Betriebliches Gesundheitsmanagement
Trauer am Arbeitsplat - Mögliche Handlungsschritte
Nach dem Versterben eines Teammitglieds
Jeder Todesfall, der in der Hochschule bekannt wird, ist einzigartig und bedarf eines individuellen Umgangs mit den Betroffenen. Es gibt keinen allgemein gültigen Ablaufplan und nicht „die“ Checkliste, nach der es zu handeln gilt. Aber es gibt Haltungen, Aufgaben und Kommunikationswege, die einen empathischen und wertschätzenden Umgang mit Betroffenen fördern und für Mitarbeitende eine Hilfestellung bieten.
Bei allen nachfolgend angeführten Schritten kann das Betriebliche Gesundheitsmanagement und/oder das Familienbüro für Unterstützung angefragt werden (Beratung, Unterstützung, Begleitung).
Wichtig ist, dass alle beteiligten Personen ihre eigene Betroffenheit ernst nehmen und die entsprechende Selbstfürsorge beachten.
Wer sollte als Erstes informiert werden?
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Wenn Beschäftigte vom Todesfall eines Teammitglieds erfahren, informieren sie die*den Vor-gesetzten der verstorbenen Person. Diese*r bezieht die eigene Führungskraft mit ein und informiert den Personalservice. Dieser wiederum informiert das Präsidium.
Was ist zu bedenken, wenn eine Person vor Ort verstirbt?
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Sollte ein Teammitglied innerhalb der Räume bzw. auf dem Gelände der HAW versterben sind folgende erste Handlungsschritte zu bedenken:
- eine Person bleibt vor Ort (ggf. Unterstützung holen)
- wenn möglich, wird ein Sichtschutz aufgebaut
- Notarzt (112) rufen und abholen (die Polizei wird dann automatisch informiert)
- dafür sorgen, dass Schaulustige fernbleiben
- Information an Fakultätsleitung, Präsidium, Vorgesetzte
- die Kontaktaufnahme zu den Angehörigen der verstorbenen Person übernimmt in der Regel die Polizei bzw. das DRK Krisenteam
Wie kann ich als Führungskraft die direkten Kolleg*innen einbeziehen?
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Die*der Vorgesetze hat die Aufgabe die Mitarbeitenden im Arbeitsbereich/Team über den Todesfall zu informieren. Das kann einzeln oder mit allen gemeinsam erfolgen. Zu bedenken ist:
- ist der Raum geeignet?
- gibt es ausreichend Zeit?
- welche Fakten sollen angeführt werden? (Gerüchte vermeiden)
- wie will ich mit starker Betroffenheit/Tränen umgehen?
- welche Unterstützungsangebote können gemacht werden?
- wie soll es weiter gehen?
- wie sollen abwesende Betroffene informiert werden?
Je nach Situation kann den Beschäftigten die Möglichkeit angeboten werden die Arbeit zu beenden und früher nach Hause zu gehen.
Wer sollte insgesamt einbezogen werden?
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Je nach Bekanntheitsgrad und Wirkungsfeld der verstorbenen Person sollten in der Folge weitere Personen informiert und einbezogen werden.
Für den Fall, dass alle Beschäftigten der Hochschule angeschrieben werden sollen, ist die Abteilung Presse und Kommunikation einzubeziehen.
Je nach Bekanntheitsgrad der verstorbenen Person kann eine hochschulweite Trauerfeier organisiert werden.
Wie erfolgt der Kontakt zur Familie?
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Der Kontakt zur Familie der verstorbenen Person erfolgt in jedem Fall über den Personalservice, um administrative Fragen zu klären. Es ist hilfreich, wenn die Leitungsperson bzw. eine vertraute Person aus dem Kreis des Kollegiums mit der Familie klärt, welche Informationen weitergegeben werden sollen (insbesondere bei Suizid) und ob eine Teilnahme des Kollegiums an der Trauerfeier gewünscht ist.
Was ist in der folgenden Zeit zu bedenken?
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Auch an den Folgetagen sollte es die Möglichkeit zu Trauergesprächen und Austausch geben. Empathie, Wertschätzung und Anteilnahme sind hier wichtige und unterstützende Kommunikationsmerkmale.
In Rücksprache mit dem Kollegium können Trauerrituale eingeführt werden. Eine Liste mit entsprechenden Vorschlägen finden Sie hier.
Sollte eine Traueranzeige geschaltet werden?
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Seitens der Hochschule kann eine Traueranzeige geschaltet werden. Der Personalservice klärt, ob die Angehörigen damit einverstanden sind.
Lange saßen sie da und hatten es schwer. Aber sie hatten es gemeinsam schwer und das war ein Trost. Leicht war es trotzdem nicht.
Falls ein Teammitglied lebensbedrohlich erkrankt ist
Sollte bei der Leitung oder im Kollegium die Sorge entstehen, dass ein Teammitglied lebensbedrohlich erkrankt ist, kann vorsichtig Kontakt gesucht werden. Wichtig ist es, hierbei Spekulationen zu vermeiden und der erkrankten Person den Raum dafür zu öffnen das mitzuteilen, was sie möchte.
In Rücksprache mit der erkrankten Person kann die Situation im Arbeitsbereich bekannt gemacht werden. Dabei ist mit den persönlichen Betroffenheiten behutsam umzugehen und auf die notwendigen organisatorischen Folgen und Maßnahmen einzugehen.
Sollte die erkrankte Person nach einer längeren Abwesenheit an den Arbeitsplatz zurückkehren, stimmt die*der Vorgesetzte diesen Prozess mit ihr ab und begleitet das Ankommen. Die Rückkehr wird im Team rechtzeitig angekündigt. Der erkrankten Person wird seitens des Personalservice ein BEM-Verfahren angeboten.