Der Digitalisierungsbeirat
Der Digitalisierungsbeirat ist das wichtigste Beratungsgremium der Vizepräsidentin für Digitalisierung. Neben seiner beratenden Funktion übernimmt er die Rolle als aktiver Impulsgeber und Mitgestalter sowie eine Monitoring-Perspektive auf bestehende Umsetzungsaktivitäten.
Insgesamt tagt der Digiatlisierungsbeirat 4 x im Jahr. Im Rahmen seiner Sitzungen werden digitaliserungsbezogene Fragestellungen hochschulweit sowie fachspezifisch diskutiert, konkrete Maßnahmen entlang der strategischen Gestaltungsfelder der Digitalisierungsstrategie beraten, wie auch Impulse für die Umsetzung besprochen.
Wie arbeitet der Digitalisierungsbeirat?
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Der Digitalisierungsbeirat unterstützt mit seiner Expertise sowie den Perspektiven der Fakultäten und Organisationseinheiten die Vizepräsidentin für Digitalisierung bei der Erreichung der strategischen Ziele, der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in den verschiedenen Bereichen der Hochschule sowie bei der Vernetzung innerhalb der HAW Hamburg sowie mit Akteuren aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Zum Zwecke des Monitorings und zur strategische Weiterentwicklung findet einmal im Jahr ein Austausch nur mit den Kernmitgliedern des Beirats statt (WiSe. jährliche Aktualisierung des Aktionsplans). Für themen- und anlassbezogene Treffen (3x/Jahr) werden ggf. Akteure des erweiterten Mitgliederkreises sowie bei Bedarf HAW-interne und externe Expert*innen hinzugezogen.
Darüber hinaus ist es möglich (temporäre) AGs/Fokusgruppen zu gründen, die sich aus Personen des Kernmitgliederkreise, des erweiterten Mitgliederkreises sowie Expert*innen zusammensetzen können.
Als Rahmung für die Themensetzung fungieren immer die Digitalisierungsstrategie und der SEP 2021-2025 der HAW Hamburg.
Zusammensetzung des Digitalisierungsbeirats
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Kernmitglieder:
1 Vertreter*in/Fakultät (z.B. Prodekan*in bzw. Fakultätsverteter*in für Digitalisierung), je 1 Vertreter*in: Leitungen ASD, FuT, ITSC, HIBS, Person für GF 2/3 (N.N.)
→ Treten als Vertreter*innen ihrer Fakultät bzw. Organisationseinheit auf.
Erweiterter Mitgliederkreis:
Vertreter*innen Studierendenschaft, Studierendenzentrum, wissenschaftliche Weiterbildung, Personalrat, PST, FR, Gleichstellung, E-Learning-Beauftragte, Beauftragte aus Fakultäten.
→ Teilnahme nach Thema/Anlass.
HAW-interne und externe Expert*innen:
Werden in Orientierung am jeweiligen Thema durch die Kernmitglieder und den erweiterten Mitgliederkreis benannt.
→Teilnahme nach Thema/Anlass. Sind temporär tätig, z.B. im Rahmen einer AG/Fokusgruppe