Benutzerantrag gemäß der Grundordnung der HAW Hamburg

Gemäß § 3 der derzeit geltenden Grundordnung können Professor*innen und Beschäftigte, die in den Ruhestand eintreten, sowie Gastprofessor*innen und andere nebenberuflich oder gastweise an der Hochschule Tätige einen Antrag auf Gewährung des Status "Angehöriger der Hochschule" stellen.

Sie behalten oder erhalten damit eine HAW-E-Mail-Adresse sowie den Zugang zu Microsoft 365. Außerdem können sie danach auch das Eduroam-WLAN der HAW Hamburg nutzen.

Der Status für Emeriti gilt befristet für fünf Jahre, eine erneute Beantragung für zwei Jahre ist möglich. Für andere Statusgruppen gelten Laufzeiten gemäß der entsprechenden Verträge.

Antrag für den Status "Angehöriger der Hochschule"
Absenden
Nach dem Absenden entscheidet die Fakultät bzw. das Präsidium, ob dem Antrag stattgegeben wird.