Wahlen Wintersemester 2020 / 2021
Die Anfang April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochenen Gremienwahlen werden nun fortgesetzt. Wir führen im WiSe 2020/21 die Wahl zum Hochschulsenat (alle Gruppen), die Wahl zu den Fakultätsräten (Gruppe Studierende) sowie die Wahl zu den Departmentsräten (Gruppe Studierende) durch. Für alle Gremien konnten alle Hochschulmitglieder bis zum 16. November 2020, 15 Uhr Wahlvorschläge einreichen. Für die Gremien und Gruppen, für welche nicht genügend Wahlvorschläge eingingen, wurde die Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen bis zum 27.11.2020, 15 Uhr verlängert.
Bekanntgabe der Wahlergebnisse (23.2.2021)
Die Wahlergebnisse der Briefwahl sind nur für Beschäftigte und Studierende der HAW Hamburg abrufbar. Aus diesem Grund ist für den Download eine Anmeldung mit der HAW-Kennung erforderlich.
Jede*r Wahlberechtigte kann binnen einer Frist von 10 Tagen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl durch Einspruch anfechten. Der Einspruch ist schriftlich an die HAW Hamburg, Wahlprüfungsausschuss, Berliner Tor 5, 20099 Hamburg zu richten. Die Einspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Einspruch innerhalb der Frist bei der Wahlleitung der HAW Hamburg, Berliner Tor 5, 20099 Hamburg eingeht.
Departmenträte LS
Bekanntgabe der Wahlvorschlagslisten (10.12.2020)
Die Vorschlagslisten sind nur für Beschäftigte und Studierende der HAW Hamburg abrufbar. Aus diesem Grund ist für den Download eine Anmeldung mit der HAW-Kennung erforderlich.
Wahlvorschlagslisten für Departmenträte
Einwendungen gegen diese Wahlvorschlagslisten konnten gemäß § 21 Abs. 3 Wahlordnung binnen einer Woche nach Bekanntgabe, das heißt bis zum 17.12.2020, bei der Wahlleitung der HAW Hamburg, Berliner Tor 5, Zi. 13.32, 20099 Hamburg oder per E-Mail an wahlleitung (@) haw-hamburg.de geltend gemacht werden. Die Wahlleitung gibt die aufgrund von Einwendungen geänderten Wahlvorschlagslisten oben bekannt.
Weitere Informationen zur Wahl
Öffentliche Stimmauszählung
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Der Wahlvorstand wird die Stimmen der Gremienwahlen im WiSe 2020/21 für alle zu wählenden Gremien in der Aula (Fakultät Technik und Informatik), Berliner Tor 21, 20099 Hamburg zu folgenden Zeiten zählen bzw. die Zählung vorbereiten:
Am Freitag, den 12.2.2021 ab 15 Uhr bis 18 Uhr (Öffnung der Rücksende- und Stimmzettelumschläge)
Am Montag, den 15.2.2021 von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr (Stimmauszählung der Wahen zum Hochschulsenat alle Gruppen, Fakultätsräte und Departmenträte für Gruppe Studierende)
Die Stimmzählung und deren Vorbereitung sind für die Mitglieder der Hochschule öffentlich.
Besucher*innen haben die Regelungen des Rahmenhygieneplans der HAW Hamburg einzuhalten:
- Oberstes Gebot: Mindestens 1,5 m Abstand zwischen allen Personen
- In allen öffentlichen Bereichen (Toiletten, Eingangsbereich, Flure, Fahrstühle) und während der Veranstaltung müssen die Besucher*innen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Das am Eingang bereitgestellte Desinfektionsmittel wird benutzt oder die Hände werden vor Betreten des Veranstaltungsraumes gründlich gewaschen.
- Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten.
- Es wird eine Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Personen erfolgen (Vernichtung der personenbezogenen Daten erfolgt nach vier Wochen).
- Die maximale Raumbelegungszahl für diese Veranstaltung ist zu beachten.
Fragen zur öffentlichen Stimmauszählung können Sie richten an Dina von Saldern, T +49.40 428 75-9802 oder wahlleitung (@) haw-hamburg.de
Wahlwerbung
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Kandidat*innen können auf dieser Seite von ihnen erstellte Wahlwerbung veröffentlichen. Für den Inhalt der Wahlwerbung ist ausschließlich die jeweilige Liste beziehungsweise die als presserechtlich verantwortlich ausgewiesene Person verantwortlich. Die Wahlwerbung ist nur für Beschäftigte und Studierende der HAW Hamburg abrufbar. Aus diesem Grund ist für den Download eine Anmeldung mit der HAW-Kennung erforderlich.
Hochschulsenat:
Gruppe Studierende, Liste SDS Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband
Gruppe TVP, Liste Marko Heyner
Gruppe Akademisches Personal, Liste Silja Kröger
Gruppe Profesor*innen, Liste Hochschullehrerbund
Fakultätsrat W&S
Liste Kritische Fachschaftsaktive
Departmentrat Soziale Arbeit
Liste Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband
Hinweise für Kandidat*innen, wie Sie Wahlwerbung betreiben können:
a) Sie können Ihre Werbung als PDF-Dokument bei der Wahlleitung mit einer E-Mail an wahlleitung (@) haw-hamburg.de zur Veröffentlichung auf dieser Website einreichen. Die Veröffentlichung wird zeitlich bis zum 04.03.2021 begrenzt sein. Im Dokument muss die Angabe V.i.S.d.P mit Namen und Adresse enthalten sein.
b) Alle kandidierenden Personen haben außerdem die Möglichkeit ihre Wahlwerbung (zum Beispiel ihr Wahlprogramm) in der HAW-Cloud hochzuladen. Die Cloud können Sie über https://cloud.haw-hamburg.de/ aufrufen. Die Anmeldung erfolgt mit der HAW-Kennung und dem entsprechenden Passwort. Die in der Cloud hochgeladenen Dokumente können Sie nach dem Upload für interessierte Wähler*innen zugänglich machen.
c) Während der Corona-Pandemie ist der Aufenthalt in den Gebäuden auf das notwendigste Maß zu beschränken. Daher ist die Wahlwerbung in den Gebäuden der HAW Hamburg zurzeit nur eingeschränkt möglich. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass gemäß der Hausordnung der HAW Hamburg für das Aushängen von Plakaten, Anschlägen, Ankündigungen, Mitteilungen etc., das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern sowie das Aufstellen von Informationsständen die Genehmigung der*des jeweiligen Hausherr*in oder der Hochschulverwaltung einzuholen ist. Das Aushängen von Plakaten, Anschlägen, Ankündigungen, Mitteilungen etc. ist – vorbehaltlich einer Genehmigung – nur auf den dafür vorgesehenen Aushangflächen zulässig.
d) Es ist unzulässig, über die E-Mail-Verteiler der Hochschule Wahlwerbung zu betreiben.
Durchführung der Wahl
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Aufgrund der Pandemie wird die Wahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Der Versand der Wahlunterlagen soll am 21.1.2021 erfolgen und eine Rücksendung der Wahlbriefe muss bis zum Wahltag am 12.2.2021, 15 Uhr erfolgt sein.
Sie haben die Möglichkeit, das Wahlverzeichnis einzusehen. Es enthält alle wahlberechtigten Studierenden und Beschäftigten. Die Beschäftigten sind den Gruppen:
• Professor*innen,
• Wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiter*innen (akademisches Personal) oder
• Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal zugeordnet
Wer Mitglied mehrerer Gruppen (z. B. Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in und Studierende*r) ist und/oder mehr als einer Fakultät oder einem Department angehört, konnte durch eine bis zum 30.11.2020 an die Wahlleitung (siehe Signatur) zu sendende formlose eigenhändig unterzeichnete schriftliche Erklärung bestimmen, in welcher Gruppe, Fakultät oder welchem Department das Wahlrecht ausgeübt werden soll.
Sie dürfen nur für eine Gruppe bzw. eine Fakultät/ein Department wählen und gewählt werden. Geben Sie keine oder keine termingerechte Erklärung ab, wählen Sie bzw. werden Sie der ersten für Sie in Betracht kommenden Gruppe zugeordnet (in der Reihenfolge Professor*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Studierende, TVP) bzw. die Wahlleitung ermittelt durch Los, in welcher Fakultät, bzw. welchem Department Sie das aktive und passive Wahlrecht ausüben dürfen.
Das Merkblatt Wahlen enthält nähere Informationen. Es erklärt u. a., wie viele Mitglieder (mit Stellvertretungen) für das jeweilige Gremium zu wählen sind, auf welche Formalien Sie als Kandidat*in bei der Abgabe des Wahlvorschlags achten müssen, auf welche Art Wahlwerbung betrieben werden kann und, wo und wann das Wahlverzeichnis eingesehen werden kann und wo Sie die aktuelle Wahlordnung im Internet finden.
Aufgaben der Gremien
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Die Aufgaben des Hochschulsenats sind in § 85 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) geregelt. Danach ist der Hochschulsenat an allen wichtigen Entscheidungen der HAW Hamburg beteiligt, z.B. an der Wahl und Abwahl der*des Präsident*in sowie an der Bestellung des Hochschulrats. Er bestätigt Vizepräsident*innen und erlässt Richtlinien, wählt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten. Der Hochschulsenat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die HAW Hamburg Stellung.
Die Aufgaben eines Fakultätsrates ergeben sich aus § 91 HmbHG. Er entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen, während die*der Dekan*in die Fakultät nach außen vertritt und deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit führt. Wichtige Aufgaben des Fakultätsrates sind die Behandlung von Reformvorschlägen für die Studienordnung, grundlegende Fragen der Studi-enorganisation und die Beschlussfassung über Berufungen von Professor*innen.
Die Aufgaben eines Departmentsrates sind in § 16 der Grundordnung der HAW Hamburg geregelt. Sie umfassen u. a. die Wahl der Departmentsleitung sowie der stellvertretenden Departmentsleitung und deren Abwahl, im Rahmen ihrer zugeordneten Fachgebiete die Beschlussfassung z. B. über Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen, über die Grundsätze der Mittelverteilung des Departments auf Vorschlag der Departmentleitung etc.
Die Gremien treten in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um über die oben genannten Themen zu diskutieren bzw. Stellung zu nehmen oder zu entscheiden.
Datenschutz
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Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten bei Wahlen verarbeiten und welche Rechte Sie haben, erhalten Sie
- als Studierende unter
www.haw-hamburg.de/datenverarbeitung - als Beschäftigte unter
www.haw-hamburg.de/beschaeftigtenportal/personal/neu-an-der-haw-hamburg