Verträge über IT

Für die Beschaffung von informationstechnischen Leistungen sind die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) gemäß § 6 Abs. 4 der Beschaffungsordnung zum Vertragsbestandteil zu machen.

Dafür stehen verschiedene Musterverträge zur Verfügung (EVB-IT und BVB), die nahezu das gesamte Anwendungsspektrum der IT-Beschaffung abdecken. 


Um einschätzen zu können, welcher EVB-IT Vertrag der richtige ist, gibt es vom CIO des Bundes eine Entscheidungshilfe. Der Link lautet: entscheidungshilfe-zu-der-evb-it.pdf. Der Link zu den EVB-IT-Verträgen lautet: CIO Bund - EVB-IT Downloadseite.