Public Management (dual)
Der Bachelorstudiengang Public Management ist Grundlage für die bundesweit anerkannte Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst.
Das Studium besteht aus vier fachtheoretischen Semestern, die an der HAW Hamburg durchgeführt werden, und zwei berufspraktischen Semestern, die in den Behörden und Ämtern der Freien und Hansestadt Hamburg absolviert werden. Theoretische und praktische Studieninhalte sind eng miteinander verzahnt.
Berufswelt
................................................................................................................................................................................................
Verwalten heißt, politische Aufgaben und Entscheidungen in der Verwaltungsarbeit bürgernah umzusetzen. Aufgabe ist es, mit der Umsetzung von Recht und Gesetz dienstleistungsorientiert und wirtschaftlich zur Sicherung des Gemeinwohls beizutragen.
Absolvent*innen des Studiengangs Public Management sind als Beamt*innen in der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum ersten Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste in nahezu allen Bereichen der Verwaltung tätig darunter:
- Familien- und Gesundheitsförderung
- Ausländerangelegenheiten
- Soziale Hilfe oder Integration
- Sport- und Kulturförderung
- Schul- und Hochschulangelegenheiten
- Bereich um Personal und Organisation
- Bereich Finanzen und Haushalt
Qualifizierte Sachbearbeitung bedeutet selbstständiges Bearbeiten und Entscheiden im eigenen Aufgabenbereich. Auf die Tätigkeit als Sachbearbeiter*in kann die Leitung eines Sachgebietes bzw. die Leitung einer Abteilung folgen.
Studienaufbau
................................................................................................................................................................................................
Das Studium dauert sechs Semester und gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Jeder Studienabschnitt besteht aus fachwissenschaftlichen Modulen im Umfang von zwei Semestern und berufspraktischen Modulen im Umfang von einem Semester. Das Studium wird entweder mit einem rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienschwerpunkt angeboten.
In den ersten beiden Studiensemestern werden Grundkenntnisse in den Fächern Staats- und Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Rechtsmethodik, Zivilrecht, Volkswirtschaftslehre und öffentliche Finanzwirtschaft, Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung, Soziologie, Politologie, Psychologie und Informationstechnologie vermittelt. Parallel dazu erlernen die Studierenden die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens und Forschungsmethoden.
In der ersten berufspraktischen Phase im dritten Semester besteht die Möglichkeit, die erworbenen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im praktischen Verwaltungshandeln in einer Behörde der hamburgischen Verwaltung anzuwenden.
Eine Vertiefung und Erweiterung der theoretischen Studieninhalte aus den ersten beiden Semestern erfolgt im vierten und fünften Semester.
Die zweite berufspraktische Studienphase im sechsten Semester ist die Vorbereitung auf den ersten Dienstposten nach dem Studium. Das Studium endet nach dem sechsten Semester mit dem Verfassen der Bachelorarbeit.
Interessen und Fähigkeiten
................................................................................................................................................................................................
Interesse an den öffentliche Aufgaben, flexibles Denken und Handeln und Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete rasch einzuarbeiten sind wichtige Voraussetzung für die spätere Verwaltungstätigkeit. Zuverlässigkeit und Sorgfalt bei der Arbeit, Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft sowie Bereitschaft zur interkulturellen Kommunikation werden ebenfalls vorausgesetzt.
Darüber hinaus sind Geschick im Umgang mit Menschen, ein offenes, kommunikatives Wesen und ausgeprägter Teamgeist wünschenswert.
Sie sind interessiert, aber noch unentschieden, ob der Studiengang wirklich zu Ihnen passt? Unser Selbsttest unterstützt Sie bei Ihrer Entscheidung: HAW-Navigator
Bewerbungsvoraussetzungen
................................................................................................................................................................................................
Schulabschluss
Mit den folgenden Abschlüssen können Sie sich direkt bei uns bewerben: Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife.
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Sie sollten sich aber auch bewerben, wenn Sie eine andere als die genannten Staatsangehörigkeiten besitzen, Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Klären Sie Fragen über Studienmöglichkeiten frühzeitig mit dem Zentrum für Aus- und Fortbildung.
Besonderheiten
Der Studiengang Public Management führt sowohl zu einem Studienabschluss Bachelor of Arts als auch zur Befähigung zur Tätigkeit in der Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste (zu einer bundesweit anerkannten Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst).
Studierende der FHH sind während des Studiums Regierungsinspektor-Anwärter*innen.
Verantwortlich für den Studiengang sind duale Partner:
- an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg das Department Public Management für den theoretischen Studienteil,
- das Personalamt des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für die praktische Ausbildung der Studierenden.
Informationen für Studierende der FHH
Die Studierenden der FHH können den Studiengang nur studieren, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften im Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Studium zugelassen werden.
Durch Ihren Status als Regierungsinspektor-Anwärter*innen erhalten Sie während Ihres Studiums monatliche Bezüge in Höhe von 1121 Euro brutto. Neben diesen Bezügen erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten, Bezügen, Urlaub usw. können Sie unter www.hamburg.de/studium-verwaltung erhalten.
Internationale Bewerber*innen
Wenn Sie in Deutschland ein Bachelor-Studium machen möchten, müssen Sie eine akademische Qualifikation haben, die mit einem deutschen Abitur oder Fachhochschulreife vergleichbar ist.
Um diesen Punkt zu klären, schicken Sie bitte Ihre Schul- und Studienzeugnisse zur Prüfung an uni assist.
Detaillierte Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie unter Internationale Studienbewerber*innen
Bewerbungsverfahren
................................................................................................................................................................................................
Studierende der FHH richten ihre Bewerbung und ihre Fragen an das Zentrum für Aus- und Fortbildung – ZAF (s. Kontakt)
Die Bewerbung sollte Folgendes enthalten:
- individuelles Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf mit Lichtbild (Passfoto),
- Zeugniskopie über den Schulabschluss (wenn noch nicht vorhanden, Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse),
- ggf. Nachweise zu Ausbildungen, beruflichen Tätigkeiten, Praktika, gesellschftlichen/ehrenamtlichen Engangement, Aufentalts-/Arbeitserlaubnis, Schwerbehindertenausweis etc.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg sind:
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (bzw. ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand) oder Zeugnis der Fachhochschulreife,
- nach Möglichkeit gute Leistungen in Deutsch, Mathematik, Gemeinschaftskunde (Sozialkunde, Politik o.ä.) und Englisch (oder einer anderen Fremdsprache),
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sie sollten sich aber auch bewerben, wenn Sie eine andere als die genannten Staatsangehörigkeiten besitzen, Ausnahmen sind im Einzelfall möglich),
- ausreichender Gesundheitszustand.
Hinweis: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation vorrangig eingestellt.
Fragen zur Studienwahl, Bewerbung, Zulassung und zum Studium
................................................................................................................................................................................................
Bewerbung und Zulassung
Studierendensekretariat
Stiftstraße 69, 20099 Hamburg, EG
T +49.40.428 75-9898
Zum Kontaktformular für Bewerbung und Zulassung
Persönliche Sprechstunde:
Diese findet wegen der coronabedingten Einschränkungen momentan nur donnerstags von 14 bis 16 Uhr statt.
Telefonische Sprechstunden:
Mo. und Di. : 9 – 10 Uhr, 11 – 13 Uhr
Mi. : geschlossen
Do. : 9 – 11 Uhr, 14 – 17 Uhr
(In der vorlesungsfreien Zeit findet am Donnerstagnachmittag keine telefonische Sprechstunde statt.)
Fr. : geschlossen
Die Infothek ist Mo - Fr von 10 - 12 Uhr geöffnet.
Allgemeine Fragen zum Studium und zur Studienwahl
Zentrale Studienberatung
Stiftstraße 69, Haus 1, 1. OG, Raum 122
20099 Hamburg
T +49 151 21254893
Kontaktformular
Telefonische Sprechzeit: Mo-Di 11-13 Uhr, Do 16-17 Uhr
Persönliche Sprechzeit: Do 14-16 Uhr
Studium mit Behinderung/ chronischer Erkrankung
Meike Butenob
Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg, Raum 4.10
T +49.40.428 75-7220
meike.butenob (@) haw-hamburg.de
Aktuelle Sprechzeiten
Kontakt Department
................................................................................................................................................................................................
Vertiefende inhaltliche Fragen zum Studiengang
Studienfachberatung
Department Public Management
Prof. Dr. Guy Beaucamp
Berliner Tor 5, Raum 10.30, 20099 Hamburg
Tel.: + 49.40.428 75-7713
guy.beaucamp(@)haw-hamburg.de
Assistenz der Departmentleitung
Beate Schmidt
Tel: +49.40.428 75-7704
beate.schmidt (@) haw-hamburg.de
Fragen zur Bewerbung und Zulassung
Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) (FHH-Studierende)
Normannenweg 26, 20537 Hamburg
Tel: +49.40.428 31-1458 (Frauke Sander)
Tel: +49.40.428 31-2316 (Corinna Rohde)
bewerbungscenter(@)zafamd.hamburg.de
Auf einen Blick
Abschluss
Regelstudienzeit
Bewerbungszeitraum
Zulassungsbeschränkt
Sprache
Kosten
Studienform
Standort
Studienstart
Orientierungseinheit (Bachelor)
................................................................................................................................................................................................
Die Orientierungsheinheit findet vom 01. - 12. September 2020 statt.
Wir begrüßen unsere neuen Bachelorstudierenden am Department Public Management! Die Auftaktveranstaltung beginnt am 01. September um 09:00 Uhr in Hörsaal 1.12 (Berliner Tor 5).
Termine und Fristen
Vorlesungs- und Semesterzeiten
................................................................................................................................................................................................
Sommersemester 2022: 01.03.2022 – 31.08.2022
Vorlesungszeiten: 21.03.2022 – 23.07.2022
Erster Vorlesungstag: 21.03.2022
Letzter Vorlesungstag: 23.07.2022
Ausnahme für die Studiengänge des Departments Public Management: 14.03.2022 – 16.07.2022
Ausnahme für die Studiengänge des Department Pflege und Managements: 05.04.2022 – 30.07.2022
Wintersemester 2022/2023: 01.09.2022 – 28.02.2023
Vorlesungszeiten: 19.09.2022 – 04.02.2023
Vorlesungsfreie Zeiten:
Weihnachtsferien: 26.12.2022 – 06.01.2023
Ausnahme für die Studiengänge des Departments Pflege und Management: 03.10.2022 – 18.02.2023
Sommersemester 2023: 01.03.2023 – 31.08.2023
Vorlesungszeiten: 13.03.2023 – 15.07.2023
Ausnahme für die Studiengänge des Departments Pflege und Management: 27.03.2023 – 29.07.2023
Rückmeldung
................................................................................................................................................................................................
Um sich für das neue Semester zurückzumelden, überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag innerhalb des Rückmeldezeitraumes. Bitte überweisen Sie nicht vor Beginn des Rückmeldezeitraumes, da der endgültige Betrag erst mit Beginn des Rückmeldezeitraums feststeht.
Der volle Semesterbeitrag für die Rückmeldung ins Sommersemester 2019 beträgt 285,60€.
Rückmeldefristen
Wintersemester: 1. Juni - 31. August
Sommersemester: 1. Dezember - 15. Februar
Der Semesterbeitrag muss spätestens am letzten Tag des Rückmeldezeitraums auf dem Konto der HAW Hamburg eingegangen sein!
Wichtig: Wer sich verspätet zurückmeldet, muss mit der Exmatrikulation rechnen! Eine Wiedereinschreibung danach ist nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist möglich. Unabhängig von einer eventuellen Exmatrikulation wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr für die verspätete Rückmeldung erhoben.
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, den Semesterbeitrag zu zahlen, können Sie sich an den AStA wenden. Dieser kann in begründeten Fällen ein Darlehen gewähren.
Bankdaten für die Überweisung
Empfänger: HAW Hamburg
Kontonummer: 106666000
BLZ: 21050000
Bank: HSH Nordbank
IBAN: DE11210500000106666000
BIC: HSHNDEHH
Verwendungszweck für das Sommersemester 2019:
Semesterkennzahl 20191 und Ihre Matrikelnummer (bitte lassen Sie kein Leerzeichen dazwischen!) Name, Vorname (bitte lassen Sie ein Leerzeichen zwischen der Matrikelnummer und Ihrem Namen!): Beispiel: 201911024563 Mustermann, Karl
Am Tag, an dem der Semesterbeitrag auf dem Konto der HAW Hamburg eingegangen ist, können Sie Ihre Chipkarte und damit auch das Semesterticket aktualisieren. Dazu muss die Chipkarte in eine Validierungsstation gesteckt werden.
Anmeldung einer Hausarbeit Bachelor (2. Semester)
................................................................................................................................................................................................
Fristen Hausarbeit
................................................................................................................................................................................................
Zweitversuch Hausarbeit
Anmeldung bis 18.12.2020
Bearbeitung vom 04.01.2021 - 05.03.2021
Wahlpflichtfächer
Seminare
................................................................................................................................................................................................
Im 1. Studienabschnitt sind zu belegen entweder:
- fünf Seminare (zwei in Modul 10 und drei in Modul 11) oder
- vier Seminare und ein Sprachkurs (zwei in Modul 10, zwei in Modul 11 und ein Sprachkurs)
Im 4. und 5. Semester belegen alle Studierende jeweils zwei Seminare.
Die aktuell im Semester angebotenen Seminare und die dazugehörigen Seminarbeschreibungen sowie Informationen zum Sprachkurs finden Sie im EMIL-Raum PuMa Studierende.
Berufspraxis
Allgemeine Informationen
................................................................................................................................................................................................
Die Studierenden absolvieren im dritten und im sechsten Semester ihre berufspraktische Studienzeit in verschiedenen Organisationseinheiten der hamburgischen Bezirksämter und Fachbehörden und der Senatskanzlei. Das dritte Semester besteht aus zwei dreimonatigen Praxisphasen, die Praxisphase im sechsten Semester umfasst sechs Monate.
Informationen zu den Inhalten und Lernergebnissen der Praxisphasen können Sie in den Modulbeschreibungen nachlesen.
Grundlage für die Arbeit der Studierenden in ihrer jeweiligen Praxisstelle bildet ein berufspraktischer Studienplan, der von dem jeweiligen Ausbildenden in Kooperation mit der/dem Studierenden vor Beginn der Praxisphase erstellt wird.
Praxisphase außerhalb des hamburgischen öffentlichen Dienstes oder im Ausland
................................................................................................................................................................................................
Für Studierende besteht im zweiten Abschnitt des dritten Semesters die Möglichkeit, das Praktikum anstelle der Hamburger Verwaltung auch in einer anderen Verwaltung, im Ausland oder in der Privatwirtschaft zu absolvieren.
Für Praxisphasen außerhalb des hamburgischen öffentlichen Dienstes gelten die Praktikumsrichtlinien des Departments Public Management.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Studierende zur Organisation von Praktika außerhalb der hamburgischen Verwaltung.
Allgemeine Informationen der HAW Hamburg zum Praktikum im Ausland finden Sie hier.
Die Stadt Wien bietet Praktikumsstellen in der Wiener Stadtverwaltung an, Informationen dazu finden Sie hier.
Berichte aus der Berufspraxis
................................................................................................................................................................................................
An dieser Stelle veröffentlicht das Department Praktikumsberichte von Studierenden, die ihr Praktikum außerhalb der Hamburger Verwaltung absolvierten.
- Praktikumsbericht von Anna Mareike Oetken (zentrale Universitätsverwaltung, Universität Rostock)
- Berichte von Studierenden, die im Rahmen des BA Public Management ein Auslandspraktikum absolviert haben: "Blickpunkt Personal" (Ausgabe 04/14) (ab S. 14)
Praxisbericht für Aufstiegsstudierende
................................................................................................................................................................................................
In der Regel werden 180 Credits in den sechs Studiensemestern durch zu erbringende Studien- und Prüfungsleistungen in Theorie- und Praxisphasen erworben. Alternativ bietet der Aufstiegs-Studiengang all jenen, die bereits über eine mehrjährige Berufspraxis verfügen, die Möglichkeit, in der Praxis erworbene studiengangsrelevante Kompetenzen in Form von Credits auf das Studium anrechnen zu lassen und so das Studium um das erste der beiden Praxissemester zu verkürzen. Der Nachweis der erforderlichen Kompetenzen erfolgt in Form eines von den Bewerber*innen anzufertigenden tabellarischen Praxisberichts.
Studienprojekte
Theorie-Praxis-Projekt
................................................................................................................................................................................................
Im Rahmen des Theorie-Praxis-Projektes erarbeiten die Studierenden im 3. und 4. Semester in Projektteams eine aktuelle Aufgabenstellung aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Studierenden im Aufstiegsstudium bearbeiten das Projekt im 2. und 4. Studiensemester. Projektplanung und zielorientierte Projektbearbeitung im Team werden trainiert, die im Studium erworbenen wissenschaftliche Basis wird an einer exemplarischen Problemstellung praktisch-konkret erprobt.
Weitere Informationen und den Projektleitfaden finden Sie im EMIL-Raum Modul 13 - Studienprojekt : Modul 13 - Studienprojekt W19. Zu diesem EMIL-Raum werden Sie zur gegebenen Zeit freigeschaltet. Mitte des 2. Semester findet eine Informationsveranstaltung zum Studienprojekt statt. Hierzu werden Sie rechtzeitig eingeladen.
Dokumente und Formulare
Modulhandbücher und ZAO
................................................................................................................................................................................................
Prüfungs- und Studienordnungen "Public Management" (Bachelor)
................................................................................................................................................................................................
Prüfungs- und Studienordnung für Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2022/23
Prüfungs- und Studienordnung für Studierende mit Studienbeginn bis SoSe 2022
Informationen, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten und welche Rechte Sie haben, erhalten Sie unter: www.haw-hamburg.de/datenverarbeitung.
Anerkennung und Kostenübernahme von Sprachkursen
................................................................................................................................................................................................
Für das Wahlpflichtmodul 11 „Diversität und Interkulturelle Kompetenz“ kann auf Antrag beim Prüfungsausschuss ein Sprachkurs anerkannt werden. Beachten Sie dabei folgende Voraussetzungen und Informationen:
- Der Abschluss des Sprachkurses darf nicht älter als fünf Jahre sein
- Sprachkurse in Englisch und Latein oder andere tote Sprachen sowie in der Schulzeit erworbene Sprachen werden nicht als Leistungen für das Modul 11 anerkannt
- Die Übernahme der Kosten für einen Sprachkurs beträgt maximal 100,00 €; diese werden nur übernommen, wenn der Kurs während des Studiums absolviert wurde
- Ausgaben für Lehrmaterial werden nicht erstattet
Nach dem der Sprachkurs absolviert wurde, reichen Sie bitte folgende Unterlagen für die Anerkennung und die Abrechnung beim Prüfungsausschuss ein:
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Antrag auf Kostenübernahme von Sprachkursen
- Vertrag für den Kurs mit Angabe der zu bezahlenden Gebühr oder Auszug aus dem Internet, aus dem die Kursgebühr hervorgeht
- Teilnahmebestätigung, auf welcher die erworbenen Kompetenzen ersichtlich sind
- Bestätigung über die Zahlung des Kurses (geschwärzter Kontoauszug od. Überweisungsbeleg) – muss bei SEPA-Lastschriftmandat nachgereicht werden*
* Kosten werden erst erstattet, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen!
Der Prüfungsausschuss gibt nach erfolgter Anerkennung die Unterlagen an das Fakultätsservicebüro. Dort wird die Anerkennung verbucht und die Kostenerstattung veranlasst.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an:
Manuela Peper +49.40.428 75-6924
Personal- und Lehrveranstaltungsverzeichnis
................................................................................................................................................................................................
Richtlinie für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten
................................................................................................................................................................................................
Referatsrichtlinie
................................................................................................................................................................................................
Nachteilsausgleiche
................................................................................................................................................................................................
Nachteilsausgleiche werden formlos über den Prüfungsausschuss beantragt. Weitere Informationen finden Sie auf EMIL.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
................................................................................................................................................................................................
Anzeige einer Nebentätigkeit von Beamten
................................................................................................................................................................................................
Allgemeine Änderungsmitteilung
................................................................................................................................................................................................
Abschlussarbeit
Allgemeine Informationen zur Bachelor-Thesis
................................................................................................................................................................................................
Durch die Bachelor-Thesis sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in der Lage sind, in einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante Problemstellung mit wissenschaftlichen Methode selbstständig zu bearbeiten. Die Bachelor-Thesis muss ihrem Gegenstand nach überwiegend dem gewählten Studienschwerpunkt zuzuordnen sein und sowohl bei der Themenauswahl als auch durch die Art der Bearbeitung die enge Verknüpfung von theoretischer und praktischer Ausbildung widerspiegeln.
Zur Bachelorthesis wird zugelassen, wer Studienleistungen im Umfang von 120 Credits erreicht hat. Die Zulassung zur Bachelor-Thesis muss schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragt werden, spätestens zu Beginn des fünften Studienhalbjahres. Das Thema wird von der bzw. dem vom Prüfungsausschuss bestimmten Erstprüfenden nach Anhörung der Studierenden bzw. des Studierenden festgelegt. Die Studierenden können auch selbst Vorschläge für das Thema der Bachelor-Thesis machen.
Die Bachelor-Thesis kann auch an eine Gruppe vergeben werden, sofern die Aufgabe für eine Gruppenleistung geeigent ist. Dafür muss die zu bewertende individuelle Leistung der Studierenden von den Beiträgen der übrigen Gruppenmitglieder überwiegend abgrenzbar und individuell bewertbar ist.
Nähere Informationen und die Prüfungsrichtlinien zur Bachelor-Thesis finden Sie auch im Modulhandbuch.
Anmeldung einer Bachelor-Thesis
................................................................................................................................................................................................
Allgemeine Abgabefrist
................................................................................................................................................................................................
Die grundsätzliche Bearbeitungszeit nach dem Eingang des Antrags beträgt 6 Wochen.
Die genauen Zeiten werden für jeden Duchgang vom Prüfungsausschuss beschlossen und bekanntgegeben.
Abgabefristen Semestergruppe 18v-z, 19a
................................................................................................................................................................................................
Abgabe Anmeldung: 13.11.2020
Bearbeitungszeit: 08.02.2021 - 24.03.2021
Abgabe: 25.03.2021