Studienabschlussförderung
Internationale Bachelor- und Master-Studierende der HAW Hamburg können sich in der Abschlussphase ihres Studiums für eine Studienabschlussförderung bewerben. Sie können sich für eine DAAD-Förderung beim International Office der HAW Hamburg bewerben und für eine Förderung durch Landesmittel beim Studierendenwerk Hamburg.
Landesmittel überschreiten in hohem Maße die Mittel, die vom DAAD für eine Studienabschlussförderung zur Verfügung stehen. Die Chancen, beim Studierendenwerk Hamburg eine Förderung zu erhalten, sind also deutlich höher. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Bewerbung beim Studierendenwerk Hamburg
Bewerbungsvoraussetzungen
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Sie können sich für eine Abschlussförderung beim Studierendenwerk Hamburg bewerben, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind internationale*r Bachelor- oder Masterstudierende*r der HAW Hamburg
- Sie planen, Ihr Studium spätestens 12 Monate nach Antragstellung abzuschließen.
- Sie finanzieren Ihr Studium selbst und können eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen (Sie müssen nachweisen, dass Sie mit Ihrem eigenen Einkommen bzw. Vermögen die monatlichen Ausgaben, die Sie während der Abschlussphase haben, nicht abdecken können).
- Sie beziehen kein BAföG oder andere staatliche Leistungen.
Dauer und Höhe der Förderung
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Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrer finanziellen Situation und den vorhandenen Mitteln und wird für ein Semester bewilligt. Für eine Verlängerung müssen Sie sich erneut bewerben.
Bewerbungsfristen
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Sommersemester: 31. März eines jeden Jahres
Wintersemester: 30. September eines jeden Jahres
Bewerbungen, die außerhalb dieser Zeiträume eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen
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Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie direkt beim Studierendenwerk Hamburg in der Grindelallee 9 und der Antrag ist auch dort in Papierform abzugeben. Es empfiehlt sich, die Bewerbung frühzeitig vorzubereiten.
Kontakt
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Studierendenwerk Hamburg
Grindelallee 9, 6. Stock, Raum 605
20146 Hamburg
(Nähe Bahnhof Dammtor)
Telefon: +49 / 40 / 42 815 - 5144, - 5145
E-Mail: examensfoerderung@studierendenwerk-hamburg.de
Bewerbung beim International Office der HAW Hamburg für eine DAAD-Förderung
Bewerbungsvoraussetzungen
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- Sie sind internationale*r Bachelor- oder Masterstudierende*r der HAW Hamburg.
- Sie haben Ihre Thesis bereits angemeldet oder
- Sie arbeiten derzeit an Ihrer Thesis und werden diese demnächst anmelden (Nachweise erforderlich)
- Sie haben gute Leistungen im Studium erbracht.
- Sie finanzieren Ihr Studium selbst und können eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen (Sie müssen nachweisen, dass Sie mit Ihrem eigenen Einkommen bzw. Vermögen die monatlichen Ausgaben, die Sie während der Abschlussphase haben, nicht abdecken können).
- Sie haben in Ihrem bisherigen Studiengang noch keine Studienabschlussförderung erhalten (z.B. das Examensstipendium vom Studierenendenwerk Hamburg).
Dauer und Höhe der Förderung
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Die Dauer der Förderung richtet sich danach, wann Sie Ihre Abschlussarbeit einreichen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrer finanziellen Situation und den vorhandenen Mitteln.
Bewerbungsfristen
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Bewerbungen werden in folgenden Zeiträumen entgegengenommen:
Wintersemester:
1. November bis 31. Januar eines jeden Jahres
Sommersemester:
1. Mai bis 31. Juli eines jeden Jahres
In diesen Zeiträumen können Sie sich jederzeit für eine Förderung bewerben.
Förderentscheidungen werden innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Bewerbung getroffen.
Bewerbungsunterlagen
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Folgende Unterlagen müssen vollständig per E-Mail (in einer gesammelten pdf-Datei) eingereicht werden:
- Motivationsschreiben, in dem Sie darstellen, warum Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
- Bestätigung über die Anmeldung der Thesis (kann auch im Förderzeitraum nachgereicht werden) oder
- Nachweise über das Thema und den Fortschritt Ihrer Thesis
- Tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- Immatrikulationsbescheinigung aus myHAW
- Aktuelle Leistungsübersicht aus myHAW
- Studienabschlussprognose des/der Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV)
- Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach §16 (für Nicht-EU-Bürger*innen) bzw. Kopie des Passes/ Personalausweises (für EU-Bürger*innen)
- Formular zur finanziellen Situation
- Formular Bankdaten
- Kontoauszüge der letzten drei Monate (Bitte geben Sie alle Konten an, die Sie haben. Es muss deutlich werden, wie Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren.)
Bewerbung und Kontakt
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Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an: teresa.schaubs@haw-hamburg.de
Kontakt
International Office
Teresa Schaubs
T +49.40.428 75-9183
Campus Berliner Tor
Studierendenzentrum
Stiftstr. 69 / Gebäude G
20099 Hamburg
Fragen und Antworten
Aufenthaltstitel
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Welcher Aufenthaltstitel ist Voraussetzung, um sich für eine Studienabschlussförderung bewerben zu können?
Antragsberechtigt für die Studienabschlussförderung sind Studierende mit einem Aufenthaltsstatus nach §16 (Aufenthalt zum Zwecke des Studiums) und EU-Bürger*innen, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG oder andere staatliche Leistungen haben. Geflüchtete internationale Studierende können sich nicht auf diese Stipendien bewerben. Internationale Studierende, mit einem anderen Aufenthaltsstatus können nur in Ausnahmefällen und nach Klärung der individuellen Situation gefördert werden.
Ich habe aktuell nur eine Fiktionsbescheinigung, ist diese ausreichend?
Ja.
Auswahl
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Nach welchen Kriterien werden Förderentscheidungen getroffen?
Für eine Förderung beim Studierendenwerk Hamburg zählt vorrangig Ihre finanzielle Situation und der geplante Zeitpunkt Ihres Abschlusses. Für eine Förderung durch den DAAD müssen Sie ebenfalls gute Leistungen im Studium erbracht haben.
Wann kann ich mit einer Entscheidung rechnen?
In der Regel bekommen Sie innerhalb von vier Wochen nach der Bewerbungsfrist das Ergebnis Ihrer Bewerbung mitgeteilt.
BAföG
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Kann ich eine Studienabschlussförderung erhalten, wenn ich BAföG bekomme?
Nein.
Wann bin ich als internationale*r Studierende BAföG-berechtigt?
Sie sind BAföG-berechtigt, wenn Sie die Voraussetzungen des § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfüllen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung beim Amt für Ausbildungsförderung. Das sollten Sie in jedem Fall tun, wenn
- Sie keinen Aufenthaltsstatus nach §16 Aufenthaltsgesetz haben
- Sie EU-Bürger*in sind und einer studentischen Nebentätigkeit nachgehen oder vor Ihrem Studium in Deutschland gearbeitet haben
- Sie eine*n Ehepartner*in deutscher Staatsangehörigkeit haben, der/die in Deutschland eine berufliche Tätigkeit ausübt
Bewerbungsvoraussetzungen
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Ich plane, mein Studium innerhalb eines Jahres abzuschließen, für welche Förderung kann ich mich bewerben?
In dem Fall können Sie sich nur für eine Förderung beim Studierendenwerk Hamburg bewerben. Sie müssen nachweisen, dass Sie max. noch 60 CP erbringen müssen. Falls Ihnen noch mehr als 60 CP fehlen, dann müssen Sie glaubhaft darlegen, dass Sie diese innerhalb von zwei Semestern erbringen können.
Ich plane, mein Studium innerhalb eines Semesters abzuschließen, für welche Förderung kann ich mich bewerben?
In dem Fall können Sie sich sowohl beim Studierendenwerk Hamburg als auch beim International Office für eine DAAD-Förderung bewerben. Für eine DAAD-Förderung müssen Sie nachweisen, dass Sie max. noch 30 CP erbringen müssen und planen, im laufenden Semester Ihre Abschlussarbeit fertigzustellen. Sie können aber nur eine Förderung erhalten.
Ich befinde mich im Zwischensemester (bin also für den Master eingeschrieben, schreibe aber noch meine Bachelorarbeit), darf ich mich bewerben?
Sie können sich bewerben. Ob Sie gefördert werden, entscheidet im Einzelfall der jeweilige Förderausschuss.
Ich studiere den Master of Public Health oder den European Master of Medical Technology and Healthcare Business, kann ich mich für das Stipendium bewerben?
Studierende dieser Studiengänge sind in der Regel von einer Förderung ausgeschlossen. In seltenen Fällen können Bewerbungen von Studierenden dieser Studiengänge in einem Wintersemester berücksichtigt werden, falls zu diesem Zeitpunkt noch Restmittel zur Verfügung stehen, eine eindeutige finanzielle Notlage nachgewiesen werden kann und andere geeignete Bewerber*innen bereits gefördert wurden.
Doppelförderung
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Kann ich beide Förderungen gleichzeitig erhalten?
Nein.
Kann ich zusätzlich zur Studienabschlussförderung noch andere Stipendien erhalten?
Förderung durch das Studierendenwerk Hamburg: Eine Doppelförderung mit Stipendien des International Office und der Studienabschlussförderung des DAAD ist ausgeschlossen. Sollten Sie Stipendien anderer Förderer erhalten, wie z.B. das Deutschlandstipendium oder ein Engagementstipendium, so wird diese Förderung als Einkommen gezählt.
Förderung durch den DAAD: Eine Doppelförderung mit anderen Stipendien ist ausgeschlossen.
Finanzielle Situation
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Warum muss ich meine finanzielle Situation so detailliert in der Bewerbung angeben?
Ihre finanzielle Situation ist bei der Studienabschlussförderung die wichtigste Entscheidungsgrundlage.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die finanzielle Situation?
Machen Sie bitte Angaben dazu, wie Ihre finanzielle Situation in dem Zeitraum sein wird, für den Sie die Förderung beantragen. Wenn Sie also z.B. derzeit eine Tätigkeit ausüben, die Sie im Zeitraum der Förderung nicht mehr ausüben werden oder wenn Sie planen, Ihre Stundenanzahl zu reduzieren, damit Sie sich mehr auf Ihre Abschlussarbeit konzentrieren können, dann geben Sie das in Ihrer Bewerbung unbedingt an. Geben Sie dann das Gehalt an, das Sie im Förderzeitraum verdienen werden.
Gibt es ein maximales Einkommen?
Übersteigen Ihre Eigenmittel (also Ihr eigenes Einkommen und Ihr Vermögen geteilt durch die Anzahl der Monate bis zu Ihrem Abschluss) den monatlichen BAföG-Satz (derzeit 853 Euro), dann können Sie keine Studienabschlussförderung erhalten.
Wie wirkt sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis auf meine Chancen aus, eine Förderung zu bekommen?
Bestehende Arbeitsverträge werden voll auf den Förderbetrag angerechnet. Es lohnt sich also, Ihre Arbeitsstunden in Ihrer Abschlussphase zu reduzieren, damit Sie sich voll und ganz auf den Studienabschluss konzentrieren können. Am besten sprechen Sie die Stundenreduzierung genau mit Ihrem Arbeitgeber ab. Natürlich gibt es keine Garantie für die Bewilligung einer Studienabschlussförderung. Trotzdem gilt: Je weniger Eigenmittel Sie haben, um Ihren Studienabschluss zu finanzieren, desto höher wird Ihr Förderbetrag ausfallen (je nach vorhandenen Mitteln).
Förderungshöchstdauer
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Wie oft kann ich eine Studienabschlussförderung erhalten?
Die Studienabschlussförderung können Sie insgesamt maximal ein Jahr erhalten. Wenn Sie bereits ein Semester lang eine Förderung des Studierendenwerks Hamburg erhalten haben, dann können sie dort erneut einen Antrag für ein weiteres Semester stellen, aber keine Abschlussförderung des DAAD mehr erhalten.
Wenn Sie eine Studienabschlussförderung des DAAD über ein Semester erhalten haben, können Sie sich im darauffolgenden Semester noch für eine Förderung beim Studierendenwerk Hamburg bewerben, sollten Sie Ihr Studium nicht in der geplanten Zeit abgeschlossen haben.
Gutachten
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Brauche ich Gutachten von Lehrenden?
Nein, stattdessen benötigen Sie eine Bescheinigung der/des Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) über Ihre bisher erbrachten Leistungen und den geplanten Zeitpunkt Ihres Studienabschlusses.
Leistungsübersicht
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Ich habe die erforderlichen Leistungspunkte schon erreicht, es wurden aber noch nicht alle Prüfungsleistungen in meiner Notenübersicht eingetragen, was soll ich machen?
Kontaktieren Sie bitte die entsprechenden Lehrenden und bitte Sie sie, Ihre Prüfungsergebnisse zu veröffentlichen. Sollten bis zur Bewerbungsdeadline noch nicht alle Prüfungsergebnisse veröffentlicht sein, reichen Sie bitte eine Übersicht über Ihre angemeldeten Prüfungen ein. Sollten Sie im letzten Semester ein Praktikum absolviert haben, das noch nicht eingetragen wurde, können Sie auch eine Bestätigung des Unternehmens über das absolvierte Praktikum einreichen.
Motivationsschreiben
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Muss ich ein Motivationsschreiben einreichen?
Bei einer Bewerbung für eine DAAD-Förderung müssen Sie ein Motivationsschreiben einreichen.
Worauf soll ich im Motivationsschreiben eingehen?
Beschreiben Sie bitte, ob bei Ihnen noch Prüfungen ausstehen und falls ja, wie viele Leistungspunkte Sie noch erbringen müssen, wie der aktuelle Stand Ihrer Abschlussarbeit ist und wann Sie planen, diese anzumelden.
Gehen Sie bitte außerdem detailliert auf Ihre finanzielle Situation ein: Wie haben Sie sich bisher finanziert? Was ändert sich in der Abschlussphase? Erhalten Sie Unterstützung von Freunden/Verwandten?
PAV-Bescheinigung
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Was ist die PAV-Bescheinigung?
Diese Bescheinigung soll Ihre bisher erbrachten Leistungen bestätigen und eine Prognose zu Ihrem voraussichtlichen Studienabschluss beinhalten.
Wann sollte ich die PAV-Bescheinigung anfordern?
Fordern Sie diese so früh wie möglich an, mindestens zwei Wochen vor Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist.
Gilt die PAV-Bescheinigung auch für die Bewerbung beim Studierendenwerk Hamburg?
Das Studierendenwerk Hamburg hat eigene Bewerbungsformulare. Diese erhalten Sie dort in Papierform.
Regelstudienzeit
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Ich befinde mich außerhalb der Regelstudienzeit, kann ich mich trotzdem für eine Studienabschlussförderung bewerben?
Ja.