Fördermöglichkeiten berufsbegleitende Weiter­bildung

Der Weiterbildungsbonus Hamburg
Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 werden Sie mit bis zu 50% und maximal 750,- Euro der Kosten für die berufliche Qualifizierung unterstützt. Antragsberechtigt sind Beschäftigte Hamburger Unternehmen, auch mit geringer Qualifizierung oder Migrationshintergrund sowie Personalverantwortliche in kleinen und mittleren Unternehmen.

Lassen Sie sich individuell beraten - Ihr Link zum Weiterbildungsbonus
 


Die Länderprogramme im Norden:

Der Schleswig-HolsteinWeiterbildungsbonus übernimmt für antragsberechtigte Personengruppen, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen, 50 Prozent der Kurskosten, die 3.000 Euro nicht übersteigen dürfen. Die übrigen 50 Prozent muss der Arbeitgeber übernehmen. Zugleich darf jede/r Antragsteller/in nur ein Mal während der gesamten Förderperiode eine Förderung erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der IB.SH Förderbank.

Weiterbildung in Niedersachsen - WiN
Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen mit unter 50 Beschäftigten können bis zu 50% der Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.

Weitere Infos erhalten Sie bei der NBank - der Förderbank für Niedersachsen.

Der Bremer Weiterbildungsscheck
Für die einzelnen Zielgruppen aus Bremen gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen und Förderhöhen. Der Weiterbildungsscheck deckt zwischen 50 und 100 Prozent der Kurskosten ab und kann einen Wert von maximal 500 Euro bis maximal 9.000 Euro umfassen – je nachdem, wer ihn für welche Art der Weiterbildung beantragt.

Mit der Programmdurchführung beauftragt ist die Programmstelle beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, wo Sie detaillierte Informationen erhalten.

Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmen erhalten pro Bildungsscheck grundsätzlich einen Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500 Euro. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Zuwendung von bis zu 3.000 Euro gewährt werden.

Weiteres auf den Seiten der GSA - Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwickung.

Bildungsscheck Brandenburg
Der Bildungsscheck gilt für individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren. Die Grundlage bildet ein vorab definiertes individuelles Bildungsziel. Die Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren müssen mehr als 1.000 Euro betragen. Antragsteller erhalten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erstattet, jedoch maximal 3.000 Euro pro Antrag. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 Prozent.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
 


Weiterbildungsstipendium vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für hervorragend abgeschlossene duale Ausbildungen oder Gesundheitsfachberufe.
Das Stipendium gilt für 3 Jahre. Für berufsbegleitende Weiterbildungen, Seminare, Studiengänge (zuzügl. Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungsgebühren) können Gelder von insgesamt 7.200,- Euro und einen IT-Bonus von 250,- Euro  zur Anschaffung eines Computers gewährt werden. (Je Fördermaßnahme 10% Eigenanteil.)

Für Details zum Weiterbildungsstipendium klicken Sie auf Link.
 

Steuerliche Aspekte

Berufsbezogene Weiterbildungen sind absetzbar und können unter Werbungskosten unbegrenzt steuerlich geltend gemacht werden. 

 

Alle Angaben ohne Gewähr.