Meldungen rund um das Thema Corona
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Hinweis zum Tragen einer Maske an der HAW Hamburg nach dem 30.4.2022 (Update: 13.05.2022)
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Am 30. April 2022 endete in Hamburg die allgemeine Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen. In einigen Bereichen gilt sie nach wie vor, beispielsweise in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die hohen Infektionszahlen zeigen, dass die Pandemie noch nicht überstanden ist. Daher empfiehlt die HAW Hamburg dringend das Tragen von medizinischen Masken (möglichst eine FFP2-Maske) über den 30. April 2022 hinaus. So kann weiterhin das Studium und die Arbeit in einem relativ geschützten Umfeld am Campus ermöglicht werden. Mit dem Tragen der Maske schützen wir uns gegenseitig und ermöglichen vulnerablen Personen, an die Hochschule zu kommen.
Ob darüber hinaus in einzelnen Bereichen, insbesondere wenn Räume schlecht zu lüften sind oder enge Kontakte nicht ausgeschlossen werden können, eine Verpflichtung zum Tragen von Masken besteht, ist jeweils im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierfür stehen die nebenstehenden Gefährdungsbeurteilungsbögen zur Verfügung.
Die medizinischen Masken zur Nutzung auf dem Campus erhalten Sie an den folgenden Ausgabestellen:
Standort | Ausgabestelle Masken | Ansprechperson |
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Campus Berliner Tor (einschließlich Alexanderstraße und Stiftstraße) | Poststelle Berliner Tor 5 | Herr Tölle |
Campus Bergedorf | Pförtnerei Geschäftszimmer | Herr Aydin, Frau Beck, Frau Fresse, Frau Klieboldt |
Finkenau 35 | Poststelle EG Raum 160 1.OG | Herr Hoppe, Herr Klischitski Herr Geßner |
Armgartstraße | Hausmeisterbüro UG | Herr Brak |
Home-Office (Update: 01.06.2022)
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Mit dem Wegfall der Home-Office-Pflicht ist die auf § 93 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) basierende Vereinbarung zum „Dienst an einem anderen Ort“ in Kraft getreten. Hierdurch haben Beschäftigten weiterhin die Möglichkeit, einen Teil des Dienstes im Home-Office zu verrichten, wenn die dienstlichen Belange dies zulassen und sich die zu verrichtende Arbeitsaufgabe dafür eignet.
Die Vereinbarung zum Home-Office (Dienst an einem anderen Ort) erfolgt wie bisher schriftlich zwischen den Beschäftigten und den vorgesetzten Personen. Hierfür finden Sie ein Muster im im Beschäftigtenportal.
Hervorzuheben ist, dass auch bei Arbeiten an einem anderen Ort die Regelungen des Arbeitsschutzes zu beachten sind. Das bedeutet u.a., dass vor Aufnahme des Home-Office eine Gefährdungsbeurteilung/Unterweisung durchzuführen ist. Die Vordrucke und weitere Informationen finden Sie im Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Umweltmanagementsystem AGUM .
Bitte beachten Sie: Sofern Sie im Home-Office auf das AGUM zugreifen möchten, müssen Sie sich über den VPN-Zugang mit dem Netz der Hochschule verbinden.
Testangebote für Beschäftigte, die vor Ort an der Hochschule arbeiten (Update: 01.06.2022)
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Bisher galt, dass Beschäftigten, die in Präsenz in der Hochschule tätig sind, wöchentlich ein Test angeboten werden muss. Aufgrund des Auslaufens der bis zum 25.05.22 geltenden SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber jetzt nicht mehr verpflichtet, dieses Angebot vorzuhalten. Dennoch können die im Bestand vorhandenen und bis zum 30.09.22 haltbaren Testkits verbraucht werden. Diese können in der Poststelle Berliner Tor 5 abgeholt werden.
Gesundheitsangebote
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Ansprechpersonen
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Ansprechstelle für Studierende:
studienberatung (@) haw-hamburg.de
Ansprechpersonen für Menschen mit chronischen Erkrankungen:
dieter.roeh@haw-hamburg.de
meike.butenob (@) haw-hamburg.de
Medienanfragen:
presse (@) haw-hamburg.de
Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz:
arbeitsschutz (@) haw-hamburg.de
Fragen zu Forschungsvorhaben
forschung (@) haw-hamburg.de
Fragen zu laufenden Drittmittelprojekten
drittmittel (@) haw-hamburg.de
Fragen zu Gebäude- und Technikangelegenheiten:
fm-leitung (@) haw-hamburg.de
Fragen der Beschäftigten (z.B. zu Homeoffice-Regelungen)
HAW-Personalservice (@) haw-hamburg.de
Rechtliche Fragen:
Justitiariat (@) haw-hamburg.de
Ansprechpersonen bei festgestellter Corona-Infektion (Update 2.11.2020)
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Sollte bei Ihnen eine Corona-Infektion festgestellt werden, melden Sie sich bitte bei den ‚Corona-Single Point of Contacts‘ (Corona-SPOCs) der Fakultäten bzw. der Hochschulverwaltung. Dort werden die Informations- bzw. Kommunikationsketten koordiniert:
Zentrale Hochschulverwaltung
Corona-SPOC-Beschaeftige (@) haw-hamburg.de
Fakultät Technik und Informatik
Corona-SPOC-TI (@) haw-hamburg.de
Fakultät Life Sciences
Corona-SPOC-LS (@) haw-hamburg.de
Fakultät Wirtschaft und Soziales
Corona-SPOC-WS (@) haw-hamburg.de
Fakultät Design, Medien und Kommunikation
Corona-Spoc-DMI (@) haw-hamburg.de
FAQs zum aktuellen Betrieb der HAW Hamburg im Umgang mit dem Coronavirus
Allgemeine Regelungen
Öffnungszeiten
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Seit dem 1. Oktober 2021 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten
Gebäude | Montag-Freitag | Samstag | Sonntag |
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Alexanderstraße 1 | 7 – 20 Uhr | 8 – 16 Uhr | geschlossen |
Armgartstraße 24 | 7 – 21 Uhr | geschlossen | |
Berliner Tor 5 | 7 – 21 Uhr | 8 – 20 Uhr | |
Berliner Tor 7 | 6 – 21 Uhr | 7 – 20 Uhr | |
Berliner Tor 9 | 7 – 21:30 Uhr | geschlossen | |
Berliner Tor 11 | 6 – 21:30 Uhr | geschlossen | |
Berliner Tor 13 | 6 – 21:30 Uhr | geschlossen | |
Berliner Tor 21 | 6 – 22 Uhr | 7 – 20 Uhr | |
Lohbrügger Kirchstraße 64 /Ulmenliet 20 | 6:30 – 21 Uhr | 8 – 16 Uhr | |
Finkenau 35 | 7 – 21 Uhr | geschlossen | |
Stiftstraße 69 | 6:30 – 20 Uhr | geschlossen |
Was muss ich tun, wenn ich positiv auf das Coronavirus getestet wurde? (Update 07.06.2022)
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Das Personalamt weist mit Rundschreiben vom 31.05.2022 darauf hin, dass bei einer hochansteckenden Erkrankung (wie bei Corona oder einer anderen Infektion) aus der Pflicht der Beschäftigten zur Schadensabwendung folgt, dass der Arbeitgeber über eine festgestellte Infektion bzw. Erkrankung zu informieren ist, damit der Dienstherr bzw. Arbeitgeber gegenüber den übrigen Beschäftigten seiner Fürsorgepflicht nachkommen kann.
Bitte melden Sie sich daher bei einem positiven Corona-Test weiterhin bei dem zuständigen ‚Corona-Single Point of Contact‘ (Corona-SPOC) der Fakultät bzw. der Zentralen Hochschulverwaltung:
Zentrale Hochschulverwaltung
Corona-SPOC-Beschaeftigte@haw-hamburg.de
Fakultät Technik und Informatik
Corona-SPOC-TI (@) haw-hamburg.de
Fakultät Life Sciences
Corona-SPOC-LS (@) haw-hamburg.de
Fakultät Wirtschaft und Soziales
Corona-SPOC-WS (@) haw-hamburg.de
Fakultät Design, Medien und Kommunikation
Corona-Spoc-DMI (@) haw-hamburg.de
Isolation:
Sofern Ihr Selbsstest positiv ausfällt, isolieren Sie sich bitte umgehend und lassen einen Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Teststelle durchführen. Fällt auch dieser positiv aus, ist eine Isolierung von fünf Tagen zu Hause verpflichtend vorgeschrieben. Einer gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt bedarf es nicht. Es werden aus diesem Grund auch keine Isolationsanordnungen mehr verschickt.
Wer infolge einer Infektion erkrankt und arbeitsunfähig ist, erhält eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber wie üblich in der behandelnden Arztpraxis. Nachweislich infizierten Personen, die keine Krankheitssymptome haben, können zum Nachweis der Infektion und der sich daraus ergebenden Isolierungspflicht den positiven Testbefund (Antigen-Schnelltest oder PCR) vorlegen.
Die Isolation darf erst nach fünf Tagen beendet werden. Allerdings wird empfohlen, auch nach Ablauf von fünf Tagen die Absonderung erst dann zu beenden, wenn eine Testung mittels Schnelltest ein negatives Ergebnis gezeigt hat. Haushaltsmitgliedern von infizierten Personen wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren und sich fünf Tage lang täglich mittels Schnelltest zu testen. Eine Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen besteht nicht mehr.
Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Gemeinsam sicher durch die Pandemie
Informationen des Robert Koch-Instituts
Fragen und Antworten zum Coronavirus von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Hotline der Stadt Hamburg:
040 - 428 28 4000
Weitere Informationen
Hygieneplan der HAW Hamburg, 31.05.2022 (Aktuelle Änderungen gelb markiert)
Rahmensetzende Regelungen für das Wintersemester 2021/22, Oktober 2021
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): SARS-CoV-2 – Schutzstandard für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Merkblatt der Unfallkasse Nord zum Hochschul- und Institutsbetrieb unter Corona-Bedingungen, 1.7.2021
Pandemieplan der HAW Hamburg, 5.3.2020
Pandemieplan der Freien und Hansestadt Hamburg
Hinweise des Personalamtes zum Arbeitsschutz aus Anlass der Coronavirus-Pandemie
Informationen der Behörde für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Informationen zum Händewaschen auf infektionsschutz.de
Husten- und Niesetikette
Übersicht über alle Hamburger Fachämter für Gesundheit