Lehrbeauftragte
Gemäß § 26 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) können Lehraufträge zur Ergänzung und zur Sicherung des Lehrangebots für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf erteilt werden. Lehrbeauftragte nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art; er begründet kein Dienstverhältnis. Die weiteren Vorschriften für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der HAW Hamburg sind in der Satzung zu Lehraufträgen geregelt.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Lehraufträge. Zudem sind hier die entsprechenden Formulare hinterlegt, die Sie für die Beantragung einer Lehrauftragsvergabe bzw. als Lehrbeauftragte*r für den Erhalt und die Abrechnung benötigen.
Prozess
Prozessablauf Lehrauftragsvergabe
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Verfahrensschritt | Zuständigkeit | |
1. | Das Department beschließt, welche Lehraufträge vergeben werden sollen und meldet dieses der zuständigen Sachbearbeitung in der Fakultätsverwaltung. | Verantwortliche*r im Department |
2. | Kontaktaufnahme zu Lehrauftragnehmer*in, Anforderung Personalbogen, Klärung Einreichung Unterlagen | Sachbearbeitung Fakultätsverwaltung |
3. | Unterschrift Lehrauftrag durch Departmentleitung | Departmentleitung |
4. | Unterschrift Lehrauftrag durch Lehrbeauftragte*n und Rückgabe an Sachbearbeitung Fakultätsverwaltung inkl. der erforderlichen Erklärung zu weiteren Lehraufträgen1) | Lehrbeauftragte*r |
5. | Einreichung Abrechnungsformular | Lehrbeauftragte*r |
6. | Anweisung der Lehrauftragsvergütung | Sachbearbeitung Fakultätsverwaltung |
1) Der zulässige Umfang eines Lehrauftrags wird gem. § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen grds. auf insgesamt 8 LVS pro Semester begrenzt. Hierbei sind Lehraufträge, welche im gleichen Semester an anderen Hochschulen innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeübt werden, einzubeziehen.
Hinweis: Bei Erteilung eines Lehrauftrages an Beschäftigte der der HAW Hamburg ist zu beachten, dass vor Aufnahme des Lehrauftrags eine Nebentätigkeitsanzeige beim Personalservice einzureichen ist.
Einzureichende Unterlagen
Wenn Sie einen Lehrauftrag an der Fakultät TI übernehmen benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen. Die Vordrucke finden Sie am Seitenende unter Formulare.
- Personalbogen
Der Personalfragebogen ist bei erstmaliger Annahme eines Lehrauftrags und bei der Änderung von persönlichen Daten oder von Statistikmerkmalen für die Hochschulpersonalstatistik erforderlich. - Erklärung weitere Lehraufträge
Diese Erklärung ist in jedem Semester bzw. bei jedem neuen Lehrauftrag erneut einzureichen. - Nachweise pädagogische Eignung
Gemäß § 2 der Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen ist i. d. R. ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorzuweisen sowie eine einschlägige Berufspraxis von mind. drei Jahren außerhalb der Hochschule. Unterlagen, die den Hochschulabschluss (Zeugnis o. Urkunde) sowie die Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse oder Verträge) belegen sind zusammen mit dem Personalbogen einzureichen. - ggf. Nebentätigkeitsanzeige
Eine Nebentätigkeitsanzeige ist erforderlich für Mitarbeiter*innen der Freien und Hansestadt Hamburg, die einen Lehrauftrag übernehmen. - Abrechnungsformular
Die Unterlagen reichen Sie bitte bei den Sachbearbeiter*innen des Teams Ressourcensteuerung, Beschaffung und Tutorien der Fakultätsverwaltung ein. Auch für weitere Fragen stehen sie Ihnen gerne zur Verfügung.
Formulare, Informationen, Rechtliche Grundlagen
Formulare
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Personalbogen für Lehrbeauftragte
Der Personalfragebogen ist bei erstmaliger Annahme eines Lehrauftrags und bei der Änderung von persönlichen Daten oder von Statistikmerkmalen für die Hochschulpersonalstatistik erforderlich.
Erklärung zu weiteren Lehraufträgen
Diese Erklärung ist in jedem Semester neu einzureichen.
Nebentätigkeitsanzeige Tarifbeschäftigte
Eine Nebentätigkeitsanzeige ist erforderlich für Mitarbeiter*innen der HAW, an die ein Lehrauftrag vergeben werden soll.
Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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Satzung der HAW Hamburg zu Lehraufträgen
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) (Webseite des Justizportals der FHH)
Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) (Webseite des Justizportals der FHH)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Lehraufträge erhalten Sie im Beschäftigtenportal auf den Seiten des Personalservice:
https://www.haw-hamburg.de/beschaeftigtenportal/personal/personalgewinnung/lehrbeauftragte/