Werkverträge
Ein Werkvertrag schuldet den konkreten Erfolg einer Leistung – damit unterscheidet sich der Werkvertrag von einem Dienstleistungsvertrag: Beim Dienstleistungsvertrag wird lediglich die Erbringung einer Leistung in den Vordergrund stellt. Innerhalb eines Werkvertragsverhältnisses hingegen wird die vertragsgemäße Leistung mit der Abnahme des Werkes erklärt. Die Abnahme stellt damit den im Wesentlichen oder vollständigen Erfolg der vertragsgemäßen Leistung fest.
Folgende Unterlagen stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung:
- Werkvertrag
- Merkblatt Werkvertrag
- Erklärung zum sozialversicherungsrechtlichen Status (zum Ausschluss von Schein-Selbständigkeit)