Aktuelle Hinweise
Auslaufen der Eindämmungsmaßnahmen (02.02.2023)
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Seit Anfang 2023 sind die Hamburgische Eindämmungsverordnung und die SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen. Ebenso wurden die bundesrechtlichen Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vorzeitig zum 02.02.2023 beendet. Damit einhergehend wird auch der Hygieneplan der HAW Hamburg, in dem die hochschulspezifischen Infektionsschutzmaßnahmen zusammengefasst wurden, außer Kraft gesetzt.
Weitere Informationen zum Auslaufen der Coronaschutz-Maßnahmen finden sich im aktuellen Rundschreiben des Personalamtes vom 31.01.2023
Absonderungs- und Meldepflichten für infizierte Personen (02.02.2023)
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Mit dem Auslaufen der Eindämmungsmaßnahmen entfällt auch die Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Damit einhergehend ist die Hochschule nicht mehr berechtigt zu fragen, ob eine Coronainfektion vorliegt.
Dennoch werden positiv getestete Personen gebeten, die Hochschule während ihrer Infektion möglichst nicht zu betreten. So kann zum Beispiel infizierten Beschäftigten, die nicht arbeitsunfähig sind, die Möglichkeit gegeben werden, in dieser Zeit ihre Tätigkeit im Home-Office zu verrichten. Studierende mit einer Corona-Infektion sollten ebenfalls Lerninhalte für zuhause zu erhalten können.
Sofern eine Infektion zu einer Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit führt, ist dem Personalservice nach dem dritten Tag der Erkrankung eine schriftliche ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Corona-Morgenrunde (02.02.2023)
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Die Corona-Morgenrunde, die während der Pandemie den internen Krisenstab der HAW Hamburg bildete, stellt auf Beschluss des Präsidiums ihre Arbeit ein. Für den Fall einer weiteren Pandemie bleibt das Gremium als solches erhalten.
Tragen einer Maske an der HAW Hamburg
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Die Entscheidung, eine Maske zum eigenen Schutz zu tragen, ist freiwillig und liegt in der Eigenverantwortung jeder einzelnen Person.
Die an der Hochschule bestehenden Restbestände an Masken können aufgebraucht werden. Weitere zentrale Beschaffungen an Masken sind nicht geplant.
Sofern in einzelnen Bereichen Arbeits- und Lehrsituationen auftreten, bei denen ein höheres Infektionsrisiko als in der Allgemeinbevölkerung vorliegt, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Testangebote für Beschäftigte, die vor Ort an der Hochschule arbeiten (Update: 02.02.2023
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Beschäftigten, die in Präsenz an ihrem Arbeitsplatz in der Hochschule tätig sind, können, die noch im Bestand vorhandenen Testkits verbrauchen. Diese stehen wie bisher an den bekannten Ausgabestellen zur Abholung bereit. Darüber hinaus plant die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) zentral keine weiteren Selbstschnelltests zu beschaffen.
Weiterhin geltende Hygieneregeln
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In allen Gebäuden werden weiter die Voraussetzungen geschaffen, die allgemeinen Basisschutzmaßnahmen (AHA+L Regel) einzuhalten.
Das bedeutet, dass an den Eingängen weiterhin Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden und in den Räumen für einen regelmäßigen Luftaustausch gesorgt werden sollte. Die Dauer, Art und Häufigkeit der Lüftung ist abhängig von den Lüftungsmöglichkeiten, der Dauer der Veranstaltung und der Nutzung des Raumes.
In Räumen mit Fenstern wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen mehrfach in der Stunde stoß und/ oder querzulüften. Dagegen brauchen Räume, die über eine maschinelle Lüftungsanlage verfügen, nicht zusätzlich über die Fenster belüftet zu werden.
Meldungen rund um das Thema Corona
Zur ÜbersichtGültige Rundschreiben des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg
- Rundschreiben vom 31.01.2023 (Personalrechtliche Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus
hier: Auslaufen der Eindämmungsmaßnahmen) - Rundschreiben vom 25.11.2022
- Rundschreiben vom 17.11.2022 (Aufhebung der Absonderungspflicht in Schleswig-Holstein)
- Rundschreiben vom 30.09.2022
- Rundschreiben vom 27.09.2022
- Rundschreiben vom 31.05.2022
- Rundschreiben vom 09.05.2022
- Rundschreiben vom 29.04.2022
- Rundschreiben vom 01.04.2022
- Rundschreiben vom 20.03.2022
- Rundschreiben vom 03.03.2022
- Rundschreiben vom 24.01.2022 mit Anlagen zu Impf- und Genesenennachweisen
- Rundschreiben vom 17.01.2022 mit Anlage zum BK-/MPK-Beschluss v. 07. Januar 2022
- Rundschreiben vom 23.12.2021
- Rundschreiben vom 17.12.2021
- Rundschreiben vom 05.12.2021
- Rundschreiben vom 26.11.2021 (Weitere Hinweise zum IfSG)
- Rundschreiben vom 26.11.2021 (Neufassung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz)
- Rundschreiben vom 22.11.2021 (3G-Regeln am Arbeitsplatz)
- Rundschreiben vom 22.11.2021 (Personalrechtliche Konsequenzen der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer Gesetze)
- Rundschreiben vom 10.09.2021 (Arbeitsschutz, Infektionsschutz)
Anlage Synopse zur Arbeitsschutzverordnung (10.09.2021)
Anlage Synopse zum Infektionsschutzgesetz (10.09.2021) - Rundschreiben vom 02.09.2021 (Arbeitsschutz, 2G-/3G-Modelle)
- Rundschreiben vom 29.6.2021 (Homeoffice)
- Anlage zum Rundschreiben vom 29.6.2021 (Arbeitsschutzverordnung)
- Rundschreiben vom 4.6.2021
- Anlage zum Rundschreiben vom 4.6.2021
- Rundschreiben vom 21.5.2021 (Impfnachweise);
- Anlage zum Rundschreiben vom 21.5.2021
- Rundschreiben vom 7.5.2021 (Impfprioririsierung)
- Rundschreiben vom 30.4.2021
- Rundschreiben vom 14.4.2021
- Rundschreiben vom 1.4.2021
- Rundschreiben vom 18.3.2021 (Corona-Selbsttestungen)
- Rundschreiben vom 4.3.2021
- Rundschreiben vom 12.2.2021
- Rundschreiben vom 2.2.2021 (FAQ Kinderkrankentage)
- Rundschreiben vom 28.1.2021
- Rundschreiben vom 24.1.2021
- Rundschreiben vom 22.1.2021
- Rundschreiben vom 20.1.2021
- Rundschreiben vom 15.12.2020
- Rundschreiben vom 8.12.2020
- Rundschreiben vom 29.11.2020
- Rundschreiben vom 01.11.2020
- Rundschreiben vom 30.10.2020
- Rundschreiben vom 01.10.2020
- Rundschreiben vom 01.09.2020
- Rundschreiben vom 31.07.2020
- Rundschreiben vom 30.06.2020
- Rundschreiben vom 16.03.2020