Alkoholverbot im Dienst
Der Genuss alkoholischer Getränke jeder Art während des Dienstes oder in den Diensträumen ist den Angehörigen des öffentlichen Dienstes verboten.
Das Präsidium hat zum Alkoholkonsum in den Gebäuden der HAW Hamburg folgende Regelungen beschlossen:
- In den Gebäuden der HAW Hamburg ist der Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich verboten.
- Allgemein ausgenommen von dem in Nr. 1 genannten Verbot sind
- Sommerfeste,
- Weihnachtsfeiern,
- Jubiläumsfeiern,
- Empfänge,
- Ausstellungseröffnungen,
- Begrüßungsfeiern zu Semesteranfang und
- OE-Feiern.
- Die veranstaltende Organisationseinheit trägt die Verantwortung dafür, dass Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet, die Regelungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden und keine Personen zu Schaden kommen. Für studentische Veranstaltungen gelten die Ausnahmen gemäß Satz 1 ab 18.00 Uhr.
- Weitere Ausnahmen von dem grundsätzlich geltenden Alkoholverbot können bei besonderen Anlässen im Einzelfall genehmigt werden. Soweit Beschäftigte betroffen sind, sind die Dekanatsleitungen sowie die Leitungen der Stabsstellen, Servicebereiche und Betriebseinheiten der Hochschulverwaltung zur Genehmigung von Ausnahmen auf der Grundlage der Anordnung über den Alkoholgenuss im Dienst vom 19.11.1963 ermächtigt; im Übrigen die jeweilige Dekanatsleitung bzw. das zuständige Präsidiumsmitglied.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Hausordnung der HAW Hamburg, insbesondere § 8, sowie ein Schreiben des Personalamtes zum absoluten Alkoholverbot für Dienstkraftfahrzeugführer.