Erasmus+ Mobilität zur Fort- und Weiterbildung
Im Rahmen des Programms Erasmus+ können Beschäftigte aus allen Bereichen der Hochschule gefördert werden, die eine Fort- und Weiterbildung an einer Hochschule oder einer sonstigen Bildungseinrichtung im europäischen Raum bzw. in den Erasmus+ Programmländern durchführen möchten. Förderbar sind Weiterbildungsformate wie z.B.
- Individuelle Hospitationen ("Job Shadowing") an Partnerhochschulen
- Teilnahme an internationalen Staff Weeks
- Teilnahme an Sprachkursen
Nicht förderfähig ist die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen.
Ziele des Programms:
- Internationalisierung der Hochschule durch Erfahrungsaustausch innerhalb des europäischen Hochschulraums
- Erwerb interkultureller und fachlicher Kompetenzen
- Verbesserung und Pflege der Fremdsprachenkenntnisse
- Bei Aufenthalten an Partnerhochschulen: Beziehungspflege und Werbung für unsere Hochschule
DAAD-Kurzfilm: ERASMUS+ Hochschulpersonal im Ausland #kurzerklärt
Voraussetzungen und Ablauf
Voraussetzungen für eine Förderung durch das International Office:
- Maßnahme muss einen inhaltlichen Bezug und persönlichen/insitutionellen Mehrwert für den eigenen Aufgabenbereich an der HAW Hamburg aufweisen
- Mindestaufenthalt von 2 Tagen
- hinreichende Englischkenntnisse
Antragsfrist:
- laufend; bitte melden Sie sich mindestens 8 Wochen vor Antritt der beabsichtigten Mobilität.
- benennen Sie formlos in einer Mail Ihr geplantes Vorhaben/Aktivität, Zielland, Zielhochschule/-institution und Zielort, genauer Zeitrahmen, kurze Motivation und Mehrwert für Sie persönlich und die HAW Hamburg.
Die Erasmus-Koordinatorin prüft Ihr Vorhaben auf Förderfähigkeit und stellt Ihnen bei Förderung die verpflichtenden Erasmus-Dokumente zur Verfügung.
Förderhöhe:
Die Förderung einer Mobilität ist begrenzt auf maximal fünf Tage. Die Förderung erfolgt gemäß festgelegter Pauschalen für Fahrt- und Aufenthaltskosten, die sich je nach Zielland und -ort unterscheiden. Die Förderhöhe wird entsprechend individuell berechnet. Die Förderhöhe liegt in der Regel bei ca. maximal 600-800 Euro. Kosten, die über die vom International Office bewilligte Erasmus-Förderung liegen, müssen von Ihrer Betriebseinheit übernommen werden.
Einzureichende Dokumente vor Beginn der Mobilität im Ausland:
- vom Vorgesetzten genehmigter Dienstreiseantrag (inklusiver Angabe einer Kostenstelle der eigenen Betriebseinheit)
- unterschriebenes Mobility Agreement (wird vom International Office zur Verfügung gestellt)
- unterschriebenes Grant Agreement im Original/Papierform (wird vom International Office zur Verfügung gestellt)
Einzureichende Dokumente nach Beendingung der Mobilität im Ausland:
- Bestätigung der Teilnahme des Anbieters (Letter of Confirmation)
- EU-Survey (geht Ihnen automatisch an Ihre HAW-Mailadresse zu)
- Reisekostenabrechnung mit allen Original-Belegen