Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz

1. Teilnahmebedingung
Nur Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag entrichtet haben, können Leistungen des Vereins zur Förderung der Ökotrophologie in Anspruch nehmen.

2. Teilnahmeanspruch von Veranstaltungen/Exkursionen
Nach Anmeldung zu einer Veranstaltung/Exkursion erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Ein Anspruch auf einen Platz bei Exkursionen und teilnahmebeschränkten Veranstaltungen besteht nicht. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen reserviert.

3. Unentschuldigtes Fehlen
Bei unentschuldigtem Fehlen nach einer Anmeldung zu einer Exkursion oder Veranstaltung wird eine sechsmonatige Sperrfrist für weitere Teilnahmen an anmeldepflichtigen Veranstaltungen verhängt.

4. Abmeldung von Veranstaltungen/Exkursionen
Jederzeit kann sich von angemeldeten Veranstaltung und Exkursionen abgemeldet werden. Dies bedarf der schriftlichen Form. Eine E-Mail ist ausreichend. Die freigewordenen Plätze werden den nächsten Interessierten zur Verfügung gestellt.

Die späteste Abmeldung ist zwei Tage vor der Veranstaltung. Danach ist eine Abmeldung nur mit offizieller Krankmeldung möglich. Bei unentschuldigtem Fehlen oder zu später Abmeldung werden die Kosten in Rechnung gestellt.

5. Kostenrückerstattung
Bei kostenpflichtigen Exkursionen und Veranstaltungen erfolgt bei Absage durch die Teilnehmenden keine Kostenrückerstattung. 

6. Datenschutz
Der Verein zur Förderung der Ökotrophologie gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter. Sollten bei Veranstaltungen die Weitergabe persönlicher Daten Voraussetzung zur Anmeldung sein, werden Sie entsprechend informiert.

7. Dafür verwenden wir ihre persönliche Daten
Zum Zusenden des Newsletters mit den Aktivitäten des Vereins, zur Erfassung des Mitgliedsbeitrags und Ausstellung der Spendenbescheinigung sowie zum Zusenden der Einladung zur Mitgliederversammlung.

Alle anderen persönlichen Datenerhebungen, die für Exkursionen notwendig sind wie z.B. Telefonnummer oder Kontodaten, werden bei den Exkursionteilnehmenden direkt angefragt und nach der jeweiligen Exkursion umgehend wieder gelöscht.

8. Kündigung/Austritt aus dem Verein zur Förderung der Ökotrophologie
Das Geschäftsjahr des Vereins ist vom 1.1. bis 31.12 eines jedes Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Jahresende. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Eine E-Mail ist ausreichend.

Stand 25.05.2018