Arbeitserlaubnis

Im Allgemeinen können Studierende bis zu 20 Stunden die Woche während des Semesters arbeiten.

a) Studierende aus der EU (Ausnahme Kroatien) benötigen keine Arbeitserlaubnis, um neben dem Studium zu jobben.

b) Studierende aus Nicht-EU-Ländern sowie Kroatien durfen maximal 120 Tage (bzw. 240 halbe Tage) pro Jahr ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. In ihrem Pass muss folgendes vermerkt sein: "Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeit erlaubt."

Für eine Teilzeitarbeit, die über 120 Tage geht, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde oder die Agentur für Arbeit.

120-Tage-Regelung und die Ausnahmen

Studierende aus Nicht-EU-Ländern und Kroatien können 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr ohne Arbeitserlaubnis arbeiten (§ 16 clause 3 of AufenthG). 

1 Tag = 8 Stunden; 0,5 Tag = 4 Stunden

Wenn Sie mehr als 4 Stunden aber weniger als 8 Stunden an einem Tag arbeiten, zählt es trotzdem als ein ganzer Tag. Wenn Sie mehr als 400 Euro im Monat verdienen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Studentische Tätigkeiten auf dem Campus:
Studentische Tätigkeiten auf dem Campus werden NICHT zur 120-Tage Regelung gezählt. Damit sind Tutorentätigkeiten und Arbeit als studentische Hilfskraft an der Hochschule, etc. gemeint.

Praktika, Bachelor und Master Thesis:
Wenn ein Praktikum Pflichtbestandteil Ihres Studiums ist, zählt dieses nicht zur 120-Tage-Regelung; Sie benötigen hierfür keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt auch für Ihre Bachelor- und Masterthesis, wenn sie in der Industrie, an der Hochschule oder in einem Forschungsinstitut durchgeführt wird.

Nach dem Studienabschluss / Blue Card EU

Nach Ihrem Studienabschluss dürfen internationale Studierende bis zu 18 Monate in Deutschland verbringen, um einen Job zu finden. Die Stelle muss zu Ihren Qualifikationen passen. Während dieser Zeit müssen Sie über ausreichende Finanzen verfügen, um Ihre Lebenshaltungskosten selbst zu decken. Sie können in dieser Zeit aber unbeschränkt arbeiten.

Blue Card EU
In 2012 hat Deutschland die Blue Card EU für Absolvent*innen aus Nicht-EU-Staaten mit besonderen Fähigkeiten eingeführt. Voraussetzungen sind ein Hochschulabschluss und ein Nachweis über eine Tätigkeit in Deutschland.