Parlamentarische Anfragen – schriftliche kleine und große Anfragen
Schriftliche Kleine Anfragen (SKA) und Große Anfragen (GA) sind Instrumente der parlamentarischen Kontrolle der Legislative (Hamburgische Bürgerschaft) gegenüber der Exekutive (Senat). Gemäß Artikel 25 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sind die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft berechtigt, in öffentlichen Angelegenheiten Anfragen an den Senat zu stellen. Die Umsetzung ist in der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft geregelt. Auskunftspflichtig sind neben den Behörden der FHH auch die ihnen unterstellten Unternehmen und Einrichtungen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich dadurch auch auf die HAW Hamburg.
Zur konkreten Umsetzung der parlamentarischen Anfragen bestehen eine Reihe von Regelungen:
- Jedes Mitglied der Bürgerschaft kann zu öffentlichen Angelegenheiten Schriftliche Kleine Anfragen an den Senat stellen, die der Senat innerhalb von 8 Tagen (Samstag und Sonntag werden auch als Tage gezählt) schriftlich zu beantworten hat. Der Rechtsbegriff der „öffentlichen Angelegenheit“ ist dabei weit zu verstehen (Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 27.7.1977, HVerfG 1/77, HmbJVBl. 1978, 11, 15).
- Mindestens fünf Abgeordnete können gemeinsam Große Anfragen an den Senat stellen, die der Senat innerhalb von vier Wochen schriftlich zu beantworten hat.
- Für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen gilt trotz der kurzen Frist, dass „die Antwort […] wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich“ erteilt werden muss. Daraus erwächst auch die Pflicht, sofern eine Antwort nicht vollumfänglich gegeben werden kann, darzustellen, warum keine vollständige Antwort in der zur Verfügung stehenden Zeit gegeben werden konnte. (Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 21.12.2010).
In der Praxis hat sich gezeigt, dass für die Beantwortung der Anfragen auf Arbeitsebene oftmals nur eine kurze Antwortfrist besteht. Die vorgegebenen Fristen sind dabei nicht „beliebig“, sondern sollen vielmehr gewährleisten, dass innerhalb des in der Hamburgischen Verfassung festgelegten Zeitrahmens die Antwort an die Bürgerschaft geliefert wird. Es besteht folgendes Verfahren: sobald die Anfrage bei der Geschäftsstelle des Senats (Senatskanzlei) eingeht, wird entschieden, welche Fachbehörde die Federführung bei der Beantwortung übernimmt. Sofern es sich um eine Anfrage zu wissenschaftspolitischen Themen handelt, übernimmt die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) die Verantwortung. Sollte eine andere Fachbehörde die Leitung übernommen haben, kann diese die BWFG beteiligen.
Anfragen an die HAW Hamburg gehen über das „Anfragen-Postfach“ HAW-AnfragenHAWAnfragenBürgerschaft@haw-hamburg.de ein. Die Beantwortung auf Basis der Beiträge der Organisationseinheiten wird hochschulintern durch die Stabsstelle Planung & Strategie (PSt) koordiniert. Die verschiedenen Fachbereiche der Hochschule werden bei der Beantwortung eingebunden. Der Gesant-Antwortbeitrag für die HAW Hamburg wird, nach der Zuarbeit der abgefragten Organisationseinheiten, von der Stabsstelle PSt erstellt und mit dem zuständigen Präsidiumsmitglied abgestimmt. Es dürfen nur durch das Präsidium freigegebene Beiträge an die Behörde weitergeleitet werden. Der über die federführende Fachbehörde koordinierte bzw. erstellte Antwortbeitrag wird im Anschluss in der sog. Anfragenkommission des Senats beschlossen und an die Bürgerschaft weitergeleitet. Die Anfragenkommission tagt jeweils dienstags und freitags – was wiederum Rückwirkungen auf die gesamte Zeitplanung für die Beantwortung der Anfrage hat. Daher ist die Antwortfrist für den Beitrag der HAW Hamburg oftmals nur auf wenige Tage – bei Schriftlichen Kleinen Anfragen teilweise auf wenige Stunden – begrenzt.
Die Großen wie auch die Schriftlichen Kleinen Anfragen werden im Anschluss als Drucksachen der Hamburgischen Bürgerschaft veröffentlicht.
Neben den parlamentarischen Anfragen koordiniert die Stabsstelle Planung und Strategie die Beantwortung weiterer Anfragen, wie Stellungnahmen zu Senatsdrucksachen, Bürgerschaftliche Ersuchen, Petitionen und Umfragen, Abfragen der Wissenschaftsorganisationen (Wissenschaftsrat, Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), Kultusministerkonferenz (KMK)).
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- Bürgerschaftliche Anfragen und GeschäftsstatistikenPlanung und Strategie Berliner Tor 5 ,
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