Budgetierung
Um die Transparenz und die Nachvollzierbarkeit bei der Budgetierung, der Resteermittlung und der Gemeinkostenrückverteilung zu erhöhen, werden zukünftig Budgetverschiebungen und Resteübertragungen als Ist-Buchungen durchgeführt. Es handelt sich dabei lediglich um interne Reste- und Budget-Buchungen (die Konten stehen im Anhang der Bilanz und dürfen nur ohne Steuer gebucht werden), die in Summe betrachtet immer einen Nullsaldo aufweisen müssen.
Bislang wurden folgende Sachkonten/Kostenarten angelegt:
- 98000010 Budgetumbuchung Sachkosten
- 98000012 Budgetumbuchung Personalkosten
- 98000040 Resteübertragung Projekte
- 98000060 Resteübertragung Landesmittel
- 98000080 Leistungsverrechnung
- 98001040 Gemeinkostenrückverteilung
Intern werden diese Sachverhalte z.B. die Resteübertragung bei Beendigung eines Drittmittelprojekts vom jeweiligen Sachbearbeiter mittels Budgetumbuchungsbeleg an das Team Controlling zur Umsetzung gegeben.
Seit 2023 werden die Kostenstellen der einzelner Bereiche mit Buchungen aus Projektpauschalen entlastet (Sachkonto 98001050). Die freigesetzten Betriebsmittel werden dann intern verteilt (Sachkonten 98000410 bis 98000490). Nähere Informationen finden Sie hier.
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL)
Ziele dieses Zukunfsvertrages sind eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedigungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten in Deutschland, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden.
Der Zukunftsvertrag setzt ab dem Jahr 2021 ein (im Jahr 2021: 25 %, 2022: 50 %, 2024: 75 %) und löst ab dem Jahr 2024 vollständig den Hochschulpakt ab.
Die Verteilung der Mittel erfolgt zwischen der zentralen Hochschulverwaltung (zHV) und den Fakultäten nach dem Schlüssel 20/80. Die Verteilung zwischen den Fakultäten (80 % der Mittel) wird anhand eines konsentierten Verteilungsvorschlags zwischen den Fakultäten durchgeführt und in einer Zuweisungsprognose der Jahre 2021 - 2027 fixiert.
Den Link zur Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken finden Sie hier.
Investitionsmittel
Investitionsmittel sind nicht zur Deckung von Personal- und Sachausgaben zulässig. Umgekehrt können Sachmittel aus dem Betriebshaushalt für Investitionen herangezogen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass Investitionen auch Betriebskosten, z.B. Wartungsverträge, nach sich ziehen können. Diese sind bei der Investitionsentscheidung mit zu berücksichtigen. Diese Kosten sind von den Fakultäten aus ihren Mitteln des Sachhaushaltes zu decken.
Das Investitionsbudget definiert sich wie bisher und beinhaltet die von der BWFG zugewiesenen zweckgebundenen Investitionsmittel. Enthalten sind:
- die IuK-Mittel, die durch die IuK-Lenkungsgruppe zur Verteilung vorgeschlagen werden,
- die Investitionsmittel für wissenschaftliche Geräte über 5.000,- Euro, die nach dem Re-Investitionsbedarf sowie
- die Investitionsmittel für Großgeräte mit einem Beschaffungswert über 75.000,- Euro, die über ein Antragsverfahren verteilt werden.
Die Mittel für Netze sind zweckgebunden und werden durch das ITSC bewirtschaftet Die Mittel für kleine Bauten sind ebenfalls zweckgebunden, werden durch das Facility-Management bewirtschaftet und von der BWFG in Form von Zugriffsrechten der HAW Hamburg zur Verfügung gestellt.
Kontakt
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