Jugendgerichtshilfe Hamburg

Arbeitsfeld:

Straffälligenhilfe

Wird gegen junge Menschen ein Strafverfahren eingeleitet und durchgeführt, haben Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Vollzugsanstalten unverzüglich das örtlich zuständige Jugendamt einzuschalten und am gesamten Verfahren zu beteiligen. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, als Jugendgerichtshilfe(JGH) im Jugendstrafverfahren mitzuwirken. Die JGH Hamburg ist dem Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe (E/SG) des Bezirksamtes Eimsbüttelzugeordnet, das diese Aufgabe für ganz Hamburg wahrnimmt. Die Abteilung Jugendgerichtshilfe teilt sich in vier Abschnitte auf, die in den Bereichen West, Ost und Süd Standorte unterhalten.

Die JGH unterstützt die Jugendlichen, deren Sorgeberechtigte oder die jungen Volljährigen während des Strafverfahrens. Sie prüft, ob Leistungen derJugendhilfe oder andere Hilfen erforderlich sind, führt diese im Bedarfsfall selbst durch oder leitet sie ein. Die JGH ermittelt die erforderlichen Daten zur Entwicklung der Beschuldigten, zu deren Persönlichkeit, zu familiären und außerfamiliären Einflüssen sowie zu eingeleiteten oder durchgeführten Leistungender Jugendhilfe und zu deren Ergebnissen.

Sie informiert die beteiligten Behörden über ihre Erkenntnisse - soweit sie für das Strafverfahren von Bedeutung sind - und empfiehlt Maßnahmen, die ausSicht der Jugendhilfe zu ergreifen sind. Kommt es zu Gerichtsverhandlungen, hat die JGH ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht.

Um auf Straffälligkeit junger Menschen individuell reagieren zu können, hält die JGH ein differenziertes Angebot ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz vor.

Aufgabenbereich während des Praktikums:

Die JGH Hamburg bietet Studierenden der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg die Gelegenheit, sich in einem exemplarischen Feld der sozialen Arbeit mit professionellem Handeln auseinanderzusetzen.

Im Rahmen eines hochschulgelenkten bzw. integrierten Praktikums lernen sie die im Studium gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und erworbenen Methodenkenntnisse in ihrer Bedeutung und Auswirkung auf professionelles Handeln zu erfassen und einzuschätzen, das im Studium angeeignete theoretische Wissen in der Praxis anzuwenden, durch Eigenstudium zu erweitern und zu reflektieren, fachliche Aufgaben unter Beachtung der rechtlichen, organisatorischen und ökonomischen Rahmenbedingungen auszuführen.

Die JGH Hamburg bietet ein fachlich anspruchsvolles und interessantes Aufgabengebiet an der Schnittstelle von Jugendhilfe, Polizei und Justiz.
Während des Praktikums werden Hospitationen bei den Institutionen durchgeführt, die mit der JGH Hamburg im Jugendstrafverfahren kooperieren. Mit der Praxisanleitung sind geeignete sozialpädagogische Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung betraut.

Anforderungsprofil ggf. Voraussetzungen:

Erforderliche Fähigkeiten:

  • Befähigung zum empathischen und gleichzeitig distanzwahrenden Umgang mit straffälligen jungen Menschen und deren Angehörigen
  • Urteilsvermögen und Fähigkeiten zur Problemlösung sowie Beratungskompetenz
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation
  • Organisationstalent, planerische Fähigkeiten
  • Fähigkeit zur anlassbezogenen und überzeugenden Argumentation

Erforderliche Fachkenntnisse:

  • Kenntnisse der sozialpädagogischen Handlungsmethoden für die Arbeit mit Jugendlichen und Heranwachsenden
  • allgemeine Kenntnisse des Jugendgerichtsgesetzes, des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe, des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts
  • aktuelle kriminologische Erkenntnisse

Hinweis:

Für die dargestellten Inhalte ist die Praktikumsstelle verantwortlich. Über die fachliche Eignung und Passung zum Theorie-Praxis-Seminar entscheiden die jeweiligen TPS-Leiterinnen und TPS-Leiter der HAW Hamburg.


Anschrift:
Jugendgerichtshilfe Hamburg
Weidestraße 122 c (AlsterCity)
22083 Hamburg
Jugendgerichtshilfe

Ansprechperson für Bewerbungen:
Abteilungsleitung
Herrn Michael Hoppe
Tel. 040 / 428 01 4535

Herrn Thorsten Müller
Tel. 040 / 428 01 2316

Bewerber*innen senden ihre schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf und Lichtbild per E-Mail an: jugendgerichtshilfe (at) eimsbuettel.hamburg (dot) de

Sprechzeiten für Praktikumsanfragen:
zu den allgemeinen Geschäftszeiten