Aktuelle Informationen, Fragen und Antworten zum Umgang mit dem Coronavirus
Sind Prüfungen für Studierende vorgesehen? Was passiert im laufenden Semester und danach? Was bedeutet "geschützte Präsenz"? Welche Veränderungen der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte, Forschende etc. bringt die aktuelle Coronavirus-Pandemiesituation mit sich? Antworten zu diesen und weiteren Fragen zum Umgang der Hochschule mit dem Coronavirus finden Sie auf dieser Seite.
Aufgrund der dynamischen Entwicklungen sind weitere Entscheidungen und Maßnahmen möglich. Bitte beachten Sie darum auch regelmäßig die Aktualisierungen auf dieser Webseite (Aktualisierungsdatum der jeweiligen Frage) und überprüfen Sie den Eingang in Ihrem E-Mailpostfach.
Aktuelle Hinweise
Aufgrund der sehr dynamischen und ernst zu nehmenden Pandemie-Situation hat die Hochschulleitung beschlossen, den Präsenzbetrieb bis auf Weiteres deutlich einzuschränken. Studentische Lernräume, die Bibliotheken, die Fakultätsservicebüros, das Chipkartenservicebüro und die Infothek des Studierendenzentrums bleiben geschlossen.
Maskenpflicht (Update 8.4.2021)
Die erweiterte Maskenpflicht wurde verschärft: Die sogenannten medizinische Masken müssen in den Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschule durchgängig getragen werden. Das Abnehmen der Maske ist nur dann zulässig, wenn es sich um einen geschlossenen Raum handelt, in dem lediglich eine Person anwesend ist, oder eine geeignete Vorrichtung (z.B. Spuckschutzwände) vorhanden ist, durch die die Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen verhindert wird.
Testungen (Update 8.4.2021)
Studierende dürfen an Präsenzlehrveranstaltungen nur dann teilnehmen, wenn sie an dem jeweiligen Tag zuvor einen Coronavirus-Test durchgeführt haben und das Testergebnis negativ ist. Hierzu kann an der Hochschule unter Aufsicht ein kostenloser Selbst-Schnelltest durchgeführt werden. Alternativ ist es möglich, die Testung in einer Einrichtung (z.B. Testzentrum) vornehmen und bestätigen zu lassen. Beschäftigten, die durchweg im Präsenzdienst tätig sind, wird empfohlen, im Rahmen der verfügbaren Testmengen mindestens zwei Tests pro Woche durchzuführen.
QR-Code-Erfassung
Bei allen Veranstaltungen und Besprechungen, die dennoch in Präsenz stattfinden, erfolgt eine Kontakterhebung mittels eines QR-Codes. Dafür wurden jedem Raum an der HAW Hamburg QR-Codes zugeordnet, in dem Seminare, Vorlesungen, Laborarbeiten, Besprechungen etc. stattfinden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich über die URL unter dem QR-Code einzuchecken. Für jeden Raum werden die maximalen Belegungszahlen durch Aushang bekannt gegeben und dürfen nicht überschritten werden.
Gesundheit
Corona: Wie können wir uns stärken? (Für Studierende)
Gesundes Home Office (im Beschäftigtenportal)
Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zur Gesundheitsprävention
Ansprechpersonen
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Ansprechstelle für Studierende:
studienberatung (@) haw-hamburg.de
Medienanfragen:
presse (@) haw-hamburg.de
Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz:
arbeitsschutz (@) haw-hamburg.de
Fragen zu Gebäude- und Technikangelegenheiten:
fm-leitung (@) haw-hamburg.de
Fragen der Beschäftigten (z.B. zu Homeoffice-Regelungen)
HAW-Personalservice (@) haw-hamburg.de
Rechtliche Fragen:
Justitiariat (@) haw-hamburg.de
Ansprechpersonen bei festgestellter Corona-Infektion (Update 2.11.2020)
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Sollte bei Ihnen eine Corona-Infektion festgestellt werden, melden Sie sich bitte bei den ‚Corona-Single Point of Contacts‘ (Corona-SPOCs) der Fakultäten bzw. der Hochschulverwaltung. Dort werden die Informations- bzw. Kommunikationsketten koordiniert:
Zentrale Hochschulverwaltung
Corona-SPOC-Beschaeftige (@) haw-hamburg.de
Fakultät Technik und Informatik
Corona-SPOC-TI (@) haw-hamburg.de
Fakultät Life Sciences
Corona-SPOC-LS (@) haw-hamburg.de
Fakultät Wirtschaft und Soziales
Corona-SPOC-WS (@) haw-hamburg.de
Fakultät Design, Medien und Kommunikation
Corona-Spoc-DMI (@) haw-hamburg.de
FAQs zum aktuellen Betrieb der HAW Hamburg im Umgang mit dem Coronavirus
Allgemeine Regelungen
Veränderte Öffnungszeiten
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Die Öffnungszeiten der einzelnen Gebäude der HAW Hamburg wurden bis auf Weiteres geändert:
Alexanderstraße 1 – Die Gebäude werden jeweils ab 18 Uhr geschlossen.
Berliner Tor 5, BT7, BT9, BT11, BT13 und BT21 – Die Gebäude werden jeweils ab 18:00 Uhr geschlossen.
Stiftstraße 69 – Das Gebäude wird ab 18 Uhr geschlossen.
Armgartstraße 24 und Finkenau 31/35 – Die Gebäude werden jeweils ab 18:00 Uhr geschlossen.
Ulmenliet 20 – Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Samstag/Sonntag geschlossen. Hiervon ausgenommen sind im Vorwege angemeldete Klausuren, Prüfungen und Praktika.
Wie ist der Zutritt zu den Gebäuden und Räumen der HAW Hamburg geregelt? (Update 1.2.2021)
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Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, Ihren Aufenthalt in den Gebäuden der HAW Hamburg auf das notwendige Maß zu beschränken. Alle Personen (Studierende, Gäste, Beschäftigte von externen Dienstleistern etc.) sind dazu aufgefordert, die Gebäude der Hochschule nach Ende einer Veranstaltung oder eines Termins direkt zu verlassen.
Personen, die Symptome (z.B. Husten, Fieber, Durchfall) aufweisen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten könnten und ärztlich nicht abgeklärt sind, ist der Aufenthalt an der HAW Hamburg grundsätzlich untersagt.
Der Zutritt zu den Gebäuden der HAW Hamburg wird so reglementiert, dass anwesende Personen auf der jeweils zur Verfügung stehenden Fläche einen Mindestabstand von 1,5 Metern (Abstandsgebot) einhalten können. Hierfür sind an geeigneten Stellen Fußbodenmarkierungen angebracht.
Auf die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands, der Maskenpflicht sowie des Zutrittsverbots für Menschen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung weisen wir mit Aushängen an den Eingängen der Gebäude hin.
Die Reduzierung der Personenzahlen erreichen wir durch die verminderte Anzahl an Präsenzveranstaltungen. Weiterhin werden die an den Lehrveranstaltungen teilnehmenden Gruppengrößen verkleinert. Die Belegungszahlen von Seminar- und Lernräumen legen wir unter Beachtung der Abstandsregel fest. Die unter diesen Bedingungen ermittelten maximalen Belegungszahlen werden in jedem Raum durch Aushang bekannt gegeben und dürfen nicht überschritten werden.
Die Kontaktdatenerhebung in Präsenz-Veranstaltungen und Besprechungsräumen erfolgt mittels eines QR-Codes. Dafür wurden jedem Raum an der HAW Hamburg QR-Codes zugeordnet, in dem Seminare, Vorlesungen, Laborarbeiten, Besprechungen etc. stattfinden.
Bei Fragen zu konkreten Raumkapazitäten an der Hochschule kontaktieren Sie bitte das Team Gebäudeservice: peggy.scheiba@haw-hamburg.de
Welche Regelungen gelten für die Nutzung von öffentlichen Bereichen (Foyers, Verkehrswege, Fahrstühle, Teeküchen) in den Gebäuden der HAW Hamburg (Update 25.1.2021)
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Für die geschützte Präsenzlehre und für das persönliche Erscheinen am Arbeitsplatz der HAW Hamburg gilt als oberste Maxime die Einhaltung der Abstandsregel (mindestens 1,5 m) sowie der Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Husten- und Niesetikette).
Um das Infektionsrisiko zu minimieren, sind in den öffentlichen Bereichen der HAW Hamburg folgende Regelungen einzuhalten:
- Auf den allgemeinen Verkehrsflächen (z.B. Foyers, Flure vor Prüfungs- und Laborräumen) der HAW Hamburg haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNS) zu tragen. Seit dem 22. Januar 2021 gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Aus diesem Grund dürfen in den Gebäuden der HAW Hamburg nur noch sogenannte medizinische Masken getragen werden. Sie schützen besser als Alltagsmasken aus Stoff und unterliegen geprüften Standards.
- In den Eingangsbereichen aller Gebäude werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.
- Die Hinweisschilder und Fußbodenmarkierungen zur Abstandshaltung sind zu beachten.
- Fahrstühle dürfen von maximal zwei Personen benutzt werden unter der Voraussetzung, dass beide Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darüber hinaus werden alle Anwesenden gebeten, die Fahrstühle so wenig wie möglich zu nutzen, damit sie den Personen, die unabdingbar darauf angewiesen sind, zur Verfügung stehen.
- Teeküchen, Kopierräume und vergleichbare Räume, in denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sind nur von einer Person gleichzeitig zu nutzen.
Was ist in Bezug auf die Mund-Nasen-Bedeckungen zu beachten? (Update 25.1.2021)
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Nicht nur auf den allgemeinen Verkehrsflächen (z.B. Foyers, Flure vor Prüfungs- und Laborräumen) der HAW Hamburg, sondern auch in den Lehrveranstaltungen am Platz sowie in den Bibliotheken haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In anderen Bereichen ist dies erforderlich, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m nicht durchgehend gewährleistet werden kann (siehe Hinweise zum Zutritt der Gebäude und zur Nutzung der öffentlichen Bereiche.)
Seit dem 22. Januar 2021 gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Aus diesem Grund dürfen in den Gebäuden der HAW Hamburg nur noch sogenannte medizinische Masken getragen werden. Sie schützen besser als Alltagsmasken aus Stoff und unterliegen geprüften Standards.
Vor den Hochschulgebäuden werden Studierende und Mitarbeitende gebeten, den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Studierende und Beschäftigte, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von der Pflicht ausgenommen. Der Umstand, dass keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen (z.B. durch eine ärztliche Bescheinigung, einen Allergiker-Pass oder einen Schwerbehindertenausweis). Beschäftigte und Studierende mit einer Hörbeeinträchtigung, die auf das (zusätzliche) Lesen der Lippenbewegungen angewiesen sind, können für kurze Gespräche ebenfalls auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichten. In beiden Fällen ist erforderlich, dass die Personen, die keine Maske tragen, den Mindestabstand durchgehend einhalten, damit sie andere nicht gefährden.
Gibt es besondere Reinigungsmaßnahmen und Lüftungsmaßnahmen? (Update 1.9.2020)
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Die Reinigungsintervalle und -arten wurden vom Facility Management, Team Gebäudeservice (Kontakt: reinigungsmanagement@haw-hamburg.de), in Abstimmung mit den Fakultäten angepasst.
Weitere Informationen zu diesem Thema unter Punkt 5.1. "Reinigung" im Hygieneplan der HAW Hamburg.
Um das Infektionsrisiko durch das Einatmen von virenbehafteter Luft (einschließlich der darin enthaltenen Aerosole) zu reduzieren, ist es wichtig, für einen regelmäßigen Luftaustausch zu sorgen.
Unsere Maßnahmen hierzu finden Sie unter Punkt 5.2. "Lüftung" im Hygieneplan der HAW Hamburg.
Was muss ich tun, wenn ich positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder Kontakt mit einer vom Coronavirus infizierten Person hatte? (Update 2.11.2020)
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Wenn Sie Kontakt zu einer bestätigt infizierten Person hatten oder bereits positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen Sie unverzüglich Kontakt zu dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen.
Melden Sie sich bitte außerdem bei dem zuständigen ‚Corona-Single Point of Contact‘ (Corona-SPOC) der Fakultät bzw. der Hochschulverwaltung. Dort werden die Informations- bzw. Kommunikationsketten koordiniert:
Zentrale Hochschulverwaltung
Corona-SPOC-Beschaeftige (@) haw-hamburg.de
Fakultät Technik und Informatik
Corona-SPOC-TI (@) haw-hamburg.de
Fakultät Life Sciences
Corona-SPOC-LS (@) haw-hamburg.de
Fakultät Wirtschaft und Soziales
Corona-SPOC-WS (@) haw-hamburg.de
Fakultät Design, Medien und Kommunikation
Corona-Spoc-DMI (@) haw-hamburg.de
Bitte teilen Sie der Hochschule mit, welche Anweisungen Sie vom Gesundheitsamt erhalten haben.
Bleiben Sie zu Hause und folgen Sie den Anweisungen des Gesundheitsamtes. Suchen Sie auf keinen Fall eine Arztpraxis, ohne vorherige telefonische Absprache auf.
Informationen des Robert Koch-Instituts
Fragen und Antworten zum Coronavirus von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Hotline der Stadt Hamburg:
040 - 428 28 4000
Umgang mit Corona-Fällen an der HAW Hamburg
Weitere Informationen
Hygieneplan der HAW Hamburg, 08.04.2021 (Aktuelle Änderungen gelb markiert)
Pandemieplan der HAW Hamburg, 5.3.2020
Pandemieplan der Freien und Hansestadt Hamburg
Hinweise des Personalamtes zum Arbeitsschutz aus Anlass der Coronavirus-Pandemie
Merkblatt des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD) der Hochschule
Informationen der Behörde für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Informationen zum Händewaschen auf infektionsschutz.de
Husten- und Niesetikette
Übersicht über alle Hamburger Fachämter für Gesundheit