Richtlinie der Präsidentin zur Geschäftsverteilung des Präsidiums
Geschäftsverteilung des Präsidiums der HAW Hamburg, 01.10.2025
Geschäftsverteilung des Präsidiums der HAW Hamburg
§ 1 Zuständigkeiten
A. Präsidium
Das kollegiale Präsidium leitet als zentrales Leitungs- und Entscheidungsorgan die Hochschule und verantwortet deren strategische Ausrichtung. Es trifft Beschlüsse und Entscheidungen von grundsätzlicher oder fakultätsübergreifender Bedeutung.
Im Rahmen dieser Beschlüsse nimmt jedes Präsidiumsmitglied seinen Aufgabenbereich selbständig wahr und ist in seinem Aufgabenbereich zeichnungsberechtigt, solange nicht Zuständigkeiten der anderen Präsidiumsmitglieder berührt werden. Die Präsidiumsmitglieder nehmen die Querschnittsthemen: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Gender & Diversity sowie Internationalisierung als gemeinsame strategische Verantwortung wahr und stellen die strategische Koordinationsaufgabe sowie operative Verantwortung in die einzelne Ressortverantwortung der Präsidiumsmitglieder.
Soweit Entscheidungen eines Ressorts zugleich ein anderes Ressort betreffen, hat sich das Mitglied des Präsidiums zuvor mit dem anderen beteiligten Präsidiumsmitglied zu einigen. Wenn keine Einigung zustande kommt, ist jedes beteiligte Mitglied des Präsidiums verpflichtet, eine Beschlussfassung des Präsidiums zu beantragen.
Jedes Präsidiumsmitglied ist im Rahmen seiner jeweiligen Ressortverantwortlichkeit zur selbständigen Wahrnehmung der Finanzangelegenheiten im Rahmen des zugewiesenen Budgets zuständig. Das jeweilige Budget wird durch Präsidiumsbeschluss im Rahmen der Mittelverteilung festgelegt. Darüberhinausgehende Verbindlichkeiten bedürfen der gesonderten Beschlussfassung im Präsidium und der Mitzeichnung des Kanzlers.
Zur Wahrnehmung einzelner Aufgaben kann das Präsidium Beauftragte benennen. Die Mitglieder des Präsidiums können zu ihrer fachspezifischen Unterstützung eigenständig Beratungsgremien einrichten.
B. Präsidentin
Nach § 81 Abs. 1 HmbHG leitet die Präsidentin das Präsidium und ihr steht die Richtlinienkompetenz innerhalb des Präsidiums zu. Sie trägt Sorge für die strategische Entwicklung der Hochschule, hat für wichtige Angelegenheiten der Hochschule persönlich einzutreten und grundlegende Entwicklungen hinsichtlich der Forschung und Lehre in der Hochschule anzustoßen und zu fördern. Die Präsidentin ist Dienstvorgesetzte aller Beschäftigten der HAW Hamburg mit Ausnahme der Mitglieder des Präsidiums.
Die Präsidentin ist im Rahmen der kollegialen Hochschulleitung verantwortlich für
- Hochschulpolitik
- Strategische Hochschulentwicklung und -planung, insb. strategische Ressourcenplanung
- Berufungen und W-Besoldung
- Vorbereitung und Abstimmung der ZLV-Verhandlungen mit der BWFG, mit den Fakultäten und den wissenschaftlichen Einrichtungen (CCs, Arbeitsstelle Migration)
- Vorbereitung der Aufstellung, der Beschlussfassung und der Fortschreibung der Struktur- und Entwicklungspläne der HAW Hamburg
- Gender und Diversity (als Querschnittsthema; Vorbereitung der strategischen Ausrichtung im Präsidium, Koordination der Abstimmungsprozesse, Ansprechpartnerin für operative Entscheidungen und Maßnahmen)
- Außenvertretung, -beziehungen und -darstellung sowie Öffentlichkeitsarbeit über die Angelegenheiten der Hochschule
- Zusammenarbeit mit externen Stakeholdern wie etwa Verbänden, Kammern und Parteien
- Fundraising
- Deutschlandstipendien
Die Präsidentin ist verantwortlich für:
- Stabstelle Planung und Strategie (PSt)
- Stabsstelle Gleichstellung, Diversity und Antidiskriminierung (GDA)
- Servicebereich Hochschulkommunikation (HK)
- den Präsidialbereich
Die Präsidentin ist Ansprechperson für Belange des Querschnittsbereichs Gender und Diversity. Sie ist Vorsitzende und beratendes Mitglied im Hochschulsenat. Sie leitet den Hochschulsenat und die HAW-Leitungsrunde und ist Ansprechperson für besondere Belange des Shanghai-Hamburg-College (SHC).
C. Vizepräsidentin Studium und Lehre
Die Vizepräsidentin ist im Rahmen der kollegialen Hochschulleitung verantwortlich für
- Ganzheitliche Qualitätsentwicklung und -sicherung von Studium und Lehre einschließlich Evaluation und Akkreditierung, insbesondere einer nachhaltig am Kompetenzerwerb der Studierenden ausgerichteten Lehr-, Lern- und Prüfungskultur
- Förderung von Teilzeitstudiengängen und Dualen Studiengängen, ggf. additiv-verkürzte Studiengänge, im Rahmen einer digital unterstützten Präsenzhochschule
- Studierendenschaft und Lehrende
- Zusammenarbeit mit fachspezifischen Verbänden, Organisationen und Netzwerken (z.B. Studierendenwerk)
- Digitale Lehr- und Lernformate, E-Learning und blended learning sowie entsprechende Lernräume
- Förderung der Studieninhalte unter Berücksichtigung der Anforderungen der sich verändernden (digitalen) Arbeitswelt
- Förderung der Studieninhalte unter Berücksichtigung der Anforderungen der sich verändernden (digitalen) Arbeits- und Lebenswelt
- Förderung der Prüfungs- und Studiengangsorganisation im Rahmen des myHAW-Projektes
- Hochschulweite Förderungen der Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL)
Die Vizepräsidentin ist verantwortlich für die Organisationseinheiten
- Betriebseinheit Hochschulinformations- und Bibliotheksservice (HIBS)
- Zentrum für Lehren und Lernen (ZLL)
- Betriebseinheit Evaluation, Qualitätsmanagement, Akkreditierung (EQA)
- Servicebereich Studierendenzentrum (SZ) mit Ausnahme des International Office (IO)
Sie ist für den ressortmäßig zugeordneten Verwaltungsbereich weisungsbefugt und fachliche Vorgesetze.
Die Vizepräsidentin ist im Präsidium Ansprechperson für das Querschnittsthema Nachhaltigkeit.
D. Vizepräsident Forschung und Transfer
Der Vizepräsident ist berechtigt, Anträge der HAW Hamburg zur Einwerbung von Forschungsdrittmitteln rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Der Vizepräsident ist im Rahmen der kollegialen Hochschulleitung verantwortlich für
- Strategische Weiterentwicklung von Forschung und Transfer
o Weiterentwicklung der Forschungsstrukturen
o Stärkung Transfer, Drittmitteleinwerbung und Veröffentlichungen
o Weiterentwicklung Promotion an der HAW Hamburg / kooperative Promotion / eigenständiges Promotionsrecht
- Organisationsentwicklung im Bereich Forschungs- und Transferservices
- Organisationsentwicklung im Bereich weiterbildender Studien
- Unterstützung von hochschulweiten interdisziplinären Vorhaben und Aktivitäten in Forschung und Transfer
- Auf- und Ausbau von strategischen Netzwerken und Kooperationen in Forschung und Transfer zwischen der HAW Hamburg und Partnern in Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Politik
- Stärkung der Forschungsausrichtung im Bereich der Digitalisierung und der Digitalisierung der Forschungsprozesse und begleitender Prozesse
Der Vizepräsident ist verantwortlich für
- die Organisationseinheiten
o Servicebereich Forschung und Transfer (FuT)
o Servicebereich Center for Postgraduate Studies (CPS)
o Betriebseinheit Campus Weiterbildung (CaW)
- das Projekt go-2-prof:in aus dem Programm FH-Personal
Er ist für den ressortmäßig zugeordneten Verwaltungsbereich weisungsbefugt und fachlicher Vorgesetzter.
Der Vizepräsident ist Ansprechperson für Belange
- des Querschnittsbereichs Internationalisierung, insb. des International Office (IO), des CARPE-Netzwerks und des Shanghai-Hamburg-College (SHC)
- des Competence Centers Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (CC4E)
- des Competence Centers Gesundheit (CCG)
- des Competence Centers Smart Systems in Society (CC3S)
- der Arbeitsstelle Migration (AM)
- der Research School
E. Kanzler
Der Kanzler trägt dafür Sorge, dass die von der Verwaltung umzusetzenden Entscheidungen des Präsidiums und seiner Mitglieder beachtet werden. Er vollzieht eigenverantwortlich die Beschlüsse des Präsidiums nach § 100 Abs. 1 HmbHG innerhalb der strategischen Richtlinien der Präsidentin. Er ist bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen. Er ist für den ressortmäßig zugeordneten Verwaltungsbereich weisungsbefugt und fachlicher Vorgesetzter.
Er ist im Rahmen der kollegialen Hochschulleitung verantwortlich für:
- Hochschul- und Fakultätsverwaltung
- Finanz- und Ressourcensteuerung auf Grundlage von Präsidiumsbeschlüssen, insbesondere für Finanzen, Personal, Bau/Sanierung und Raumplanung der Fakultäten und der Verwaltung
- Finanz- und Personalcontrolling
- Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen sowie die Vorschriften des Bau- und Beschaffungs- und Vergabewesens
- Aufstellung der Entwürfe für die mittelfristige Finanzplanung und den Wirtschaftsplan
- Datenschutz und Datensicherheit
- Arbeitssicherheit und Umweltschutz
- Gesundheitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement
- Hochschulsport
- IT-Infrastruktur und Digitalisierung, inkl. des Betriebs von HISinONE – mit Ausnahme der inhaltlichen Studien- und Prüfungsabstimmung im Rahmen des myHAW-Projektes
Der Kanzler ist verantwortlich für die Organisationseinheiten
- Betriebseinheit Informationstechnik Service Center (ITSC)
- Servicebereich Baumanagement (BM)
- Servicebereich Gebäudemanagement (GM)
- Servicebereich Finanz- und Rechnungswesen (FR)
- Servicebereich Personalservice (PS)
- Stabstelle Justitiariat (J)
- Stabstelle Arbeitssicherheit (A)
- Stabsstelle Flächenmanagement (FLM)
Der Kanzler ist im Präsidium Ansprechperson für das Querschnittsthema Digitalisierung.
§ 2 Vertretungsregelungen
Der Vizepräsident, die Vizepräsidentin und der Kanzler vertreten die Präsidentin im Rahmen der Geschäftsverteilung selbständig und eigenverantwortlich. In Rechts-, Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten sowie Personalangelegenheiten der Hochschulverwaltung wird die Präsidentin ständig durch den Kanzler vertreten.
Die Mitglieder des Präsidiums werden wie folgt vertreten:
| Präsidiumsmitglied | 1. Vertretung | 2. Vertretung |
|---|---|---|
| Präsidentin | VP Forschung und Transfer | VP Studium und Lehre |
| Vizepräsidentin Studium und Lehre | VP Forschung und Transfer | Präsidentin |
| Vizepräsident Forschung und Transfer | VP Studium und Lehre | Präsidentin |
| Kanzler | Leitung Personalservice |
§ 3 Präsidiumssitzungen
Sitzungen des Präsidiums finden in der Regel wöchentlich statt. Den Vorsitz hat die Präsidentin. Sie lädt zu den Sitzungen ein. Die Präsidentin erstellt die Tagesordnung der Präsidiumssitzungen, die spätestens zwei Tage vor der Sitzung mit Sitzungsunterlagen – soweit vorhanden – an die übrigen Präsidiumsmitglieder versandt werden. Ergänzungen zur Tagesordnung können zu Beginn einer Sitzung vom Präsidium beschlossen werden. Sitzungen des Präsidiums können ohne Einhaltung der vorstehenden Form- und Fristerfordernisse abgehalten werden, wenn kein Präsidiumsmitglied Einspruch dagegen erhebt. Der Einspruch kann auch (fern-) mündlich oder per E-Mail erfolgen.
Die Sitzungen des Präsidiums sind nicht öffentlich
§ 4 Beschlüsse des Präsidiums
Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Präsidiumsmitglieder anwesend sind. Auch telekommunikative Sitzungsformen (z. B. Telefon- oder Videokonferenzen) erfüllen das Anwesenheitserfordernis.
Beschlüsse des Präsidiums bedürfen der Mehrheit der anwesenden Präsidiumsmitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Präsidentin den Ausschlag.
Erhebt die Präsidentin Widerspruch gegen einen Beschluss des Präsidiums, ist erneut abzustimmen. Zwischen der ersten und der erneuten Abstimmung sollen mindestens 6 Arbeitstage liegen. Kommt bei einer erneuten Abstimmung ein Beschluss gegen die Stimme der Präsidentin zustande, kann diese die Entscheidung des Hochschulrates über die Angelegenheit herbeiführen. Entsprechendes gilt bei Widerspruch des Kanzlers in einer Angelegenheit von finanzieller Bedeutung.
Beschlüsse des Präsidiums können im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn kein Präsidiumsmitglied dagegen Einspruch erhebt. Das Umlaufverfahren kann ohne Einhaltung von Fristen per E- Mail durchgeführt werden.
Die Beschlüsse sind Teil eines Protokolls, das durch die Präsidentin unterzeichnet wird.
§ 5 Zusammenwirken des Präsidiums mit der Hochschulverwaltung
Die Präsidentin ist Dienstvorgesetzte aller Beschäftigten der Hochschulverwaltung. Sie wird in dieser Funktion ständig durch den Kanzler vertreten.
Der Vizepräsident und die Vizepräsidentin arbeiten unter dieser Maßgabe direkt mit den zuständigen Organisationseinheiten der Hochschulverwaltung zusammen.
§ 6 Sonstige Regelungen
Bei Streitigkeiten über die Geschäftsverteilung entscheidet ein Präsidiumsbeschluss.
Diese Geschäftsverteilung tritt am 01.10.2025 in Kraft.
gez.
Prof. Dr. Ute Lohrentz