ERASMUS+ Mobilität zu Lehrzwecken
Neben neuen strategischen Regionen, soll auch der Austausch mit bereits etablierten europäischen Partnerhochschulen weiter vorangetrieben werden.
Hierzu steht uns das Programm ERASMUS+ Staff Mobility for Teaching zur Verfügung. Eine Förderung ist ausschließlich in den Erasmus+ Programmländern möglich.
Voraussetzungen für eine Förderung durch das International Office sind:
- Ein bestehender ERASMUS+ Vertrag für den Bereich "STA" (Personalmobilität zu Lehrzwecken) für den eigenen Fachbereich mit der aufnehmenden Partnerhochschule der HAW Hamburg
- Eine Lehrtätigkeit von mindestens 8 Unterrichtsstunden oder 4 Unterrichtsstunden in Kombination mit 4 Stunden einer Weiterbildungsmaßnahme (z.B. „Job Shadowing“, „Best Practice“-Schulung).
- Mindestaufenthalt an Partnerhochschule: 2 Tage
Prozedere:
- Kontaktaufnahme mit dem Dekan für Internationales und den Exchange Koordinator*innen Ihrer Fakultät zur Abklärung der Förderfähigkeit.
- Rücksprache mit dem International Office (Ansprechpartner ERASMUS+ STA).
- Vorlage des genehmigten Dienstreiseantrags.
- Einreichen von Mobility Agreement* und Grant Agreement**
(*die Dokumente werden vom International Office zur Verfügung gestellt; **Dokument muss im Original/Papierverion vorliegen).
Nach der Rückkehr von Ihrer Dienstreise:
- Abgabe der offiziellen Teilnahmebestätigung ("Letter of Confirmation") der Partnerhochschule.
- Teilnahme an der obligatorischen "EU-Survey" - ein online durchgeführter Evaluationsbogen über die Lehrtätigkeit.
- Einreichen der Reisekostenabrechnung beim International Office.