsfrist

Um eine Chance auf Förderung zu erhalten, muss fristgerecht ein Projektantrag im dafür vorgesehenen Online-Formular beim Team der HOOU@HAW eingereicht werden.

Der Antrag muss folgende Angaben umfassen:

  • Titel der Projektidee,
  • kurze Beschreibung der Projektidee inkl. Finanz- und Projektplan gemäß Vorgaben im Projektantrag,
  • Name, Vorname und Anschrift der projektbeteiligten Person/en,
  • Kontaktdaten, insbesondere (Mobil-)Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Alle Projektanträge müssen spätestens bis zum 31.05.2021 vollständig im vorgesehenen Antragsformat eingereicht werden.


3.         Arbeitsmittel / Beratungsangebote / Software

Die Geförderten können zur Projektdurchführung sämtliche Arbeitsmittel (Software, Hardware, …) nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen.

Das Team der HOOU@HAW steht während der Förderphase in organisatorischer Hinsicht und im Rahmen der Beratungsangebote (Projektplanung, Didaktik, Gestaltung, Recht, technische Umsetzung, Einzel- oder Gruppenberatungen) unterstützend zur Verfügung.

Die Teilnahme an einer Erstberatung (einschließlich Rechtsberatung) ist verpflichtend.

Zur Projektdurchführung im Förderzeitraum darf sowohl frei verfügbare als auch kommerzielle Software verwendet werden; letztere nur, sofern dies nicht dazu führt, dass die Arbeitsergebnisse (OER) aus rechtlichen Gründen nicht frei verfügbar gemacht werden können. Beim Einsatz kommerzieller Software müssen die Projektverantwortlichen über die notwendigen Lizenzen verfügen; dies wird durch die Antragstellung zugesichert.


4.         Fachliche / rechtliche / medientechnische Anforderungen an die Materialien

Der HOOU liegt ein weites Verständnis von OER zugrunde. Als förderungswürdig in der Förderphase 2021/22 werden OER verstanden, die didaktische Konzepte und Lehr-/Lernmaterialien beinhalten, denen ein hybrider Lernansatz zugrunde liegt und bei denen die didaktisch sinnvolle Kombination und Verzahnung verschiedener Lehr-/Lernelemente gegeben ist.

  • Veröffentlichung unter einer offenen Lizenz / Namensnennung / Formate

Förderfähig sind nur solche Lehr-/Lernangebote sowie Konzeptausarbeitungen, die als freie, unter einer offenen Lizenz stehende Ressourcen (OER) zur Weiternutzung durch Dritte bereitgestellt werden. Die Projektbeteiligten verpflichten sich demnach, die im Förderzeitraum erstellten Materialien unter einer der nachfolgend benannten Lizenzen zu lizensieren und zu veröffentlichen:

Für Inhalte/Materialien/Konzeptausarbeitungen heißt dies, Dritte können die Ressourcen nutzen, weitergeben und bearbeiten, solange sie die Änderungen kenntlich machen und den oder die Urheber:in benennen
(CC BYhttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de ). Die Projektbeteiligten können ferner, sofern gewünscht, einschränkend vorgeben, dass jede Weitergabe der Ressourcen nur unter denselben Bedingungen, also unter derselben Lizenz, erfolgen darf (CC BY-SAhttps://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de ).

In Einzelfällen ist nach Absprache auch eine Veröffentlichung unter der Lizenz CC0  zulässig.

Die Namensnennung hat in der Form „HOOU/Name Projektteam und/oder Vorname(n) Nachname(n)“ oder „HOOU@HAW/ Vorname(n) Nachname(n) zu erfolgen.

Die HAW Hamburg ist berechtigt, das Material mit dieser Lizenzangabe erstmals zu veröffentlichen.

  • Formate

Um die Nachhaltigkeit der Projektnutzung zu fördern, sind sämtliche Materialien in mehreren Formaten zur Verfügung zu stellen (bei Texten etc. mindestens als PDF, DOCX und TXT), und das Lehr-/Lernangebot bzw. -format ist so zu konzipieren, dass es nach Projektende ohne weitere (technische) Anforderungen nutzbar ist.

Um die einfache Weiterbearbeitung der Materialien zu ermöglichen, müssen digitale Arbeitsergebnisse und ggf. zugehörige Artefakte spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung quelloffen vorgelegt werden (z. B. das einer PDF zugrundeliegende Originaldokument, die in einer Präsentation vorkommenden Bilder in guter Qualität, der Quelltext/die Quelldatei eines kompilierten Mediums).

Weitere Anforderungen können den Bewertungskriterien für die Förderung (s. Anhang A) entnommen werden.


5.         Chance auf Förderung / Entscheidungsprozess / Durchführungsvereinbarung

Die besten Projektideen erhalten eine Chance auf eine Projektförderung, d. h. professionelle Betreuung bei der Umsetzung der Projektidee inkl. finanzieller Unterstützung von Seiten der HAW Hamburg. Die Betreuung bzw. finanzielle Unterstützung erfolgt im sog. Förderzeitraum.

  • Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beginnt am 01.08.2021 und endet am 31.12.2022.

  • Fördervolumen

Das Gesamtfördervolumen der FL 4 beträgt 800.000 Euro.

Die maximale Fördersumme je Projekt beträgt 50.000 Euro.

Förderfähig sind insgesamt je nach beantragter Förderhöhe bis zu 20 Projekte; das Gesamtfördervolumen i. H. v. 800.000 Euro darf nicht überschritten werden.

  • Bildung von Projektteams

Eine Teilnahme an der Förderausschreibung ist als Einzelperson und als Projektteam zulässig. Projektteams können aus mindestens 2 Personen im Vorfeld der Antragstellung oder während des Gesamtförderzeitraums gebildet werden. Mindestens ein Mitglied des Projektteams muss die Rolle der Projektleitung übernehmen und fristgerecht den Antrag gestellt haben.

Projektleitung muss dabei eine Lehrperson, ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in oder eine Angehörige des Technischen, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal der HAW Hamburg sein. Die Rolle der Projektleitung kann nicht für mehrere Projekte übernommen werden.

  • Entscheidungsprozess

Der ‘Beirat Studium und Lehre’ der HAW Hamburg spricht hinsichtlich der eingereichten Anträge Empfehlungen zur Förderung aus.

Bei Zugehörigkeit einzelner Beiratsmitglieder zur selben Fakultät wie die antragstellenden Projektleitungen sind die jeweiligen Mitglieder hinsichtlich der entsprechenden Anträge nicht befugt, eine Empfehlung auszusprechen. Ausschlaggebend ist in diesen Fällen das Abstimmungsergebnis der übrigen Mitglieder des Gremiums.

Wichtig:
Der 'Beirat Studium und Lehre’ der HAW Hamburg spricht zunächst nur eine Empfehlung zur Förderung aus und entscheidet noch nicht endgültig darüber, ob gefördert wird. Die tatsächliche Förderung einer Projektidee hängt vom Vorliegen eines Präsidiumsbeschlusses über die Förderung ab, s.u.

  • Präsidiumsbeschluss

Auf Basis der Antragsunterlagen einschließlich der Finanz- und Projektpläne und der Empfehlungen des Beirats wird im Team HOOU@HAW eine Beschlussvorlage erstellt, die im Präsidium der HAW Hamburg erörtert und im Falle der Befürwortung verabschiedet wird (Präsidiumsbeschluss).

  • Durchführungsvereinbarung

Für die Projektabwicklung im Förderzeitraum wird nach dem Präsidiumsbeschluss von den Projektverantwortlichen eine Durchführungsvereinbarung (Details s. Anhang B) unterzeichnet.

Die finanzielle Verantwortung im Sinne der Freigabe von Finanzmitteln verbleibt für den gesamten Förderzeitraum beim Team der HOOU@HAW.

In regelmäßigen Abständen berichten die Projektteams an das Team der HOOU@HAW über den Arbeitsstand und Fortschritte. Über Anfangsbeschaffungen hinausgehende Beschaffungen werden an Projektmeilensteine geknüpft.
 

ANHANG A

Bewertungskriterien für die Förderung

Der ‘Beirat Studium und Lehre’ der HAW Hamburg entscheidet anhand der folgenden Kriterien:

Lfd. Nr.

Kriterium/ Unterkriterium

Einfluss auf die Jurywertung

1

Wissenschaftlichkeit und Transdisziplinarität

(Einhaltung wissenschaftlicher Methodik, Herangehensweise. Weist die Projektidee trans- oder interdisziplinäre Bezüge oder Anwendungsmöglichkeiten auf?)

20 %

2

Lernendenorientierung / Kollaboration

(Inwieweit wird ermöglicht, eine auf Lernende abzielende OER zu schaffen, inwieweit wird die Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden ermöglicht? Werden Nutzer:innen als Co-Kreateur:innen eingebunden?)

20%

3

Openness

(CC-Lizenz bzw. GNU GPL-(kompatible) Lizenz, offener Lernansatz, der multiple Zugänge zum Thema ermöglicht.)

20%

4

Hybrides Lehr-/Lernkonzept

(Das didaktische Konzept und die zu entwickelnden Lehr-/Lernmaterialien sind im Ansatz skizziert:
Lernziele, Inhalte, Lernwege, Methoden sowie die Taktung der Lernelemente sind im Groben konzipiert; die didaktische Verzahnung der verschiedenen Lernelemente wird deutlich: z. B. synchron/ asynchron/ digital/ face-to-face/ virtuell/ in Präsenz. Ist die Stimmigkeit des gesamten Lehr-/Lernkonzepts mit seinen hybriden Elementen gegeben?)

20%

5

Kompetenzorientierung und Wissenstransfer

(Inwiefern setzt die Projektidee bestimmte Kompetenzen voraus? Welche Kreise von Lernenden können angesprochen werden, welche Vorkenntnisse werden benötigt? Ist das Lernangebot im Hinblick auf Learning Outcomes, Inhalte und Lernergebnis abgestimmt?) 

10%

6

Bearbeitbarkeit

(Inwieweit scheint die Projektidee innerhalb des vorgegebenen Projektzeitrahmens mit dem geplanten Budget umsetzbar? Sind die personellen Ressourcen bei der Planung ausreichend berücksichtigt. Sind bereits Grenzen der Bearbeitbarkeit erkennbar?) 

10%

 

ANHANG B

Bestandteile der Durchführungsvereinbarung

  • Selbstständige Veröffentlichung der HOOU-Lehr-/Lernangebote auf der HOOU-Plattform durch die Projektteams; Anforderungen

Bereits während der Entwicklung, aber spätestens mit Beendigung der Förderung sind die Lehr- bzw. Lernangebote, die entwickelten Materialien und die dazugehörigen Metadaten auf der HOOU-Plattform zu veröffentlichen. 

Die Projektleitung verpflichtet sich gegenüber dem Förderungsgeber, keine Inhalte auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu verbreiten, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen, insbesondere

  • deren Veröffentlichung einen Straftatbestand erfüllt oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
  • die gegen das Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Datenschutzbestimmungen verstoßen,
  • die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen,
  • die beleidigend, rassistisch, diskriminierend oder pornographisch sind.

Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist die Geschäftsstelle der HOOU GmbH berechtigt, die entsprechenden Inhalte nach einem dafür vorgesehenen „Take-Down-Verfahren“ inaktiv zu setzen und ggfs. zu löschen. 

Die Projektleitung verpflichtet sich, bei den in ihrem Projekt entwickelten Lehr- und Lern-Angeboten (insb. Inhalte, Texte, Anleitungen etc.) dafür Sorge zu tragen, dass diese diese gender- und diversitätsbewusst gemäß den Vorgaben und Empfehlungen der HAW Hamburg verfasst und gestaltet werden. 

  • Finanzmanagement und Verwendung der Mittel

Die gesamte finanzielle Abwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Team HOOU@HAW. Die Verausgabung der Mittel ist an das Erreichen von Projektmeilensteinen geknüpft. 

Die Projektleitung verpflichtet sich, das bewilligte HOOU-Projektbudget ausschließlich für Maßnahmen und Anschaffungen zu verwenden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem HOOU-Projekt stehen. 

Dies bedeutet, es können:

  • für die Konzeption und Produktion digitaler Lehr-/Lernmaterialien notwendige Ressourcen bzw. externe Beauftragungen beschafft werden,
  • angemessene projektbezogene Marketing- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen finanziell unterstützt werden,
  • Reisekosten in einem begrenzten Umfang, wenn sie für den Erfolg des Projektes zwingend erforderlich sind, erstattet werden. Dabei werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten, die mit Belegen nachgewiesen werden, erstattet.
     
  • Berichtspflicht

Nach Ablauf der Hälfte des Projektzeitraums ist ein Zwischenbericht über die erreichten Ziele, die entwickelten Materialien und/oder Lernangebote sowie die erreichte Zielgruppe bei der HAW Hamburg einzureichen. Eine Vorlage wird zur Verfügung gestellt.

Mit Beendigung der Laufzeit ist die Vorstellung des Projekts im Rahmen einer Abschlusspräsentation der Förderphase 2021/22 vorgesehen (s. Anhang C).

  • Öffentlichkeitsarbeit

Evaluationsergebnisse zur Förderphase 2021/22 sowie Projekterfahrungen können durch den Aufsichtsrat sowie durch die HAW Hamburg im Rahmen von Berichterstattungen zum Gesamtvorhaben veröffentlicht werden.

Die Projektleitung verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen über das eigene Projekt sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der HOOU mitzuwirken. Dies beinhaltet u. a. die Teilnahme an relevanten Netzwerktreffen, (nach Absprache) an der Veranstaltungsreihe #afterwOERk, die Nutzung relevanter Social-Media-Kanäle sowie die Verbreitung der Arbeitsergebnisse und die Ankündigung relevanter Veranstaltungen über die eigenen sonstigen Kanäle und Netzwerke.

ANHANG C

Ablauf der Projektlaufzeit