Departmentsrat Public Manage­ment

Die Aufgaben eines Departmentsrates sind in § 16 der Grundordnung der HAW Hamburg geregelt. Sie umfassen u. a. die Wahl der Departmentleitung sowie der stellvertretenden Leiterinnen bzw. Leiter, und deren Abwahl, im Rahmen ihrer zugeordneten Fachgebiete die Beschlussfassung z. B. über Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen, über die Grundsätze der Mittelverteilung des Departments auf Vorschlag der Departmentleitung etc.