Semesterbeitrag - Rückerstattung beim Auslandsaufenthalt
Wenn Sie für ein Studiensemester oder Praktikum ins Ausland gehen, müssen Sie sich trotzdem zurückmelden und den Semesterbeitrag bezahlen. Sie können aber den Anteil für das Semesterticket zurückerstattet bekommen.
Was Sie genau machen müssen, finden Siehier.
Fristen für die Antragstellung beim Studierendenwerk Hamburg:
Wintersemester: 31. August
Sommersemester: 28. Februar